AktionärsNews der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V
1. Teil HV - Termine 2004
AktionärsNews / Nr. 61 / 29.01.2004 Nr. 612 9 . 0 1 . 2 0 0 4 AUFLAGE 23.900 Sonderausgabe HV - Termine 2004 auf Ihren vielfachen Wunsch hin veröffentlichen wir in unserer heute erscheinenden Ausgabe sämtliche bereits bekannten HV-Termine 2004. Durch die frühzeitige Bekanntgabe können Sie bereits heute Ihren HVBesuch im Jahr 2004 planen oder feststellen, wann „Ihre“ Gesellschaft Dividende zahlt. Obwohl die spektakulärsten Unternehmenspleiten wohl bereits hinter uns liegen und dem zu Folge die wüstesten HVs in aller Regel der Vergangenheit angehören sollten, gibt es auch 2004 einige HV-Highlights. Der Reigen beginnt mit der EM.TV AG, auf deren außerordentlicher HV am 05. Februar zahlreiche einschneidende Maßnahmen zur Rettung der Gesellschaft vorgestellt und beschlossen werden sollen. Ende Februar folgt dann die Versammlung der Mannheimer Holding AG, auf der ebenfalls Kapitalmaßnahmen größeren Stil der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre anstehen, um die Gesellschaft zu retten. Bestimmt gibt es auch dieses Jahr wieder die eine oder andere Squeeze-out- HV, deren Besuch man jedem Aktionär nur dringend anraten kann: Nur wenn möglichst viele Aktionäre im Rahmen der HV auftreten und der geplanten Enteignung widersprechen, kann man Zeichen setzen. Mögliche Squeeze-Out- Kandidaten (s. Aufstellung) sind hier unter anderem die Wedeco AG, die Audi AG oder die Contigas AG, bei der der Großaktionär E.ON AG analog zur Thüga AG bald die freien Aktionäre abfinden könnte. Die SdK wird auch in dieser HV-Saison weit über 600 Hauptersammlungen besuchen und den Vorständen die Anliegen der freien Aktionäre zu Gehör bringen. Über unsere Seite www.hv-info.de können Sie sich zu jeder Zeit über alle relevanten Themen rund um die Hauptversammlung informieren. Als neueste Serviceleistung bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle aktuellen Gegenanträge. Ich freue mich über Ihr Interesse an unserer Tätigkeit und wünsche Ihnen eine erfolgreiche HV Saison 2004. |
2. Teil HV - Termine 2004
30.01. mediantis AG i.L., München, 10:00 Uhr 03.02. Wella AG, Frankfurt am Main, 10:00 Uhr 04.02. Kässbohrer Geländefahrzeug AG, Laupheim, 10:00 Uhr 05.02. EM.TV & Merchandising AG, München, 09:00 Uhr 10.02. Andreae-Noris Zahn AG, Frankfurt am Main, 10:00 Uhr 11.02. Epcos AG, München, 10:00 Uhr 11.02. Sektkellerei Wachenheim AG, Stuttgart, 10:00 Uhr 16.02. DEAG Deutscher Eisenhandel AG, Berlin, 11:00 Uhr 17.02. ARXES AG, Köln, 10:00 Uhr 18.02. Bertrandt AG, Sindelfingen, 10:30 Uhr 18.02. Berliner AG für Industriebeteiligungen, Berlin, 11:00 Uhr 18.02. HIT International Trading AG, München, 10:00 Uhr 20.02. Rheinische Textilfabriken AG, Wuppertal, 12:00 Uhr 25.02. Berliner Spezialflug AG, Berlin, 10:30 Uhr 26.02. Edscha AG (Squeeze Out 2003), Remscheid, 10:00 