OLG Hamm: Erst nach mehrfachem erfolglosen Münzeinwurf gilt Parkuhr als kaputt
Die "Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht" meldet, dass das Oberlandesgericht in Hamm eine Entscheidung zu defekten Parkuhren herausgegeben hat.
Demnach muss man mehrfach erfolglos unterschiedliche Münzen in die Parkuhr eingeworfen haben, erst dann gilt der Parkautomat als kaputt. Danach darf man dann auf dem entsprechenden Platz das Auto mit Parkscheibe abstellen.
Quelle:
www.wdr.de