Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 11-11-2005, 11:36   #43
Sofix
hab das Jodeldiplom
 
Benutzerbild von Sofix
 
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Raum Frankfurt/M
Beiträge: 33.758
boah, bei dem alten recht stehen mir ja die haare zu berg .

Wohneigentumsrecht:

Eigentümergemeinschaft gemeinsam in der Pflicht

Gläubiger von Eigentümergemeinschaften dürfen nicht mehr ein x-beliebiges Mitglied der Gemeinschaft bestimmen, um ihre Schulden einzutreiben. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Aktenzeichen: V ZB 32/05) dürfen einzelne Eigentümer nur in Ausnahmefällen stellvertretend für die Gesamtschulden der Gemeinschaft haftbar gemacht werden.

Damit wird die bisherige Praxis auf den Kopf gestellt: Bislang konnten sich Handwerker, Steuerbehörden oder Stromlieferanten einen beliebigen Eigentümer aus einer Gemeinschaft aussuchen und auf Zahlung der offenen Forderung drängen, gegebenenfalls auch gerichtlich klagen. Der fragliche Eigentümer musste dann die gesamte Summe vorstrecken und hinterher zusehen, wie er das Geld wieder bei den anderen Miteigentümern eintrieb.

Nach der Entscheidung der Karlsruher Richter geht dies künftig nicht mehr. Hat ein Gläubiger eine Forderung, muss er die gesamte Gemeinschaft verklagen. Grund: Die Gemeinschaft haftet immer als Ganzes, niemals ein einzelner Eigentümer.
__________________
Gruß Sofix
Sofix ist offline   Mit Zitat antworten