hier der originaltext. sagt im prinzip dass es auch mehr als 30,15 sein kann. ich bleib drin.
E.ON Energie, München
Squeeze out bei E.ON Bayern
Die E.ON Energie AG als Hauptaktionärin der E.ON Bayern AG hat beschlossen, die Aktien der Minderheitsaktionäre der E.ON Bayern AG im Rahmen eines sogenannten Squeeze out-Verfahrens zu übernehmen. Als Gegenleistung für ihre Aktien erhalten die Minderheitsaktionäre gemäß § 327 a AktG eine Barabfindung. Über den Squeeze out soll in der ordentlichen Hauptversammlung der E.ON Bayern AG am 24.06.2003 Beschluss gefasst werden.
Die E.ON Energie AG hat sich im Rahmen des Vergleichs vor dem Landgericht München I vom 25.10.2001 über die Verschmelzung verschiedener bayerischer Stromversorger zur E.ON Bayern AG dazu verpflichtet, mindestens 30,15 € als Barabfindung bei einem Squeeze out der E.ON Bayern AG bis zum 31.12.2004 zu zahlen. Vorbehaltlich des Gutachtens des sachverständigen Prüfers über die Angemessenheit der Barabfindung gemäß § 327 c AktG wird die Barabfindung voraussichtlich den Wert von 30,15 € je Aktie nicht überschreiten.
Um den Minderheitsaktionären der E.ON Bayern AG die Möglichkeit zu geben, auch weiterhin am wirtschaftlichen Erfolg des E.ON-Konzerns und damit mittelbar der E.ON Bayern AG teilzuhaben, wird die E.ON Energie AG den Minderheitsaktionären der E.ON Bayern AG parallel zum Squeeze out-Verfahren den Umtausch ihrer E.ON Bayern-Aktien in Aktien der E.ON AG anbieten. Die E.ON Energie AG wird gewährleisten, dass Minderheitsaktionäre, die das Umtauschangebot annehmen, zum Zeitpunkt des Umtausches wirtschaftlich keinesfalls schlechter gestellt sind, als Minderheitsaktionäre, die beim Squeeze out aus der E.ON Bayern AG ausscheiden.
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