Thema: BHW Abfindung
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Alt 29-05-2006, 18:55   #5
cade
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hv- einladung ist da. gutachten kann auf der homepage eingesehen werden. unternehmenswert festgestellt mit knapp über 13,-- euro. denke man kann wieder einsteigen. es gibt noch luft nach oben

BHW Holding Aktiengesellschaft
Berlin/Hameln
Wertpapier-Kenn-Nr. - 522 390 -
ISIN: - DE 000 522 390 3 -
Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, 20. Juli 2006 um 10.00 Uhr in Hannover, Hannover Congress Centrum (HCC), Theodor-Heuss-Platz 1-3, stattfindenden 10. ordentlichen Hauptversammlung ein.

Sollte die Tagesordnung an diesem Tag nicht abschließend behandelt werden können, wird die Hauptversammlung am Freitag, 21. Juli 2006 um 10.00 Uhr an gleicher Stelle fortgesetzt.



Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und der Lageberichte für die BHW Holding AG und den Konzern sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005

2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2005
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
Durch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) wurden unter anderem die Regelungen über die Teilnahme an der Hauptversammlung geändert. Danach kann die Satzung die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechtes davon abhängig machen, dass sich die Aktionäre innerhalb einer bestimmten Frist anmelden. Wegen des Nachweises der Berechtigung der Aktionäre sieht das UMAG vor, dass künftig ein Nachweis des depotführenden Institutes über den Anteilsbesitz zu einem bestimmten Stichtag („record date„) ausreichend ist. Darüber hinaus eröffnet das UMAG die Möglichkeit für eine Satzungsbestimmung, nach welcher der Versammlungsleiter berechtigt ist, das Rede- und Fragerecht der Aktionäre angemessen zu beschränken.
Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat folgende Satzungsänderungen vor: a) § 17 Einberufung
§ 17 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
“Die Einberufung muss mindestens 30 Tage vor dem letzten Anmeldetag nach § 18 Absatz 1 der Satzung bekannt gemacht werden.“
b) § 18 Teilnahme und Stimmrecht
§ 18 Absatz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„Die Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechtes setzen voraus, dass sich die Aktionäre bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und der Gesellschaft in Textform unter der hierfür in der Einladung angegebenen Adresse bis spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung zugehen.“
§ 18 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
„Neben der Anmeldung ist ein Berechtigungsnachweis zur Teilnahme und Ausübung des Stimmrechtes erforderlich. Dazu ist ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Aktienbesitzes durch Bestätigung des depotführenden Institutes erforderlich. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen. Der Nachweis muss der Gesellschaft bis spätestens am siebten Tag vor der Versammlung unter der hierfür in der Einladung angegebenen Adresse zugehen.“
§ 18 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
„Der Nachweis über den Anteilsbesitz von in körperlichen Urkunden verbrieften Aktienrechten, die zu Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung nicht von einem depotführenden Institut verwahrt werden, kann auch dadurch geführt werden, dass der Aktionär die Aktienurkunden während der üblichen Geschäftsstunden bis zu Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft vorlegt und die Gesellschaft für diesen Zeitpunkt einen entsprechenden Nachweis ausstellt.“
Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 4, der bisherige Absatz 3 wird Absatz 5 und der bisherige Absatz 4 wird Absatz 6.
An § 19 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:
„Er ist ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.“


5. Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der BHW Holding Aktiengesellschaft auf die Deutsche Postbank AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Beschlussfassung vor:
Die Aktien der BHW Holding Aktiengesellschaft, Berlin/Hameln, die nicht von der Deutschen Postbank AG mit Sitz in Bonn (Hauptaktionärin), sondern von den übrigen Aktionären (Minderheitsaktionären) gehalten werden, werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären
(§§ 327a ff. Aktiengesetz) gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 15,11 € je auf den Inhaber lautende Stammaktie der BHW Holding Aktiengesellschaft auf die Deutsche Postbank AG übertragen.

6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2006 zu wählen.


Hinweise

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) am 1. November 2005 haben sich die Voraussetzungen für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts geändert. Infolge der Übergangsregelungen des UMAG können die Aktionäre unserer Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts bei der diesjährigen Hauptversammlung auf zwei verschiedene Arten nachweisen. Für die Teilnahmeberechtigung ist nur eine der nachfolgend genannten Voraussetzungen zu erfüllen:



Teilnahmeberechtigung durch Hinterlegung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens zum Beginn des 29. Juni 2006 (00:00 Uhr MESZ) während der üblichen Geschäftsstunden bei der Gesellschaft, Lubahnstraße 2, 31789 Hameln oder bei der Dresdner Bank AG hinterlegt haben und sie bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegt lassen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei anderen Kreditinstituten verwahrt und bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Die Aktien können auch bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank hinterlegt werden. Wir bitten Sie in diesem Fall, die von dem Notar oder der Wertpapiersammelbank auszustellende Bescheinigung spätestens am 13. Juli 2006 (24.00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft einzureichen.



