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Alt 23-10-2002, 12:33   #16
cade
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DGAP-Ad hoc: APCOA Parking AG <APPG.DE>

APCOA Parking AG

Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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APCOA Parking AG
WKN 505 550

Mitteilung über die vergleichsweise Erledigung der erhobenen Anfechtungsklage
gegen Hauptversammlungsbeschlüsse vom 12.04.2002

Der Aktionär, Herr Karsten Trippel, Großbottwar, hat u.a. gegen die
Beschlussfassung der Hauptversammlung der APCOA Parking AG vom 12.04.2002 über
die Zustimmung zum Gewinnabführungsvertrag mit der Salamander AG
Anfechtungsklage beim Landgericht Stuttgart erhoben.

Auf Vorschlag des Landgerichts Stuttgart haben die Parteien einen gerichtlich
protokollierten Vergleich geschlossen, dem auf Seiten der APCOA Parking AG
deren Hauptaktionärin, die Salamander AG, beigetreten ist. Die Salamander AG
hat sich in diesem Vergleich gegenüber dem Kläger in Anwendung der Bestimmung
zu § 5 Abs. 5 Satz 2 des am 21.12.2001 zwischen der Salamander AG und der APCOA
Parking AG geschlossenen Gewinnabführungsvertrages verpflichtet, zur Abwendung
eines Spruchstellenverfahrens nach § 306 AktG unter Gleichbehandlung aller
außenstehenden Aktionäre, die nach § 5 Abs. l des Gewinnabführungsvertrages
vereinbarte Ausgleichszahlung einmalig für das Geschäftsjahr 2001 von EUR 5,80
um EUR 9,04 auf insgesamt EUR 14,84 zu erhöhen. Die erhöhte Ausgleichszahlung
wird an alle außenstehenden Aktionäre mit für das Geschäftsjahr 2001
gewinnbezugsberechtigten Stückaktien geleistet. Weiter wird die erhöhte
Ausgleichszahlung ab 13. April 2002 mit jährlich 6 v.H. über dem Basiszinssatz
verzinst. Darüber hinaus wird die im Gewinnabführungsvertrag vorgesehene
Abfindung in Höhe von EUR 95,50 ab 13. April 2002 bis zur Eintragung
des Unternehmensvertrags mit 6 v.H. über dem Basiszinssatz und danach mit
jährlich 2 v.H. über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst. Zinsen, die auf
empfangene Ausgleichszahlungen für des Geschäftsjahr 2001 geleistet werden,
werden auf die Verzinsung der Barabfindung angerechnet.

Mit Vollzug des geschlossenen Vergleichs ist die Anfechtungsklage sowie
sämtliche Einwendungen des Klägers im Zusammenhang mit Beschlussfassungen der
Hauptversammlung der APCOA Parking AG vom 12. April 2002 abschließend und
endgültig erledigt.

Damit liegen die Voraussetzungen für die Eintragung des
Gewinnabführungsvertrages in das Handelsregister und damit sein Wirksamwerden
vor.

Stuttgart, den 23.10.02

Der Vorstand

APCOA Parking AG

Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 23.10.2002
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WKN: 505550; ISIN: DE0005055503; Index:
Notiert: Geregelter Markt in Düsseldorf, Frankfurt und Stuttgart, Freiverkehr in
Berlin, Bremen, Hambzrg und München
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