Moin Moin Romko,
leider habe ich Deine Anfrage erst jetzt gelesen.
Natürlich kannst Du JEDERMANN deine Stimmrecht übertragen.
Sehe mal unter www.sdk.org nach, dort findest Du weitere Informationen!
oder
guckst du hier
: http://www.sdk.org/pdf/Stimmrechtsvollmacht.pdf
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Vergleich in der Ahold-Sammelklage
Die Koninklijke Ahold N.V. (Ahold) hat am 28. November 2005 bekannt gegeben, dass sie in einer Sammelklage in den USA einen Vergleich erzielt hat.
Ahold wird als Ergebnis der Sammelklage 1,1 Mrd. Dollar (etwa 945 Mio. Euro) an die Aktionäre auszahlen. Anspruchsberechtigt sind die Anleger, die ihre Aktien zwischen dem 30. Juli 1999 und dem 23. Februar 2003 erworben haben.
Erste Hochrechnungen besagen, dass sich die durchschnittliche Entschädigung pro Aktie auf ca. 1,51 Dollar belaufen kann. Dies gilt für jede im oben genannten Zeitraum gekaufte Aktie, die am 23. Februar 2003 noch im Besitz des Aktionärs war. Anleger, die eher verkauft haben, erhalten voraussichtlich eine durchschnittliche Auszahlung von etwa 0,40 Dollar.
Sollten die Anleger nicht mit diesem Ergebnis zufrieden sein, haben sie die Möglichkeit, bis zum 12. Mai 2006 durch ein "Opt out" aus dem Vergleich ausgenommen zu werden. In diesem Fall können sie eine eigene Klage anstrengen, ansonsten sind sie an den Vergleich gebunden. Ahold hat sich die Möglichkeit ausgehandelt, aus dem Vergleich aussteigen zu können, falls die Besitzer von mehr als 180 Mio. Aktien ihr Opt-out-Recht nutzen.
Das (deutsche!) Proof-of-Claim-Formular zur Anmeldung der Ansprüche ist inzwischen veröffentlicht worden. Die Unterlagen (Proof of Claim und Transaktionsbelege) müssen bis zum 18. August 2006 an den Klageverwalter gesendet werden.
Mitglieder der SdK können das Formular im Mitgliederbereich dieser Seite herunterladen.