Familiendarlehen:
Nach Scheidung kann Kredit zurückgefordert werden
Lässt sich ein Ehepaar scheiden, dürfen Angehörige, die einem Ehepartner Geld geliehen haben, dieses zurückfordern. Das Oberlandesgericht Koblenz entschied in diesem Sinne den Fall einer Familie, bei dem die Eltern dem jungen Brautpaar Geld geliehen hatten, damit sich die Eheleute eine Existenz aufbauen konnten.
Als die Ehe in die Brüche ging forderten die Eltern einen Teil des Geldes vom Schwiegersohn zurück. (OLG Koblenz, Az. 5 U 129/04) Die Richter gingen in dem Urteil sehr weit: Obwohl die Rückzahlung des Darlehens nur für den Fall vereinbart worden war, dass die Eltern selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten würden, bejahten sie die Rückforderung der Mittel. Mehr noch: Der Mann muss für die Hälfte des geliehenen Geldes auch noch Zinsen zahlen.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass ja die Eltern das Darlehen für den Aufbau der gemeinsamen Zukunft des Paares geliehen hätten. Dieser Absicht sei aber auf Grund der Scheidung der Boden entzogen worden, damit beanspruche der Ex-Schwiegersohn die Mittel unberechtigter Weise und müsse sie nun zurückgeben.
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Gruß Sofix
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