Mit Blick auf die bevorstehenden Änderungen des bei Unternehmensbewertungen zu Grunde gelegten IDW S1 Standards bat Herr Bienek um eine Einschätzung des Vorstands über die allgemein erwarteten leicht rückläufigen Unternehmenswerte. Herr Schneider zeigte sich mit Blick auf diese Änderung wenig erfreut und kritisierte diese als weiteren Schritt beim Ausverkauf der deutschen Wirtschaft. In diesem Zusammenhang empfahl er einen im vergangenen Jahr in der F.A.Z. erschienenen Artikel, an dem unter anderen der bekannte Professor Ekkehard Wenger aus Würzburg mitgewirkt hat. Durch diese Änderung erwartet die Verwaltung zunächst die Festsetzung geringerer Unternehmenswerte, die bekannten Spreads zu den später im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung festgesetzten Werten werden sich jedoch kaum ändern, so Herr Schneider weiter.
Abschließend erkundigte sich Herr Bienek nach möglicherweise geplanten Kooperationen mit den ebenfalls auf dem Gebiet der Nachbesserungsrechte tätigen Unternehmen Falkenstein Nebenwerte AG sowie der Lupardus GmbH. Herr Schneider erklärte hierzu, dass natürlich auch der Rheiner Moden AG die Aktivitäten der beiden Gesellschaften nicht verborgen geblieben sind. Im Falle der Lupardus GmbH wies er darauf hin, dass diese für Nachbesserungsrechte der FAG Kugelfischer im Gegensatz zur RMO deutlich weniger geboten hat. Wie bereits zuvor ausgeführt, ist das Unternehmen nach Verwaltungsangabe derzeit nur mit Geldkursen im Markt unterwegs, auf Nachfrage könnten jedoch künftig eventuell auch einmal Briefkurse genannt werden.
Aktionär Barrenbrügge erkundigte sich, warum angesichts der neuen operativen Ausrichtung bisher keine Umbenennung des Unternehmens geplant ist. Die Verwaltung führte hierzu aus, dass über diesen Punkt bislang noch nicht nachgedacht wurde, eine Änderung jedoch mit Kosten verbunden wäre und die Vermarktbarkeit des derzeitigen Namens naturgemäß auch unmöglich machen würde. Herr Schneider zeigte sich jedoch überzeugt, dass eine Namensänderung im Zusammenhang mit der neuen operativen Geschäftstätigkeit nicht erforderlich ist, da die Aktionäre der RMO "heute wohl keine Modenschau erwartet haben".
Als nächster Redner meldete sich Herr Fiebich zu Wort und zeigte sich sehr erfreut über das künftige Betätigungsfeld des Unternehmens. Der Einschätzung der Verwaltung, dass die im Rahmen von Strukturmaßnahmen ermittelten Unternehmenswerte nahezu systematisch zu niedrig angesetzt werden, stimmte er ausdrücklich zu und wies auf das Beispiel Kupferberg hin, wo die Abfindung im Rahmen des Squeeze-out von ursprünglich 300 auf jetzt 600 EUR erhöht wurde. Mit Blick auf einen Artikel in der Börsen-Zeitung vom 4. Februar 2005, in dem kurz über die Neuausrichtung der RMO AG berichtet wurde, regte Herr Fiebich eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit des Unternehmens an, um das neue Konzept auch nach außen hin verständlich darzustellen. In diesem Punkt konstatierte Herr Fiebich in der Berichterstattung der Börsen-Zeitung gewisse Defizite.
Herr Schneider stimmte der Einschätzung von Herrn Fiebich zu und ergänzte, dass sich die Ad-hoc-Meldung am 2. Februar 2005 angesichts der fortschreitenden Aktivitäten zur Neuausrichtung aufgrund entsprechender gesetzlicher Verpflichtungen nicht mehr weiter verschieben ließ. Mit Blick auf den angesprochenen Artikel in der Börsen-Zeitung führte er aus, er habe kurz mit dem entsprechenden Redakteur gesprochen, dass es sich beim Themengebiet Nachbesserungsrechte um eine sehr komplexe Materie handelt, die gewisse Vorkenntnisse erfordert, um die möglichen Potenziale beurteilen zu können. Hinsichtlich einer kompetenten Berichterstattung empfahl Herr Schneider den Anwesenden, nicht nur mit Blick auf das neue Konzept der Rheiner Moden AG, die Hauptversammlungsberichte von GSC Research sowie des Nebenwerte-Journals.
Abschließend erkundigte sich Aktionär Deichsel, was in der Zukunft mit möglichen Mittelzuflüssen aus erfolgreich abgeschlossenen Spruchstellenverfahren geplant ist. Vorstand Schneider erklärte hierzu, dass im Falle eines Mittelzuflusses aus einem solchen Verfahren entschieden werden muss, ob die Mittel investiert werden sollen und können oder ob auch ein gewisser Teilbetrag an die Anteilseigner ausgeschüttet wird. Zukünftig wird die Verwaltung nach eigenen Angaben auch sich bietende Chancen aus kurzfristigen Transaktionen am Kapitalmarkt nutzen.
