Na nun ist der fehlende Disclaimern ja schon mal da.....nur solltest Du dir im klaren sein das aufgrund der "fliegenden Gerichtsbarkeit", ein halbwegs fähiger Anwalt in Hamburg klagen würde um die Störerhaftung einzuklagen....
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lg
kosto
Es gibt alte Piloten und es gibt kühne Piloten, aber es gibt keine alten, kühnen Piloten.
André Kostolany
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