schon klar tester, du hast formal sich recht.
nur muss man sehen, richter beginnen ein urteil immer mit "im namen des volkes" und da liegt halt das problem.
man hätte z.B. den typen doch auch in eine gemeinschaftszelle mit ein paar schwerverbrechern aus der rockerszene legen können. es wurden ja kürzlich eine reihe bandidos und hell's angels eingebuchtet.
wenn er seine klage zurückgezogen hätte, dann könnte er zurück in eine einzelzelle.
aber so ist die justiz, als neulich ein bandido in der U-bahnstation einem mann zur hilfe kam der von jugendlichen zusammengeschlagen wurde und ein passant schon getötet war, da hat man nicht danke herr rocker gesagt, sondern eine fahndung eingeleitet, weil der bandido den schlägern nur mal kurz seinen revolver gezeigt hat.
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Der ideale Bürger: händefalten, köpfchensenken und immer an Frau Merkel denken
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