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Alt 06-11-2004, 21:13   #6
cade
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wieder ein satter aufschlag

Felten & Guilleaume AG: Adhoc Meldung vom 04. November 2004 gemäß § 15 WpHG

Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Felten & Guilleaume AG: Adhoc Meldung vom 04. November 2004 gemäß § 15 WpHG

Die Moeller Holding GmbH, Bonn, der Aktien in Höhe von mehr als 95 % des
Grundkapitals der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft, Köln, gehören,
hat den Vorstand der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft aufgefordert,
eine Hauptversammlung einzuberufen, auf der über die Übertragung der Aktien
der Minderheitsaktionäre der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft auf die
Moeller Holding GmbH gemäß den §§ 327a ff. AktG beschlossen werden soll.
Dementsprechend wird der Vorstand der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft
für den 23. Dezember 2004 eine ordentliche Hauptversammlung einberufen, auf
der der Übertragungsbeschluss zur Abstimmung gestellt wird.

Die Moeller Holding GmbH hat für die übertragungsbedingt ausscheidenden
Minderheitsaktionäre eine angemessene Barabfindung in Höhe von Euro 283,36
je Stückaktie der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft festgelegt.
Die Barabfindung von Euro 283,36 je Stückaktie basiert auf dem von der FGS
Flick Gocke Schaumburg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bonn, im
Auftrag der Moeller Holding GmbH ermittelten Unternehmenswert der Felten &
Guilleaume Aktiengesellschaft. Die Angemessenheit dieser festgelegten
Barabfindung wurde von der axis Aktiengesellschaft Wirtschafts-
prüfungsgesellschaft, Köln, als gerichtlich bestelltem sachverständigen
Prüfer geprüft.

Die ausscheidenden Minderheitsaktionäre der Felten & Guilleaume
Aktiengesellschaft sollen unabhängig von dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens
des Übertragungsbeschlusses in jedem Fall zusätzlich zu der festgelegten
Barabfindung von Euro 283,36 noch für das gesamte Geschäftsjahr 2004/2005
den vollen nach § 4 Abs. 1 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
zwischen der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft und der Moeller Holding
GmbH geschuldeten jährlichen Ausgleich von Euro 4,67 je Stückaktie der
Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft erhalten. Sollte der Übertragungs-
beschluss erst nach Ablauf des Geschäftsjahres 2004/2005 in das
Handelsregister eingetragen werden, so sollen die ausscheidenden
Minderheitsaktionäre zusätzlich ab dem 01. Mai 2005 bis zur Eintragung des
Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister für jeden angefangenen Monat
ein Zwölftel des aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
geschuldeten jährlichen Ausgleichs von Euro 4,67 je Stückaktie der
Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft erhalten.


Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 04.11.2004
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WKN: 576690; ISIN: DE0005766901; Index:
Notiert: Amtlicher Markt in Düsseldorf, Frankfurt (General Standard) und
Hamburg; Freiverkehr in Berlin-Bremen und Stuttgart
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cade
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