die verdächtigen sollen versucht haben, durch die bestechung eines flughafenhafenangestellten ein gepäckstück mit sprengstoff in ein flugzeug einschleusen zu lassen. da keine einigung über die höhe der bezahlung mit den hintermännern erzielt werden konnte, wurde die tat nicht umgesetzt.
die wurden wieder freigelassen, weil die vorbereitungen für ein sprengstoffattentat nicht strafbar ist

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