Schwarz gesurft, erwischt, aber Verfahren eingestellt
Er wollte nur sein neues Notebook ausprobieren und habe dabei mehrere offene Funknetze entdeckt, über eines davon habe er dann den Internetzugang genutzt.
Diese Entdeckung teilte ein Hamburger Student den plötzlich neben ihm stehenden Polizisten mit, als sie ihn auf seine Tätigkeit mit dem Notebook ansprachen. Die Staatsanwaltschaft hat nun das gegen den Studenten laufende Verfahren nach § 153 StPO eingestellt. Begründet wird dies mit mangelndem öffentlichem Interesse und Geringfügigkeit. Quelle: www.heise.de |
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