Uhr 26.02. Piper Generalvertretung Dtl AG, Calden, 11:00 Uhr 26.02. Dr. Hönle UV Technology AG, München, 10:00 Uhr 27.02. Mannheimer AG Holding, Mannheim, 9:30 Uhr 04.03. BKN International AG, Köln, 11:00 Uhr 04.03. Lambda Physik AG, Frankfurt am Main 05.03. i:FAO AG, Frankfurt am Main, 10:00 Uhr 05.03. C.J. Vogel AG für Beteiligungen, Hamburg, 12:00 Uhr 05.03. Eisen- und Hüttenwerke AG, Köln, 11:00 Uhr 05.03. LS telcom AG, Bühl, 10:00 Uhr 09.03. B.A.U.M. AG, Hamburg, 13:00 Uhr 12.03. MVV Energie AG, Mannheim, 10:00 Uhr 16.03. b.i.s. börsen-informations-systeme AG, Rimpar 17.03. schlott sebaldus AG 18.03. techem AG, Frankfurt am Main, 10:30 Uhr 18.03. Deutsche Beteiligungs AG, Frankfurt a.M. 19.03. Carl Zeiss Meditec AG, Jena, 10:00 Uhr 23.03. Analytik Jena AG, Jena, 10:00 Uhr 24.03. Hymer AG, Bad Waldsee, 11:00 Uhr 24.03. Net AG infrastructure, software and solutions 24.03. Nebelhornbahn AG, Oberstdorf, 11:00 Uhr 24.03. Douglas Holding AG, Hagen 24.03. Norddeutsche Affinerie AG 26.03. Micronas Semiconductor Holding AG 26.03. Merck KGaA, Frankfurt, 31.03. Nürnberger Beteiligungs-AG 01.04. Schuler AG, Göppingen, 11:00 Uhr 02.04. Gelsenwasser AG, Gelsenkirchen, 10:30 Uhr 07.04. Escada AG, München 07.04. DaimlerChrysler AG, Berlin 14.04. axel springer AG, Berlin, 11:00 Uhr 14.04. Palfinger AG 15.04. Vereins- und Westbank AG 15.04. RWE AG, Essen 16.04. Schering AG, Berlin, 10.00 Uhr 19.04. Henkel KGaA 20.04. BB Medtech AG 13:00 Uhr 20.04. PUMA AG, Herzogenaurach, 13:00 Uhr 20.04. BB Biotech AG 16:00 Uhr 21.04. Maxdata AG 22.04. Volkswagen AG, Hamburg 22.04. ATOSS Software AG, München 23.04. Computec Media AG, Nürnberg, 10:00 Uhr 26.04. ad pepper media International N.V., Hoofddorp (NL) 27.04. ELMOS Semiconductor AG, Dortmund, 10:00 Uhr 28.04. E.ON AG 28.04. Celanese AG 28.04. comdirect bank AG 29.04. ComputerLinks AG, München, 10:00 Uhr 29.04. BASF AG 29.04. Mühlbauer Holding AG & Co. KGaA, Roding, 14:00 Uhr 29.04. rhenag Rheinische Energie AG, Köln, 10:30 Uhr 29.04. Bayerische Hypo- u. Vereinsbank AG, München 29.04. Balda AG, Bielefeld, 11:00 Uhr 29.04. EnBW AG, Karlsruhe, 10:00 Uhr 29.04. Celesio AG 30.04. Software AG 30.04. Bayer AG 03.05. Ergo Versicherungsgruppe AG 04.05. Takkt AG 04.05. Grenkeleasing AG 04.05. Karstadt Quelle AG, Düsseldorf 04.05. DIS AG, 10:00 Uhr, Düsseldorf 05.05. Altana AG, Frankfurt am Main 05.05. Constantin Film AG, München 05.05. K+S Aktiengesellschaft, Kassel 05.05. Sauer-Danfoss Inc., Ames, Iowa/USA 05.05. Allianz AG, München 06.05. Deutsche Post AG, Köln, 10:00 Uhr 06.05. EADS 06.05. Heidelberg Zement AG 06.05. DAB Bank AG, München 06.05. SAP AG, Mannheim 06.05. A.S. Création Tapeten AG 06.05. Heinrich Industrie AG, Essen, 12:00 Uhr 06.05. sunways AG, Konstanz 07.05. ProSiebenSAT.1 Media AG 07.05. Hochtief AG, Essen 07.05. VOGT electronic AG, Passau 07.05. BBS Kraftfahrzeugtechnik AG 07.05. Degussa AG, Düsseldorf 