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Alt 02-07-2004, 21:46   #17
cade
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jetzt hats geklingelt- zwar nicht so hoch wie erhofft aber es reicht. der tausch staemme in vorzuege bei 48,-- in 45,-- euro
war zwar nicht der hit aber dafür sind die staemme in einem tag von 45,-- auf 48,5 gesprungen. das hats wieder mehr als kompensiert. phantasie liegt in der unterschiedlichen bewertung der staemme und vorzuege. eine anfechtungsklage gilt als sicher.

Ordentliche Hauptversammlung der GEA AG soll über Squeeze Out beschließen
Vorstand der Hauptaktionärin mg technologies ag legt Barabfindung fest
48,15 Euro je Stammaktie und 43,33 Euro je Vorzugsaktie geboten
Angemessenheit des Angebots durch Wirtschaftsprüfer bestätigt
Frankfurt am Main, 2. Juli 2004 – Die Minderheitsaktionäre der Bochumer GEA AG sollen gegen eine Barabfindung von 48,15 Euro je Stammaktie und 43,33 Euro je Vorzugsaktie ihre Aktien an die Hauptaktionärin mg technologies ag übertragen. Ein Übertragungsbeschluss gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz steht gemäß einem Verlangen der mg technologies ag auf der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der GEA AG am 13. August 2004. Vorstand und Aufsichtsrat der GEA AG haben entsprechende Beschlussvorschläge gemacht.

Die mg technologies ag hält Stamm- und Vorzugsaktien im Umfang von insgesamt mehr als 98 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft, das in 20.750.000 Stamm- und 20.750.000 Vorzugsaktien eingeteilt ist. Der Vorstand der mg technologies ag hat die Barabfindung mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf der Grundlage eines Gutachtens der FGS Flick Gocke Schaumburg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bonn, festgelegt. Der gerichtlich bestellte Prüfer, die PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, hat die Angemessenheit dieser vorgesehenen Barabfindung geprüft und bestätigt.

Der Squeeze Out sowie die im Anschluss geplante Verschmelzung der GEA AG auf die mg technologies ag tragen dazu bei, die bislang mehrstufigen Holdingstrukturen des Konzerns zu straffen und Kosten deutlich zu senken. Sobald der Übertragungsbeschluss in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam geworden ist, wird die mg technologies ag die ausscheidenden Minderheitsaktionäre und ihre Depotbanken durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger und einem Börsenpflichtblatt über die wertpapiertechnische Abwicklung der Auszahlung der Barabfindung informieren. Die Auszahlung der Barabfindung wird von den Depotbanken vorgenommen werden. Für die Erfüllung der Verpflichtung der mg technologies ag, den Minderheitsaktionären nach der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister unverzüglich die festgesetzte Barabfindung zu zahlen, hat die Commerzbank AG die Garantie übernommen.
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viele grüsse

cade
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