Merkel, Erdogan und Paragraph 103
Nur mal kurz. Da hat meine Kanzlerin mit viel Aufsehen ein Strafverfahren gegen Böhmermann zugelassen und zwar nach Paragr. 103, wonach man ausländischen Staatsoberhäupter nicht beleidigen darf.
hier mal der Gesetzestext https://dejure.org/gesetze/StGB/103.html dort kann man ganz klar lesen, dass dieser Paragraph nur dann greift, wenn sich das ausländische Staatsoberhaupt zur Zeit der Beleidigung in Deutschland aufhält. Dieser Paragraph findet also gar keine Anwendung denn der türkische Präsident war nicht in Deutschland. Warum also macht die Merkel so eine Welle? |
Wahrscheinlich wollte sie ein Exempel statuieren. :deal:
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Aber doch nicht mit einem Gesetz, das gar nicht anwendbar ist.
Klar, die Richter werden somit dem Böhmermann deswegen schon Recht geben müssen. Übrigens hat die Bundesregierung davor gewarnt, dass Türkeiurlauber dort kritische Bemerkungen über die türkische Regierung machen. Ich frage mich, wie dumpf muss man sein um derzeit in so einem Land seinen Urlaub verbringen zu wollen? |
Die EU warnt vor Kritik an der Türkei. Bei reisen in die Türkei könne das sonst Probleme für Touristen geben.
Ich kritisiere nichts:rolleyes: mache aber trotzdem nie wieder Urlaub dort:deal: |
Den Satz kann ich derzeit komplett unterstreichen!
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Zitat:
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Heute kam die Meldung, das die Urlaubsbuchungen in die Türkei dramatisch zurückgegangen sind.
Auf der anderen Seite, ein Pauschalurlaub in Side ist so billig wie nirgends. Okay Ägypten kann vielleicht ähnliches bieten, aber sicherer ist es da auch nicht. |
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