07.05. Abit AG 11.05. UMS United Medical Systems International AG 11.05. Zapf Creation AG 11.05. Morphosys AG, München 11.05. Rheinmetall AG, Berlin 11.05. IDS Scheer AG, Saarbrücken 11.05. AIXTRON AG, Aachen, 10:00 Uhr 11.05. Renk AG 12.05. Linos AG, Göttingen 12.05. GPC Biotech AG, München 12.05. Dyckerhoff AG 12.05. Commerzbank AG, Frankfurt am Main 12.05. Data Modul AG, München 12.05. AUDI AG 12.05. Rational AG 13.05. Buderus AG, Wetzlar 13.05. Jagenberg AG 13.05. MCS AG, Eltville-Erbach, 10:00 Uhr 13.05. adidas-Salomon AG, Fürth 13.05. Beta Systems Software AG, Berlin, 14:00 Uhr 13.05. Singulus Technologies AG 13.05. Wella AG 13.05. BMW Bayerische Motoren Werke AG, München 13.05. Nordwest Handel AG, Dortmund 13.05. National - Bank AG, Essen, 10:00 Uhr 14.05. Lintec Information Technologies AG 14.05. Continental AG 14.05. Plambeck Neue Energien AG 14.05. GILDEMEISTER AG, Bielefeld, 10:00 Uhr 14.05. mg technologies AG 14.05. STRATEC AG, Pforzheim, 14:00 Uhr 17.05. Adlink Internet Media AG, Frankfurt am Main, 11:00 Uhr 17.05. VK Mühlen AG 18.05. TUI AG 18.05. realTech AG, Wiesloch, 10:00 Uhr 18.05. Cycos AG, Aachen, 18.05. Böwe Systec AG 18.05. Hugo Boss AG 18.05. Deutsche Telekom AG, Köln 18.05. Medion AG 18.05. Leoni AG 18.05. Linde AG 18.05. PWO AG, Oberkirch, 15:00 Uhr 18.05. BHS tabletop AG, München 18.05. Tomorrow Focus AG, München 18.05. United Internet AG 18.05. Debitel AG, Böblingen, 19.05. update software AG, Wien 19.05. T-Online International AG 19.05. SNP Schneider-Neureither & Partner AG 19.05. MobilCom AG 19.05. AC-Service AG, Stuttgart 19.05. AMB Generali Holding AG, Aachen 19.05. Mannheimer AG Holding 19.05. Deutsche Börse AG 20.05. Teleplan International N.V. 21.05. Ludwig Beck am Rathauseck AG, München, 10:30 Uhr 21.05. november AG, Erlangen 24.05. Mensch u. Maschine Software AG 25.05. syskoplan AG, Gütersloh 25.05. Oldenburgische Landesbank AG 25.05. Kleindienst Datentechnik AG 25.05. Eckert & Ziegler AG, Berlin 25.05. Uzin Utz AG, Ulm, 10:30 Uhr 26.05. CEAG AG 26.05. Salzgitter AG 26.05. AWD Holding AG 26.05. Schwarz Pharma AG, Düsseldorf 26.05. lebensart global networks AG, Augsburg 26.05. Solarworld AG, Bonn, 11:00 Uhr 26.05. Villeroy & Boch AG 26.05. Münchener Rück AG, München 26.05. Bilfinger Berger AG, Mannheim, 10:00 Uhr 26.05. HTP High Tech Plastics AG, Neudörfl 27.05. Pandatel AG, Hamburg 27.05. itelligence AG 27.05. Leifheit AG, Nassau/Lahn, 10:30 Uhr 27.05. Kampa AG, Minden, 11:00 Uhr 27.05. Deutz AG 27.05. Fresenius Medical Care (FMC) AG, Frankfurt/Main 27.05. IVG Immobilien AG, Bonn, 10:00 Uhr 28.05. Ahlers AG, Düsseldorf, 11:00 Uhr 28.05. IBS AG 28.05. TDS Informationstechnologie AG, Neckarsulm 28.05. Drillisch AG, Frankfurt a.M., 14:00 Uhr 28.05. technotrans AG, Münster 28.05. Fresenius AG |
3. Teil HV - Termine 2004
