Spekulationssteuer!
09.03.2004 10:25
Karlsruhe: Spekulationssteuer war 1997 und 1998 verfassungswidrig KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die so genannte Spekulationssteuer war in den Jahren 1997 und 1998 verfassungswidrig, weil der Fiskus mangels ausreichender Kontrolle nur die ehrlichen Steuerzahler zur Kasse gebeten hat. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden./wj/DP/aa Quelle: DPA-AFX |
Karlsruhe: Spekulationssteuer war 1997 und 1998 verfassungswidrig
d.h. doch im Umkehrschluß, dass die bereits gezahlten Steuern vom FA. zurückgezahlt werden müssen, und wie könnte die Spekulationssteuerproblematik in Zukunft praktizeirt werden. Führt das zum gläsernen Bankkunden? Meldet die Bank nun jede Transaktion direkt dem FA.? Wird die Spekulationsstuer direkt in die Tranaktionskosten integriert? Da bin ich aber mal gespannt, was da alles noch kommt. |
hier etwas genauer
Dienstag, 9. März 2004 Steuern auf Aktiengewinne '97 und '98 verfassungswidrig ... http://www.n-tv.de/97-und-98-verfass...icle94090.html |
09.03.2004 13:25
DAI: Spekulationssteuer ganz abschaffen Rüdiger von Rosen vom Deutschen Aktieninstitut (DAI) ist von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Spekulationssteuer nicht überrascht. Das Gericht hat heute die Besteuerung von privaten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von Aktien und Aktienfonds in den Jahren 1997 und 1998 als verfassungswidrig gekippt. "Das Urteil bietet eine Chance zur Steuervereinfachung. Statt nun weiter eine teure Kontrollbürokratie aufzubauen, sollte auf die Besteuerung privater Wertpapiergewinne künftig ganz verzichtet werden", sagt der Vorsitzende des DAI. Die Besteuerung von Spekulationsgewinnen hat laut BVG in den Jahren 1997 und 1998 "nicht den Anforderungen des Gleichheitsgrundsatzes im Steuerrecht" genügt, da eine "gleichheitsgerechte Durchsetzung des Steueranspruchs" in diesem Zeitraum an "strukturellen Erhebungsmängeln" gescheitert sei. Wer Aktiengewinne verschwiegen, sonst aber seine Steuererklärung ohne erkennbar widersprüchliche Angaben abgab, habe "nur ein geringes Entdeckungsrisiko getragen", heißt es im Urteil. Die Wahrscheinlichkeit, dass dem Finanzamt Kontrollmitteilungen von Banken vorlagen, sei äußerst gering gewesen. In den Jahren danach sei die Steuer rechtens gewesen, so das BVG. Die Einnahmen aus der Spekulationssteuer werden im Finanzministerium ohnehin überschätzt, meint das DAI in einer aktuellen Stellungnahme. Das rechnerische Steueraufkommen in den Jahren 1995 bis 2002 lag nach Berechnungen des Instituts bei etwa 150 Millionen Euro pro Jahr. Das stehe in keinem Verhältnis zu den bürokratischen Kosten bei Banken und Finanzämtern, wenn ein wirksamer Kontrollapparat aufgebaut werde, so das DAI. Der Verzicht auf die Steuer wäre für das DAI "ein Beitrag zu einer radikalen Vereinfachung des Steuersystems". Stattdessen sollte eine einheitliche Abgeltungssteuer für Zinsen und Dividenden eingeführt werden, so das Institut. INFO: Das Deutsche Aktieninstitut mit Sitz in Frankfurt, 1953 als "Arbeitskreis zur Förderung der Aktie" gegründet, ist der Verband der börsennotierten Aktiengesellschaften und anderer an Aktien interessierter Unternehmen und Institutionen. Seine wichtigste Aufgabe besteht in der Lobby-Arbeit für die Aktie. Quelle: DER FONDS |
zu der Zeit habe ich ja noch satte Gewinne gemacht und angegeben :D :top:
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Na, dann kriegste ja wieder schön was zurück! :cool:
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Mittwoch, 10. März 2004
Spekulationsgewinne Das Bankgeheimnis bleibt ... http://www.n-tv.de/5223070.html |
Das Finanzgericht des Landes Brandenburg hat Bundesfinanzminister Hans Eichel
widersprochen. Es hat die Vollziehung der Steuerbescheide für die Jahre ab 1999 gestoppt, weil nach Auffassung der Cottbuser Richter die Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien und Fonds nicht verfassungsgemäß ist. Eichel hatte die Besteuerung für diese Zeiträume als verfassungskonform angesehen und die Finanzämter angewiesen, die Steuern einzutreiben. Er stützte sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG). Im März dieses Jahres hatten die Karlsruher Richter die Besteuerung der Veräußerungsgewinne in den Jahren 1997 und 1998 gekippt. Die Begründung: Im Steuerrecht gelte der Gleichheitsgrundsatz, doch eine gerechte Durchsetzung des Steueranspruchs sei in diesen Zeiträumen nicht möglich gewesen. Wer Aktiengewinne verschwiegen, sonst aber seine Steuererklärung ohne erkennbar widersprüchliche Angaben abgab, habe „nur ein geringes Entdeckungsrisiko getragen“, heißt es im Urteil des BVG. Die Wahrscheinlichkeit, dass dem Finanzamt Kontrollmitteilungen von Banken vorlagen, sei äußerst gering gewesen. Zu den Jahren danach hatte sich das BVG jedoch nicht ausführlich geäußert. Nach Meinung der Brandenburger Richter habe das BVG die Besteuerung ab 1999 damit nicht abgesegnet. „Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich nicht, dass die Besteuerung von Spekulationseinkünften bei Wertpapieren im Streitjahr 1999 verfassungsgemäß sei“, heißt es im Urteil des Finanzgerichts. Darauf können sich Anleger nun berufen und ihre Steuerbescheide offen halten. Das verklagte Finanzamt hat Beschwerde eingelegt, damit liegt die Sache nun beim Bundesfinanzhof. Das Deutsche Aktieninstitut (DAI) hatte bereits im März eine Abschaffung der Spekulationssteuer gefordert. Die Einnahmen aus dieser Steuer werden im Finanzministerium überschätzt, so das DAI. Das rechnerische Steueraufkommen in den Jahren 1995 bis 2002 lag nach Berechnungen des Instituts bei etwa 150 Millionen Euro pro Jahr. Das stehe in keinem Verhältnis zu den bürokratischen Kosten bei Banken und Finanzämtern, wenn ein wirksamer Kontrollapparat aufgebaut werde, so das DAI. Der Verzicht auf die Steuer wäre für das DAI „ein Beitrag zu einer radikalen Vereinfachung des Steuersystems“. Stattdessen sollte eine einheitliche Abgeltungssteuer für Zinsen und Dividenden eingeführt werden, so das Institut. Quelle: News (c) DER FONDS |
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