Jageberg- Kommt Angebot ?
Rheinmetall schließt Jagenberg-Desinvestition ab - Verkauf an Kleinewefers
Verwaltungs-GmbH Die Rheinmetall Maschinenbau GmbH, Düsseldorf, eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Rheinmetall AG, hat ihre Mehrheitsbeteiligung von 93,7% an der Jagenberg AG, Neuss, mit Wirkung zum 31. Juli 2003 vollständig an die Kleinewefers Verwaltungs-GmbH, Krefeld, veräußert. Über die Modalitäten der Transaktion wurde zwischen den Vertragspartnern Stillschweigen vereinbart. Nach dem kürzlich erfolgten Verkauf der Lemo Maschinenbau GmbH, Niederkassel Mondorf, hat Rheinmetall mit der Veräußerung seiner Jagenberg-Anteile die Desinvestition dieser Finanzbeteiligung wie angekündigt im Jahr 2003 abgeschlossen. Zuletzt konzentrierte sich das Geschäft der Jagenberg AG auf ihre Tochtergesellschaft Kampf GmbH & Co. Maschinenfabrik, Wiehl-Mühlen. Kampf ist im Bereich Folientechnik ein international führender Spezialist für Schneid- und Wickelmaschinen und hat im Jahr 2002 mit 395 Mitarbeitern einen Umsatz von rund 85 Mio EUR erwirtschaftet. KKA Kleinewefers Anlagen GmbH, München, ein anderes Unternehmen im Bereich der Maschinenbauinteressen von Kleinewefers, ist ein international führender Anbieter für Maschinen und Anlagen zur Herstellung und Veredlung von Kunststofffolien und -schichtstoffen. Mit der indirekten Übernahme von Kampf ergänzt Kleinewefers sein Produktportfolio auf diesem Gebiet. Klaus Eberhardt, Vorsitzender des Vorstandes der Rheinmetall AG: "Wir haben uns planmäßig von Jagenberg getrennt, da die Maschinenbau-Aktivitäten seit längerem nicht mehr zu unseren Kernkompetenzen gehören. Gleichzeitig sind wir zufrieden, dass wir mit Kleinewefers einen namhaften Partner für Jagenberg und Kampf gefunden haben." Rheinmetall hatte die Jagenberg-Werke AG 1981 übernommen. Seit Anfang 2000 wurde das Unternehmen als Finanzbeteiligung geführt. Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 22.08.2003 -------------------------------------------------------------------------------- WKN: 703000; ISIN: DE0007030009; Index: MDAX Notiert: Amtlicher Markt in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard) und Hamburg; Geregelter Markt in München und Stuttgart |
die frage ist geht der antrag auf befreiung von einem angebot durch oder nicht. das klappt nur wenn die firma ein sanierungsfall ist.
Bieter: Kleinewefers Verwaltungs-GmbH; Zielgesellschaft: Jagenberg AG WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Pflichtveröffentlichung nach §§ 35 Abs. 1, 10 Abs. 3 WpÜG Bieter: Kleinewefers Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Krefeld, Kempener Allee 30, 47803 Krefeld Zielgesellschaft: Jagenberg AG mit Sitz in Neuss, Jagenbergstr. 1, 41468 Neuss, Vorzugsaktien: WKN: 621203, ISIN: DE0006212038 Stammaktien: WKN 621 200, ISIN DE0006212004 Nach § 35 Abs. 1 WpÜG teilen wir hiermit die Erlangung der Kontrolle i.S.d. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Jagenberg AG mit Sitz in Neuss, Jagenbergstr. 1, 41468 Neuss, eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 8003, WKN 621203, ISIN DE 0007471138 (Vorzugsaktien) und WKN 621 200, ISIN DE0006212004 (Stammaktien), mit. Am 18.08.2003 haben wir mit der Rheinmetall Maschinenbau GmbH, Rheinmetall Allee 1, 40476 Düsseldorf, einen Aktienkauf- und Übertragungsvertrag geschlossen, wonach uns die Rheinmetall Maschinenbau GmbH 11.949.820 Stück Stammaktien und 6.783.351 Stück Vorzugsaktien der Jagenberg AG verkauft und überträgt. Verkauf und Übertragung erfolgten zwar aufschiebend bedingt, die Stimmrechte waren wegen der einseitigen Möglichkeit des Verzichts auf den Eintritt der Bedingungen durch den Bieter nach Maßgabe von § 30 Abs. 1 Nr. 5 WpÜG jedoch schon vor Eintritt der Bedingungen dem Bieter zuzurechnen. Der Stimmrechtsanteil der Kleinewefers Verwaltungs GmbH beträgt unter Berücksichtigung der Tatsache, dass gemäß § 140 Abs. 2 AktG auch die Vorzugsaktien ein Stimmrecht gewähren, nunmehr ca. 93,67 %. Alleiniger Gesellschafter der Kleinewefers Verwaltungs-GmbH ist Herr Jan Kleinewefers mit Wohnsitz in Krefeld. Wir beabsichtigen, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einen Antrag auf Befreiung von der gemäß § 35 Abs. 2 S. 1 WpÜG bestehenden Verpflichtung zur Abgabe eines Pflichtangebots nach § 37 Abs. 1 WpÜG zu stellen. Die Angebotsunterlage wird - falls eine Befreiung von der Pflicht gemäß § 35 Abs. 2 S. 1 WpÜG nicht erfolgt - gemäß §§ 35 Abs. 2, 14 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 WpÜG unter folgender Adresse im Internet veröffentlicht: http://www.kvg.kleinewefers.de Ende der Mitteilung (c)DGAP 22.08.2003 -------------------------------------------------------------------------------- Notiert: Jagenberg AG: Amtlicher Handel in Düsseldorf, Freiverkehr in Berlin- Bremen, Frankfurt und Stuttgart Autor: import DGAP.DE (© DGAP),17:21 22.08.2003 |
Kenne ich mich nicht aus damit - wie stehen die Chancen, dass dieser Antrag auf Befreiung durchgeht?
Und was passiert - wenn ja? |
im wpüg steht dass wenn eine firma ein sanierungsfall ist ( diese
diskussion kam auch schon bei pro 7 auf) dann muss bei überschreiten der 30 % grenze kein pflichtangebot gegeben werden. andernfalls ist mindestens der 3- monatsdurchschnittskurs zu bieten. der liegt per 27.8.2003 bei 2,12 euro. |
Danke :) - wenn ich kein Pflichtangebot mache muss, dann bedeutet das also, dass der Wert normal an der Börse weitergehandelt wird..?
|
so ist es. offensichtlich sind dem käufer die abwicklungskosten eines angebots zu hoch. die chancen dass der befreiungsantrag durchgeht sind 50:50 meiner einschätzung nach.
|
Es ist jetzt 08:14 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.