D: Behörden vereitelten Anschlag auf Verkehrsflugzeug
In Deutschland hat es offenbar Vorbereitungen für einen Anschlag auf ein Verkehrsflugzeug gegeben.
Terroristen haben nach Erkenntnissen der deutschen Bundesanwaltschaft vergangenen Sommer mit den Vorbereitungen auf einen Sprengstoffanschlag auf ein Verkehrsflugzeug in Deutschland begonnen. Das teilte die Behörde heute in Karlsruhe mit. Die Pläne hätten vom Frankfurter Flughafen aus verwirklicht werden sollen, hieß es in Sicherheitskreisen. Der Flughafenbetreiber Fraport wollte sich dazu nicht äußern und verwies auf die Bundesanwaltschaft. Die Ermittlungen richten sich derzeit gegen sechs namentlich bekannte Personen, die am Freitag vorläufig festgenommen, ab Samstag aber wieder auf freien Fuß gesetzt wurden. Außerdem werde gegen unbekannte Hintermänner ermittelt. (orf.at) |
die verdächtigen sollen versucht haben, durch die bestechung eines flughafenhafenangestellten ein gepäckstück mit sprengstoff in ein flugzeug einschleusen zu lassen. da keine einigung über die höhe der bezahlung mit den hintermännern erzielt werden konnte, wurde die tat nicht umgesetzt.
die wurden wieder freigelassen, weil die vorbereitungen für ein sprengstoffattentat nicht strafbar ist :eek: http://www.mysmilie.de/smilies/goldies/3/81.gif. |
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..., das scheint ja nochmal knapp gewesen zu sein....
:eek: |
Irgendwann wird es uns leider treffen und hoffentlich sind wir dann nicht im Flieger :confused:
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Auch ein großer öffendlicher Platz ist nicht so sicher mehr.
Sicher ist man vielleicht nur noch auf dem Lande. :confused: |
wie ich gerade im radio hörte, wurden die festgenommenen angeblichen terroristen wieder auf freien fuss gesetzt :confused:
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Und mit welcher Begründung?? :eek:
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keine ahnung, die bundesanwaltschaft hat keinerlei begründung bisher abgegen. :confused:
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Kein Wunder dass bei Euch jeder treibt was er will. Konsequenzen scheint es ohnehin nicht zu geben :rolleyes:
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stark übertrieben romko, auch wenn ich mit vielen auch nicht einverstanden bin, aber in einem Rechtsstaat muß man nun mal nach geltenden Rechten handeln und wenn die Beweise nicht ausreichen, hat man (Staatsanwaltschaft ) kein recht Beschuldigte dauerhaft dingfest zu machen, ist leider so! |
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