01.06. Evotec OAI AG 01.06. e-m-s new media AG, Dortmund, 14:00 Uhr 02.06. Fraport AG (Flughafen Frankfurt a. M. AG) 02.06. Gerry Weber International AG 02.06. ElringKlinger AG, Stuttgart 02.06. Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main 02.06. Jungheinrich AG 02.06. Medigene AG, München 02.06. Hannover Rückversicherungs-AG, Hannover 03.06. BHW Holding AG, Hannover 03.06. Basler AG, Ahrensburg, 10:30 Uhr 03.06. Beiersdorf AG 03.06. Syzygy AG, Frankfurt am Main 03.06. LPKF Laser & Electronics AG, Hannover 03.06. ce Consumer Electronic AG, München 03.06. Vossloh AG, Düsseldorf 04.06. Metro AG, Düsseldorf 04.06. ACG Advanced Component Group AG, Wiesbaden 05.06. PEH Wertpapier AG, Oberursel, 10:00 Uhr 08.06. HSBC Trinkaus & Burkhardt KGaA 08.06. Dr. Scheller Cosmetics AG, Stuttgart 08.06. SAP Systems Integration AG 09.06. Fuchs Petrolub AG, Mannheim 09.06. Bremer Lagerhaus-Gesellschaft BLG Logistics Group AG & Co. KG, Bremen 09.06. Jenoptik AG 09.06. Masterflex AG, Gelsenkirchen, 11:00 Uhr 09.06. Rücker AG, Wiesbaden 09.06. Dürr AG, Stuttgart 09.06. DVB Bank AG 09.06. MPC Münchmeyer Petersen Capital AG, Hamburg 09.06. MAN AG 09.06. WCM Beteiligungs- und Grundbesitz AG 09.06. REpower Systems AG 11.06. Drägerwerk AG, Lübeck, 11:00 Uhr 11.06. Brain Force Software AG 11.06. Bechtle AG, Stuttgart 14.06. Geratherm Medical AG, Frankfurt am Main 15.06. TA Triumph-Adler AG, München 15.06. Frosta AG, Bremerhaven 15.06. Augusta Technologie AG, Frankfurt am Main 15.06. Stada Arzneimittel AG 15.06. Hamborner AG 15.06. Pfleiderer AG 15.06. HÖFT & WESSEL AG, Hannover, 11:00 Uhr 15.06. adv.orga Beteiligungen AG, München 15.06. GfK AG 16.06. STRABAG AG, Köln, 11:00 Uhr 16.06. Süss MicroTec AG, München 16.06. Aareal Bank AG 16.06. Qiagen N.V. 16.06. WEB.DE AG, Karlsruhe 16.06. Deutsche Lufthansa AG, Köln 16.06. Holsten-Brauerei AG, Hamburg 16.06. Pfeiffer Vacuum Technology AG, Wetzlar, 14:00 Uhr 16.06. CANCOM IT Systeme AG, Augsburg, 11:00 Uhr 17.06. plenum AG 17.06. Stodiek Europa Immobilien AG, Bonn-Bad Godesberg 17.06. Vattenfall Europe AG 17.06. SoftM Software und Beratung Aktiengesellschaft 17.06. Carl Schenck AG 17.06. PVA TePla AG, Wetzlar 17.06. burgbad AG, Bad Fredeburg, 15:30 Uhr 17.06. Surteco AG, München, 11:00 Uhr 17.06. DEAG Deutsche Entertainment AG 17.06. Deutsche EuroShop AG, Frankfurt am Main, 10:00 Uhr 17.06. Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG 18.06. Kühnle, Kopp & Kausch AG, Frankenthal 18.06. Concord Effekten AG, Frankfurt am Main, 10:00 Uhr 18.06. R. Stahl AG 21.06. Köhler & Krenzer Fashion AG 21.06. Beate Uhse AG 21.06. Sinner AG, Karlsruhe 21.06. Brauerei Moninger AG, Karlsruhe 22.06. Berliner Effektengesellschaft AG, Berlin, 10:00 Uhr 22.06. MLP Marschollek- Lautenschläger und Partner AG 22.06. Württembergische Lebensversicherung AG 22.06. Winter AG 23.06. Saint-Gobain Oberland AG, Bad Wurzach, 10:30 Uhr 23.06. Alno AG, Pfullendorf 23.06. Schulte Schlagbaum AG 23.06. AVA AG, Gütersloh, 10:30 Uhr 