Erlass-jahr
Das Erlassjahr (hebr. schemat hajobel; auch Halljahr, Jobeljahr, Jubeljahr, Freijahr oder Jahr der Freilassung) ist eine von Gott gebotene Einrichtung für das Volk Israel in der Tora (Lev 25,8-55 EU): Jedes 50. Jahr nach dem siebten von sieben Sabbatjahren, also nach jeweils 49 Jahren, sollte in Israel mit einem umfassenden Schuldenerlass und Besitzausgleich gefeiert werden. Dabei sollte jeder freie Israelit sein von Gott, dem eigentlichen Bodenbesitzer, nur „gepachtetes“ Land zurückerhalten, sofern er es in Notlagen hatte veräußern müssen: sei es durch Rückkauf oder Rückgabe. In Schuldsklaverei gefallene Israeliten sollten (auch von nichtisraelitischen Herren) bedingungslos freigelassen werden. Dies wurde mit dem von Gott geschenkten Auszug aus Ägypten, dem biblischen Gründungsereignis des Volkes Israel, begründet.
Gegenwärtig streben viele entwicklungspolitische Nichtregierungsorganisationen unter dem Begriff „Erlassjahr“ eine umfassenden Entschuldung hochverschuldeter Staaten und eine Reform internationaler Insolvenzverfahren zwischen Staaten an.
Der Alternativbegriff Jubeljahr wurde seit 1300 für kirchliche Aufrufe zu einem Ablass-Jahr und dann auch für andere besondere kirchliche Projekte üblich.
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Hintergrundmusik:
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Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Vegetarisches Essen schmeckt am Besten, wenn man es vor dem Servieren durch ein Steak ersetzt.
Planung ist die Ersetzung des Zufalls durch einen Irrtum.
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