ab 11.6 tritt ein neues gesetz über widerrufsrecht bei online-shops inkraft. wer bis dahin seine vertragsbedingungen nicht angepasst hat, der wird zum futter von abmahnanwälten.
genaueres im bundesgesetzblatt
http://www.bmj.bund.de/files/-/3841/...esetzblatt.pdf
verbraucherschutz ist gut und richtig, warum unsere justizministerin diesen geiern aber nicht mal in den namen ohne "g" tritt ist mir schleierhaft.