Spruchstellenverfahren läuft weiter
Nachdem zwischen der ehemaligen Bayernwerk AG, jetzt E.ON Energie AG, und der CONTIGAS seit 1. Januar 1999 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht, ist die E.ON Energie AG verpflichtet, den außenstehenden Aktionären der CONTIGAS eine Barabfindung von 109,70 DM je Stückaktie oder einen angemessenen Ausgleich von jährlich 5,08 DM je Stückaktie zu zahlen.
Beim Landgericht München I wurden Anträge auf eine gerichtliche Bestimmung einer angemessenen Abfindung und eines angemessenen Ausgleichs gestellt. In diesem so genannten Spruchstellenverfahren hatten die vom Gericht eingesetzten Sachverständigen im November 2001 die Überprüfung der vertraglich festgesetzten Abfindungsregelung abgeschlossen. Nach Abgabe ihrer ersten Stellungnahme wurde den Gutachtern aufgegeben, ergänzende Wertermittlungen auf der Grundlage modifizierter Basiszinssätze durchzuführen. Dabei berechneten die Gutachter im April 2002 einen Wert je Aktie von 140,54 DM und eine jährliche Ausgleichszahlung unter Berücksichtigung der Definitivkörperschaftsteuer von 5,97 DM pro Aktie.
Ende April 2002 fand eine mündliche Verhandlung statt, die jedoch noch kein Ergebnis brachte. Eine vom Gericht verlangte zusätzliche Stellungnahme der Gutachter bestätigte noch einmal die bereits im April 2002 berechneten Werte.
Wann das Spruchstellenverfahren abgeschlossen werden kann, ist noch nicht abzusehen.
Quelle: CONTIGAS Deutsche Energie-Aktiengesellschaft
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