Steuern auf Aktien-Spekulationsgewinne kommen auf den Pruefstand
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Die Steuern auf so genannte Spekulationsgewinne aus
Wertpapierverkäufen müssen nach Ansicht des Bundesfinanzhofes (BFH) auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft werden. Mit diesem Hinweis hat das oberste deutsche Steuergericht in München das Bundesfinanzministerium aufgefordert, einem beim BFH anhängigen Revisionsverfahren um einen Steuerstreit beizutreten. Das Ministerium hätte dann als Verfahrensbeteiligter das Recht, sich im Verfahren zu äußern und eigene Anträge zu stellen, teilte der BFH am Mittwoch mit. In Fachkreisen gibt es seit langem eine Diskussion über die Gerechtigkeit der entsprechenden Steuererhebung. Gewinne aus Wertpapierverkäufen müssen versteuert werden, wenn die Papiere innerhalb eines Jahres nach dem Kauf wieder veräußert werden. Nach Ansicht des BFH muss geprüft werden, ob bei der steuerlichen Erfassung solcher Spekulationsgewinne ein strukturelles Defizit vorlag, weil möglicherweise nur wenige Steuerpflichtige ihre Gewinne angaben. Sollte dem so sein, muss nach BFH-Ansicht geprüft werden, ob diese "Besteuerungsungleichheit zu Lasten der Steuerehrlichen zur Verfassungswidrigkeit" der entsprechenden Steuervorschrift führt. Falls das Ministerium dem Verfahren beitritt, wünscht der BFH Auskunft, welche rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten den Finanzämtern im Streitjahr des vorliegenden Falles (1997) zur Verfügung standen, um vorgelegte Steuererklärungen auf Vollständigkeit bezüglich der erklärten Spekulationsgewinne zu überprüfen. Außerdem müsse geprüft werden, welche Möglichkeiten bestanden, nicht erklärte Spekulationsgewinne zu ermitteln. Der BFH- Beschluss mit der Auforderung an das Ministerium zum Verfahrensbeitritt erging bereits am 19. März (Az.: IX R 62/99).jb/DP/jkr Quelle: News (c) dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH |
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