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Alt 30-11-2010, 08:24   #1
simplify
letzter welterklärer
 
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illegale beschaffung von daten rechtmässig

wer daten klaut und diese verkauft o. der öffentlichkeit zugänglich macht, handelt rechtmässig!
dies hat gerade das bundesverfassungsgericht entschieden. es ging um die frage, ob die steuer CD's aus der schweiz in gerichtsverfahren benutzt werden dürfen.
ausdrücklich weist das höchste deutsche gericht darauf hin, dass die illegale beschaffung unerheblich ist.

ich finde das urteil passend! jetzt soll niemand aus der politik o. journalisten sich beschweren, wenn wikileaks sich informationen beschafft und diese veröffentlicht.
bei anne will hatten sich ja die "experten" darüber aufgeregt, dass es sich um geklaute daten und somit um hehlerware handelt. es wäre unapetitlich und wohlmöglich auch strafbar was da wikileaks mache.

strafbar ist es nicht, dass hat nun das höchste gericht festgestellt. unapetitlich finde ich es, wenn sowas der bevölkerung verheimlicht wird und wenn ein typ wie der us-botschafter murphy weiter im amt bleiben kann.
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