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DGAP-Ad hoc: Thüga AG <TGAG.F>
Thüga Aktienges.: Vergleich über Anfechtungsklagen gegen Squeeze out-Beschluss
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Vergleich über Anfechtungsklagen gegen Squeeze out-Beschluss
Vor dem Landgericht München I ist heute ein gerichtlicher Vergleich über die
Rücknahme sämtlicher Anfechtungsklagen gegen den Beschluss der Thüga-
Hauptversammlung vom 28.11.2003 zur Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre gemäß § 327a ff AktG (Squeeze out-Beschluss) geschlossen
worden. Der Vergleich sieht gegenüber der durch den Hauptversammlungsbeschluss
festgelegten Barabfindung in Höhe von EUR 63,36 einen um EUR 11,00 erhöhten
Abfindungsbetrag vor. Damit ergibt sich eine Gesamthöhe der Barabfindung für die
außenstehenden Aktionäre in Höhe von EUR 74,36 je auf den Inhaber lautende
Stückaktie der Thüga Aktiengesellschaft. Die Einzelheiten der Abwicklung der
Auszahlung werden gesondert bekannt gegeben.
München, 06. Mai 2004
Thüga Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 06.05.2004
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WKN: 748100; ISIN: DE0007481004; Index:
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard) und München;
Freiverkehr in Berlin-Bremen und Düsseldorf
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viele grüsse
cade
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