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Alt 04-01-2006, 09:18   #1
simplify
letzter welterklärer
 
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Registriert seit: Jul 2002
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Exclamation ACHTUNG!!! jobkiller zigarette danach

Zitat:
Was Arbeitnehmernehmer nach Feierabend tun, geht die Firma nichts an! Pustekuchen. Wenn es entsprechende Vereinbarungen gibt, darf der
Firmenchef auch jemand feuern, der in seiner Freizeit raucht. Unglaublich, aber wahr. Und abgesegnet von einer Berliner Arbeitsrichterin.

Und hier die Geschichte: Die Firma Laserline, ein Berliner Druckzentrum mit hochmodernen Maschinen und Computern, die sensibel auf Qualm
reagieren, machte Ihren 100 Mitarbeitern im Jahr 2001 ein großzügiges Angebot. Wer generell auf den blauen Dunst verzichtet, erhält einen
Gehaltszuschlag von 100 Euro im Monat. Azubis und Praktikanten dürfen 50 bzw. 36 Euro einstecken.

"Uns lag auch die Gesundheit unserer Mitarbeiter am Herzen", so der Personalchef Christian Luther über die ungewöhnlich spendable Offerte. Seitdem unterschreiben etwa zwei Drittel der Mitarbeiter an jedem Monatsende eine entsprechende Erklärung - und hatten damit gleich doppelt verdient: 100 Euro für die Abstinenz und mindestens 100 für eingesparten Tabakkonsum.

Doch einer der neuen Nichtraucher nahm es mit der Verpflichtung nicht so genau. Mitarbeiter informierten die Firmenleitung, dass ein Kollege nach Feierabend trotzdem zur Packung griff. Der Arbeitgeber beauftragte eine Detektei und die konnte den Übeltäter überführen. Die Firmenleitung sah in dem Verstoß einen Betrug nach § 263 Strafgesetzbuch und kündigte deshalb fristlos. Personalchef Christian Luther:

"Wir haben mehrfach auf diese Konsequenz hingewiesen". Auch die Arbeitsrichterin kam zu dem gleichen Ergebnis. Die Kündigung war rechtens. Und die Moral von der Geschichte: Auch die Zigarette danach kann zum Jobkiller werden.
quelle: institut f. betriebswirtschaft
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Der ideale Bürger: händefalten, köpfchensenken und immer an Frau Merkel denken
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