Auf die Frage nach einer möglichen Kapitalmaßnahme wies Herr Schneider auf gewisse Handlungseinschränkungen in diesem Punkt hin, um die bestehenden Verlustvorträge nicht zu gefährden. Derzeit wird geprüft, inwieweit eine solche Maßnahme eventuell durch eine Sacheinlage von Nachbesserungsrechten oder aber durch die Begebung eines Corporate Bonds in Form einer Art "Gewinn-Obligation" dargestellt werden kann. Entscheidungen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Kapitalmaßnahmen vorgenommen werden, sind bislang noch nicht getroffen worden.
Abstimmungen
Nach Beendigung der allgemeinen Aussprache um 11:50 Uhr wurde die Präsenz mit 160.309 Aktien oder 80,15 Prozent des stimmberechtigten Grundkapitals festgestellt. Sämtliche Beschlussvorlagen der Verwaltung wurden einstimmig verabschiedet.
Im Einzelnen beschlossen wurden die Feststellung des Jahresabschlusses für das Rumpfabwicklungsgeschäftsjahr vom 3.5.2003 bis 16.3.2004 nebst Entlastung des Abwicklers sowie des Aufsichtsrats (TOP 1), die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das Rumpfgeschäftsjahr vom 17.3.2004 bis 31.7.2004 (TOP 2), ein Zustimmungsbeschluss gemäß §93 Abs. 4 AktG (TOP 3), die Wahl der Herren Dr. Hanno Marquardt, Veit Paas und Dirk Schmidt-Holzmann in den Aufsichtsrat der Gesellschaft (TOP 4) sowie die Wahl der Formhals Revisions- und Treuhand-GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Wipperführt, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2004/2005 (TOP 5).
Fazit
Wie bereits im Nachgang der letzten Hauptversammlung der Rheiner Moden AG gemutmaßt, hat man sich zu einer Neuausrichtung und Nutzung der bestehenden Verlustvorträge im Volumen von rund 6,6 Mio. EUR im Verbund mit der Allerthal-Gruppe entschlossen. Die Fokussierung auf den Ankauf und die Verwertung sogenannter Nachbesserungsansprüche aus Strukturmaßnahmen erscheint interessant und für die Zukunft aussichtsreich. Insbesondere der Umstand, dass in etwa 90 Prozent der gerichtlichen Überprüfungen von Unternehmensbewertungen und Garantiedividenden zum Teil ganz erhebliche Nachbesserungszahlungen für die betroffenen Anteilseigner ermittelt wurden, wie unlängst die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) ermittelte, zeigt die erheblichen Chancen auf diesem Sektor. Positiv ist zudem der Umstand zu werten, dass die entsprechenden Nachzahlungen für den Zeitpunkt ab der Andienung der Aktien mit dem Refinanzierungszinssatz der EZB zuzüglich 2 Prozent zu verzinsen sind.
Entscheidend für den Erfolg der Rheiner Moden-Aktie und die Perspektiven aus dem neuen Geschäftsfeld ist jedoch die Auswahl der Nachbesserungsrechte von den erfolgversprechendsten Werten. Hierfür ist eine erhebliche Expertise zur Beurteilung der möglichen Chancen und Risiken erforderlich, die beim Unternehmen und im direkten Umfeld des Mehrheitsaktionärs Allerthal-Werke AG zweifelsohne vorhanden ist. Berücksichtigen muss der Anleger jedoch die nicht unerhebliche zeitliche Dauer der gerichtlichen Überprüfungsverfahren, die im Durchschnitt bei rund zehn Jahren und darüber liegt. Daher wird wohl erst in einigen Jahren mit nennenswerten Mittelzuflüssen gerechnet werden können, es sei denn, es wird zwischenzeitlich ein gerichtlicher Vergleich erzielt.
Besonderes Potenzial könnte sich für die Rheiner Moden AG aus dem erst im Entstehen begriffenen Markt für Nachbesserungsrechte ergeben, der bislang faktisch nicht existent war. Insbesondere die Schaffung der bislang für den betroffenen Investor nicht gegebenen Fungibilität der Nachbesserungsrechte, die überdies bei den Banken nur in den seltensten Fällen gesondert im Depot ausgewiesen werden, ist hiernach ein sehr erfolgversprechender Ansatz. Eine Einschätzung zur fairen Bewertung der Rheiner Moden-Aktie ist derzeit angesichts der erst kürzlich gestarteten operativen Geschäftstätigkeit und des noch im Aufbau befindlichen Portfolios kaum in seriöser Weise möglich, weshalb hierauf einstweilen verzichtet wird.
Gewisse Anhaltspunkte könnten sich für den interessierten Anleger jedoch aus der zeitnahen Beobachtung der kommenden Angebote sowie sonstigen unterjährigen Meldungen ergeben. Bei etwaigen Dispositionen sollten der vergleichsweise geringe Streubesitz und das daraus resultierende meist nur geringe Handelsvolumen an der Börse bedacht und entsprechend limitiert agiert werden.
Kontaktadresse
Rheiner Moden AG
Friesenstraße 50
50670 Köln
Tel.: 0221 / 82032 - 0
Fax: 0221 / 82032 - 30
Email:
info@rheiner-moden.de
Internet:
www.rheiner-moden.de
Hinweis: Der Autor besitzt Aktien des Unternehmens sowie der Allerthal-Werke AG.
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17.02.2005 19:53 Redakteur: ala Artikel drucken © 2005 GSC Research