Wie die Financial Times Deutschland heute mitteilt, erließ das Bonner Landgericht ein sogenanntes Grundurteil: Für den Niedergang der T-Aktie am amerikanischen Markt muß nicht nur die Deutsche Telekom, sondern auch die Bundesrepublik Deutschland als Großaktionär haften.
Sie wissen: Nach dem rapiden Verfall der Aktie an der US-Börse strengten amerikanische Aktionäre eine Sammelklage an und verlangten vom Bonner Unternehmen insgesamt 400 Mio. $ Schadensersatz. In Deutschland ist eine entsprechende Klage noch anhängig, in den USA jedoch einigte man sich wegen des großen Prozeßrisikos auf einen Vergleich: 95 Mio. Euro plus 17 Mio. Euro Anwaltskosten wurden gezahlt. Diesen Betrag jedoch wollte die Telekom erstattet haben.
Zur Urteilsbegründung: Weil die Telekom gegenüber den amerikanischen Anlegern allein die Verantwortung übernommen habe, habe sie auch eine Leistung für die Großaktionäre erbracht - und diese Leistung muß vergütet werden. Über die tatsächliche Höhe ist noch zu entscheiden.
quelle: telecom-comback
15.06.2007
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Der ideale Bürger: händefalten, köpfchensenken und immer an Frau Merkel denken
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