"Rote Karte für Bankkunden"
05. Oktober 2004
BGH: Kunde haftet bei Abhebungen mit gestohlener ec-Karte Bei Geldabhebungen mit einer gestohlenen ec-Karte haftet grundsätzlich der Kunde. Banken könnten in solchen Fällen unter Verweis auf einen grob fahrlässigen Umgang des Kunden mit seiner PIN-Nummer die Erstattung des Betrages verweigern, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag. ... N24.de |
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