23.06. KRONES AG, Regensburg, 15:00 Uhr 23.06. InnoTec TSS AG, Düsseldorf 23.06. PrimaCom AG, Mainz 23.06. Loewe AG, München, 11:00 Uhr 24.06. curasan AG, Aschaffenburg, 10.00 Uhr 24.06. Curanum AG, Germering 24.06. Novasoft AG, Mannheim 24.06. GFN AG, Stuttgart 24.06. Koenig & Bauer AG 24.06. Müller Weingarten AG, Weingarten, 16:00 Uhr 24.06. Turbon AG, Düsseldorf, 11:00 Uhr 24.06. Silicon Sensor International AG 24.06. Interseroh AG, Köln 24.06. FJH AG 24.06. CeWe Color Holding AG, Bremen 24.06. Knürr AG 25.06. Simona AG, Kirn 25.06. C. Bechstein Pianofortefabrik AG 25.06. Neschen AG, Bückeburg, 14:00 Uhr 25.06. Süd-Chemie AG, München 25.06. Dorint AG, Köln 25.06. LEWAG Holding AG, Berlin, 15:00 Uhr 29.06. Württembergische und Badische Versicherungs-AG 29.06. aap Implantate AG, Berlin 29.06. EnBW Ostwürttemberg AG, Ellwangen, 15:00 Uhr 29.06. Ehlebracht AG, Bielefeld 29.06. OnVista AG, Köln 29.06. D.Logistics AG, Mainz 30.06. DBV-Winterthur Holding AG, Wiesbaden, 10:00 Uhr 30.06. Brau und Brunnen AG, Dortmund, 10:00 Uhr 30.06. Klöckner-Werke AG, Frankfurt am Main 30.06. Kulmbacher Brauerei AG 01.07. Dierig Holding AG 11:00 Uhr 02.07. Kali - Chemie AG 10:00 Uhr 02.07. Pongs & Zahn Aktiengesellschaft, Berlin 05.07. Jack White Productions AG, Berlin 05.07. Indus Holding AG 06.07. AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG, Leoben 06.07. BayWa AG, München, 10:00 Uhr 06.07. Wüstenrot & Württembergische AG 06.07. BHE Beteiligungs-AG 07.07. VBH Holding AG, Stuttgart, 10:00 Uhr 07.07. GBH AG, Heidenheim, 11:00 Uhr 07.07. Baader Wertpapierhandelsbank AG 08.07. AXA Konzern AG 08.07. Garant Schuh + Mode AG 08.07. Fielmann AG 08.07. bmp Aktiengesellschaft, Berlin, 10:00 Uhr 08.07. TAG Tegernseebahn Immobilien- und Beteiligungs- AG 08.07. Sixt AG 09.07. Jost AG, Lauf, 09:30 Uhr 09.07. Lindner Holding KGaA, Arnstorf, 14:30 Uhr 09.07. IWKA AG, Karlsruhe 09.07. Paul Hartmann AG, Heidenheim 09.07. Phoenix AG 13.07. Sedlbauer AG, Grafenau, 10:30 Uhr 14.07. Mineralbrunnen Überkingen AG, Stuttgart, 10:00 Uhr 15.07. RSE Grundbesitz u.Beteiligungs AG 16.07. Euwax AG 16.07. VCL Film + Medien AG, München, 10:00 Uhr 16.07. PC-Spezialist Franchise AG 16.07. Südwestdeutsche Salzwerke AG, Heilbronn, 10.30 Uhr 21.07. Datapharm Netsystems AG, Germering 21.07. Heidelb. Druckmaschinen AG, Heidelberg, 10:00 Uhr 22.07. Rhön-Klinikum AG 28.07. Bijou Brigitte AG, Hamburg, 11:00 Uhr 28.07. edding AG, Hamburg 29.07. Südzucker AG 30.07. YMOS AG 30.07. Brüder Mannesmann AG, Remscheid, 10:30 Uhr 04.08. Amadeus Fire AG 12.08. LION Bioscience AG 10:00 Uhr 12.08. Westag & Getalit AG 18.08. Winkler + Dünnebier AG, Neuwied |
4. Teil HV-Termine 2004 & SCHWAREZBUCH BÖRSE 2003
