Reisegepäck im Flugverkehr:
Bei Verlust maximal 550 Euro Entschädigung
Flugpassagiere kennen das: Nach dem Auschecken steht man sich die Füße vor dem Gepäckband platt am wartet auf seine Koffer. Nach längerer Wartezeit beginnt man dann langsam zu zweifeln, ob das Gepäck noch kommt. Kurz bevor die Hoffnung restlos schwindet, öffnet sich dann doch noch die Luke und das begehrte Gepäckstück plumpst auf das Förderband. Doch was passiert, wenn das Gepäck tatsächlich weg ist?
Zu einem folgenschweren Verlust kam es am Flughafen Köln. Ein Fluggast wartete vergebens auf sein Gepäck, der Koffer war spurlos verschwunden. Der Man hatte aber jede Menge Wertsachen darin verstaut, die er nun von der Fluglinie entschädigt haben wollte. Er verklagte die Gesellschaft auf 14.000 Euro Schadenersatz.
Die Fluglinie weigerte sich mit dem Hinweis, dass dem Passagier laut Gesetz höchstens 550 Euro Entschädigung zustände. Daraufhin zog der Geschädigte vor Gericht. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Rechtsauffassung der Fluggesellschaft (22 U 137/04). Einen höheren Wert als 550 Euro könne der Mann nur einfordern, wenn er das Gepäckstück als besonders wertvoll deklariert und eine entsprechend höhere Beförderungsgebühr dafür bezahlt hätte.
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Gruß Sofix
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