"Rote Karte für Bankkunden"
05. Oktober 2004
BGH: Kunde haftet bei Abhebungen mit gestohlener ec-Karte
Bei Geldabhebungen mit einer gestohlenen ec-Karte haftet grundsätzlich der Kunde. Banken könnten in solchen Fällen unter Verweis auf einen grob fahrlässigen Umgang des Kunden mit seiner PIN-Nummer die Erstattung des Betrages verweigern, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag.
...
N24.de
__________________
Es grüßt euch
Udo

Sei immer ehrlich zu deinem Nächsten, auch wenn er es nicht gerne hört
|