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Alt 22-11-2007, 10:46   #3
cade
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Ad-hoc-News
DGAP-Adhoc: infor business solutions AG:Abweisung der Anfechtungsklagen und Freigabebeschluss durch das LG Saarbrücken
22.11.2007, 10:27:17

infor business solutions AG / Rechtssache

22.11.2007

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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In einer Ad-Hoc-Mitteilung vom 21. März 2007 hat die infor business solutions AG, Friedrichstahl (die 'Gesellschaft') darüber informiert, dass Anfechtungsklagen gegen den in der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25.01.2007 zu Punkt 5 der Tagesordnung gefassten Beschluss erhoben worden sind, wonach die Hauptversammlung der Verschmelzung der Gesellschaft auf die Infor Global Solutions Deutschland AG mit Sitz in Friedrichsthal zugestimmt hat. Das zuständige Landgericht Saarbrücken hat in seinem Urteil vom 14.11.2007 alle Anfechtungsklagen abgewiesen und mit Beschluss vom selben Tage dem Antrag der Gesellschaft gemäß § 16 Absatz 3 UmwG auf Feststellung, dass die Anfechtungsklagen der Eintragung der Verschmelzung nicht entgegenstehen, stattgegeben. Die Aktionäre haben die Möglichkeit, gegen beide Entscheidungen des Gerichts Rechtsmittel einzulegen. Sofern gegen das Urteil und den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken keine Rechtsmittel eingelegt werden, ist mit der kurzfristigen Eintragung und dem Wirksamwerden der Verschmelzung der infor business solutions AG auf die Infor Global Solutions Deutschland AG zu rechnen.

Friedrichsthal, im November 2007


Der Vorstand
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viele grüsse

cade
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