Hallo Willy,
Auf mich kommt nun eine Art Bewehrungsprobe. Ich fahre am Donnersteg nach Köln und komme wieder am 28. Juli, will sagen ich habe 2 Wochen durch zuarbeiten, 2 Wochenende einbegriffen und fürchte es geht täglich bis 19...20 Uhr. Ich weiss nicht mal ob sowas zulässig ist, vom 17....bis 28 Juli täglich arbeiten von 7...bis 19...20 Uhr. Das heisst natürlich für mich, ich bin Ende Juli erst wieder hier.
Heutzutage können Unternehmer mit Arbeitnehmer umgehen wie mit Dreck, egal wie alt sie sind.