Melde mich auch dazu...habe den letzten Beitrag leider erst heute gelesen.
Madrigal, m.M.n. denke kaum das die GEZ einen rechtmäßiger Hausdurchsuchungsbefehl bekommen wird.
übrigens im www. gibt es viele Beiträge dazu, z.B.:
GEZ-Fahnder und ihre fiesen Tricks
http://finanzen.freenet.de/recht-ste...30_685676.html
hier auch zu finden....wenn die GEZ zu aufdringlich wird:
Alternativ könnten ihr der GEZ, natürlich per Einschreiben, folgenden Musterbrief zustellen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:
1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offen zu legen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben. Gleiches gilt für die Quellen, aus denen sämtliche mich betreffenden Daten stammen. (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1–3 BDSG)
2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offen zu legen. (§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG)
3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Datenunverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen. (§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG)
4. Ich untersage Ihnen jegliche zukünftige Speicherung von Daten, die meine Person bzw. meine Adressen betreffen, ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung. (§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG)
5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung. (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG)
6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.
Bitte haben Sie Verständnis dafür dass ich mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
Mit freundlichen Grüßen
Autor: Marvin Brendel
Quelle: freenet.de