Neuwagen:
Bei Mängeln nicht sofort reparieren lassen, sonst gibts kein Geld
Wer einen Neuwagen kauft und dabei Mängel feststellt, sollte ihn nicht unmittelbar zur Werkstatt bringen, sonst bleibt man später auf seinen ganzen Unkosten sitzen. Ein Disagio kann nur vom Händler verlangt werden, wenn eine Frist eingeräumt wird.
Das geht aus einem Fall-Beispiel vom Bundesgerichtshof hervor. Wird allerdings der Verkäufer nicht vorher informiert und der Wagen sofort repariert, besteht keine Möglichkeit mehr, sein Geld zurückzubekommen. (AZ: VIII ZR 100/04).
In diesem Fall hat der BGH die Klage eines Neuwagen-Käufers, der 2002 einen Wagen gekauft hatte, abgelehnt. Bereits nach einem halben Jahr blieb das Auto mit einem Motorschaden stehen, der Käufer ließ das Auto ohne Wissen des Verkäufers reparieren.
Quelle:
www.netzeitung.de