Hallo Sofix,
dann bist ja noch besser als ich

aber keine Sorge ... der Vorläufigkeitsvermerk kommt auf alle Bescheide, egal welcher Veranlagungszeitraum.
Aber ich hab euch noch etwas anderes:
Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse , Handwerkerdienstleistungen
Die Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse können rückwirkend bei allen noch offenen Veranlagungen ab 2003 auch von Eigentümern oder Mietern von Wohnungsteileigentum (Eigentumswohnungen) geltend gemacht werden.
Für Handwerkerdienstleistungen gilt dasselbe allerdings erst ab 2006.
Die Regelung für Eigentumswohnungen geht auf ein Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg zurück. Durch Schreiben des Bundesfinanzministerium vom November 2006 ist die Anweisung für alle Finanzämter verbindlich.