Haustiere:
Auch Katzen müssen an die Leine
Die Katze ist eines der beliebtesten Haustiere in Deutschland. Oft streunen die Vierbeiner tagsüber draußen herum, am Abend kommen sie dann herein. Der Freilauf von Katzen erzürnt aber immer wieder die Gemüter der Nachbarschaft. In manchen Fällen müssen sich sogar die Gerichte damit befassen, wie ein aktuelles Urteil des Obersten Bayerischen Landesgerichts zeigt (Az. 2 Z BR 99/04).
Das Gericht hatte sich mit einem Fall zu befassen, bei dem eine Katze nach Ansicht der Hauseigentümergemeinschaft zu viel Freiraum genoss. Das Tier spazierte täglich durch die Wohnanlage und besuchte auch den Kinderspielplatz samt Sandkasten. Das war einigen Anwohnern zu viel. Sie verlangten, dass die Katze an die Leine müsse.
Das Gericht gab den Klägern Recht. Mieter, die Katzen halten, dürften ihre Tiere nicht frei herumlaufen lassen, wenn es die Eigentümergemeinschaft nicht wünsche. Schließlich könne das Tier Gemeinschaftsflächen wie Spielplätze verunreinigen. Wer seine Katze mit nach draußen nehmen möchte, der müsse sie anleinen, so die Richter.
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Gruß Sofix
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