Teilnahmeberechtigung durch Nachweis des Anteilsbesitzes

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind ferner diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Berechtigung durch einen in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut nachweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 29. Juni 2006 (00:00 Uhr MESZ) zu beziehen und muss der BHW Holding AG spätestens am 13. Juli 2006 (24.00 Uhr MESZ) unter folgender Adresse zugehen:

BHW Holding Aktiengesellschaft
c/o Dresdner Bank AG
OSS SO Hauptversammlungen
Jürgen-Ponto-Platz 1
60301 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0) 69 / 263-15263
E-Mail: tbhvservice@dresdner-bank.com

Nach Zugang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.



Vertretung in der Hauptversammlung

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihres Stimmrechtes durch einen Bevollmächtigten, durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung vertreten lassen.

Als besonderen Service bieten wir Ihnen an, dass Sie sich nach Maßgabe Ihrer Weisungen auch durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Die Bevollmächtigung ist mit den Ihnen übersandten Unterlagen möglich. Der Stimmrechtsvertreter steht im Übrigen auch zur Bevollmächtigung während der Hauptversammlung zur Verfügung. Der Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der von den Aktionären erteilten Weisungen aus.



Anträge von Aktionären

Anträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt im Sinne von § 126 Abs. 1 AktG sind einschließlich Begründung und Nachweis der Aktionärseigenschaft ausschließlich zu richten an:

BHW Holding AG
Vorstandssekretariat
Lubahnstraße 2
31789 Hameln
Telefax: 0 51 51 / 18 – 3470
E-Mail: hv-gegenantrag@bhw.de

Bis spätestens am 5. Juli 2006 (24.00 Uhr MESZ) unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter http://www.bhw.de/gegenantraege zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.



Hinweis zu Tagesordnungspunkt 5

Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung liegen die folgenden Unterlagen in den
Geschäftsräumen der BHW Holding Aktiengesellschaft, Lubahnstraße 2, 31789 Hameln, zur Einsicht der
Aktionäre aus:

• Entwurf des Übertragungsbeschlusses;
• Der von der Deutsche Postbank AG erstattete Bericht über die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre der BHW Holding Aktiengesellschaft, in dem die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet werden;
• Der von Dr. Ebner, Dr. Stolz und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, erstattete Prüfungsbericht gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG;
• Die Jahresabschlüsse und Lageberichte der BHW Holding Aktiengesellschaft für die
Geschäftsjahre 2003, 2004 und 2005
• Die Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte der BHW Holding Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 2003, 2004 und 2005.

Jeder Aktionär erhält auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen sind auch im Internet unter http://www.bhw.de/hauptversammlung verfügbar und werden außerdem in der Hauptversammlung der Gesellschaft ausliegen.



Vollständiger Wortlaut der Einladung

Die Einladung und die vollständige Tagesordnung mit den Vorschlägen zur Beschlussfassung werden zusätzlich in der Börsen-Zeitung Nr. 100 am 26. Mai 2006 veröffentlicht.



Informationen

Der Geschäftsbericht 2005 sowie weitere Informationen zur Hauptversammlung sind im Internet unter www.bhw.de abrufbar.

Auf Wunsch erhalten Sie ein gedrucktes Exemplar des Geschäftsberichtes bei Ihrer Depotbank. Sie erhalten diesen sowie weitergehende Informationen über die Gesellschaft außerdem von der BHW Unternehmenskommunikation:

BHW Holding AG
Unternehmenskommunikation
Telefon: 05151/18-3555 ● Fax: 05151/18-4848
E-Mail: presse@bhw.de




Berlin/Hameln, 26. Mai 2006

BHW Holding AG

Der Vorstand




BHW Holding Aktiengesellschaft
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Professor Dr. Wulf von Schimmelmann
Vorstand: Henning R. Engmann (Vorsitzender)
Horst Küpker
Hans-Joachim Neumann
Dr. Udo Rödel
Sitz der Gesellschaft: Berlin und Hameln
Registergericht Berlin-Charlottenburg, HRB 61073
Registergericht Hannover, HRB 100 611



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cade
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