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Alt 24-03-2005, 08:46   #2
nokostolany
Chartspezi & Moderator
 
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wie kommst du darauf, daß kontostände abgerufen werden können ?

Welche Daten kann eine Finanzbehörde durch einen Kontenabruf ermitteln?
Mit einem Kontenabruf können folgende Daten ermittelt werden:
· Nummer eines Kontos oder Depots, das bereits nach geltendem Recht der Verpflichtung
zur Legitimationsprüfung nach § 154 AO unterliegt,
· Tag der Errichtung und der Auflösung des Kontos oder Depots,
· Name, bei natürlichen Personen auch Geburtstag, des Inhabers und ggf. eines
Verfügungsberechtigten
· ggf. Name und Anschrift eines abweichend wirtschaftlich Berechtigten.
Kontostände und -bewegungen können auf diese Weise nicht abgefragt werden. Dazu sind
weitere Ermittlungen, im Regelfall unter Beteiligung des Steuerpflichtigen, erforderlich.
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gruß
Nok




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