@OMI, habe soeben noch folgendes gefunden:
Kunden können Rückerstattung fordern
Nach Ansicht der Verbraucherzentralen in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben Kunden für bereits bezahlte Gebühren einer Depotübertragung einen Rückerstattungsanspruch, wenn das Urteil des Bundesgerichtshofes auf die Gebührenklauseln ihrer Bank oder Sparkasse zutrifft. Sie sollten ihre Gebühren für eine Depotübertragung rechtlich prüfen lassen. Dabei muss der Verbraucherzentrale zufolge eine wichtige Frist beachtet werden:
Ansprüche auf Rückerstattung von Übertragungsgebühren, die vor dem 1. Januar 2002 bezahlt wurden, verjähren zum 31. Dezember 2004.
Allen Bankkunden, die unrechtmäßig berechnete Gebühren zurückfordern wollen, bietet die Verbraucherzentrale NRW einen Musterbrief als Hilfestellung. Er kann unter der Internet-Adresse
www.verbraucherzentrale-nrw.de/depot heruntergeladen werden.
nachzulesen auf:
http://www.tagesschau.de/aktuell/mel...6_REF4,00.html
mit freundlichen Grüssen