man sollte mal einen ganz anderen aspekt in dieser angelegenheit betrachten.
in der überwiegenden mehrzahl der manteltarifverträge in deutschland ist ein ende der beschäftigung mit 65 jahren vorgesehen. es kommt da nicht auf die gesetzliche regelung an.
bleiben diese manteltarifverträge bestehen, dann haben die arbeitnehmer ob sie wollen o. nicht eine kürzung ihrer rente. ausser natürlich es sind 45 beitragsjahre vorhanden.
__________________
Der ideale Bürger: händefalten, köpfchensenken und immer an Frau Merkel denken
|