Wenn das so ist, können sich die Aktionäre freuen:
Bundesverfassungsgericht kippt Spekulationssteuer
Das Bundesverfassungsgericht wird am kommenden Dienstag (9. März) die Spekulationsteuer auf Aktiengewinne voraussichtlich für verfassungswidrig erklären.
Anleger, die in der Vergangenheit bei ihren Steuererklärungen Einspruch eingelegt haben, würden dann die gezahlte Steuer zurückbekommen – plus dem gesetzlich festgelegten Zins von sechs Prozent. Unter Juristen zweifelt kaum noch einer daran, dass das Gericht so entscheidet.
„Die Bundesregierung sieht in dem Verfahren alt aus“, sagt der saarländische Finanzrichter Peter Bilsdorfer in der Wirtschafts-Woche. Der Kölner Steuerrechtsprofessor Joachim Lang pflichtet bei: „Die Steuer hat verfassungsrechtlich keine Legitimation.“
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Das Glück zwinkert oft nur mit einem Auge.  Gruß Stronzzo
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