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Alt 05-08-2011, 13:52   #9
simplify
letzter welterklärer
 
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klar kann man das auch so sehen, schliesslich müssen die staatlichen medien ihre brötchengeber verteidigen.

kann man denn nicht auch von notwehr reden? der polizist war davon ausgegangen, dass das kind noch lebt. gäfken hatte das ja auch behauptet. was wäre gewesen, wenn das kind nun gerettet worden wäre? oder hätte man lieber den tod des kindes inkauf nehmen sollen um diesem typen keine angst einzujagen? man darf ja nicht vergessen, dem gäfken wurde kein haar gekrümmt.

ich bin weiter für die rocker lösung. niemand wird da was gegen haben, es ist auch vollkommen legal.
wenn sie dem die 3000 € zahlen und dann weiter mit samthandschuhen anfassen, dann sollen die richter bei der urteilsverkündung zumindest nicht im namen des volkes, sondern einem kleinen teil des volkes anfangen.
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