soweit ich weiß sind die kontostände generell nicht einzusehen.....da die banken dazu aufgefordert wurden eine datenbank der vorhandenen konten (nicht der umsätze und bestände) einzurichten.
kontostände werden die ämter beim steuerzahler erfragen......oder wenn dieser nicht kooperiert, dann eben mit einem beschluß an die banken herangehen !