24.08. M-Tech Technologie und Beteiligungs AG 25.08. ELIKRAFT Elektrische Licht- und Kraftanlagen AG 26.08. Stöhr & Co. AG, Mönchengladbach 27.08. AGIV Real Estate AG 31.08. Möbel Walther AG 02.09. Hornbach-Baumarkt-AG, Frankfurt, 11:00 Uhr 03.09. Hornbach Holding AG, Frankfurt, 11:00 Uhr 07.09. Elephant Seven AG, München 09.09. IKB Deutsche Industriebank AG 09.09. Jetter AG 13.09. HUCKE AG, Lübbecke 14.09. BERU AG, Ludwigsburg 20.10. Biolitec AG, Jena, 11:00 Uhr 05.11. Ceotronics AG, Rödermark 25.11. IXOS Software AG, München 16.12. Fortec Elektronik Vertriebs AG, München Stand: 29.01.04 ohne Gewähr AKTUELLES Schwarzbuch Börse 2003 erschienen Mit der aktuellen Ausgabe des „Schwarzbuch Börse“ starten wir das neue Jahr wieder mit einem Rückblick auf die Schattenseiten der letzten zwölf Monate. Die Meisten der von uns aufgezeigten Missstände lassen sich in drei Kategorien unterteilen: Entweder haben die verantwortlichen Gremien zu ihrem Vor- nehmen neu beschlossen werden, haben gerade erst die Verantwortlichen bei Infineon bewiesen. In der zweiten Kategorie wurden alte Tricks angewandt, aber auch neue Spielarten der „Aktionärsentreicherung“ erfunden. Beim Squeeze out der Thüga AG legte der Hauptaktionär E.ON Gutachten vor, die aufgrund des durchschnittlichen Aktienpreises nur eine lächerlich geringe Zahlung für die herausgedrängten Aktionäre rechtfertigen sollten. Auf der Hauptversammlung stellte sich jedoch heraus, dass E.ON – offensichtlich um den Kurs zu drücken – selbst massiv Thüga- Aktien verkauft hat. Anders, aber nicht schöner hat der neue Großaktionär bei der W.E.T. AG agiert, der im Rahmen eines Übernahmeangebots die angepeilte Squeeze-out-Schwelle nicht erreichte. Daher wollte er die Aktionäre mit einem üblen Trick, nämlich durch eine Verschmelzung der AG auf eine Kommanditgesellschaft, billig loswerden. Teuer verkaufen wollte der immer wieder für einen Skandal gute Moritz Hunzinger alle seine Papiere der nach ihm benannten Informations AG. Per Ad hoc ließ er zuvor mitteilen, dass der Wert seiner Aktien bei mindestens 3,50 Euro liegt und nutzte die Gunst der Stunde, um seine Papiere selbst noch zu Kursen von 1,10 Euro loszuschlagen. In die „Vermögensvernichter“-Kategorie fallen unter anderem die Berichte über Fantastic, UBAG, Vogt electronic, aber auch WCM und andere. Hier mussten Aktionäre teilweise über Jahre zuschauen, wie durch Missmanagement, Selbstüberschätzung oder schlichte Unfähigkeit ihr Geld verbrannt wurde. Die angesprochenen Beispiele werden im neuen Schwarzbuch Börse neben vielen anderen Unternehmensskandalen ausführlich dargestellt. Das Schwarzbuch ist gegen eine Schutzgebühr von 10 Euro in bar zu beziehen über die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V., Karlsplatz 3, 80335 München. Quelle: AktionärsNews / Nr. 61 / 29.01.2004 |
weitere Infos unter: www.hv-info.de und/oder www.sdk.org
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Vielen Dank für die umfangreiche Info Vorstandsschreck! :top:
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Maut-Debakel: Heftige Kritik der SdK an DaimlerChrysler und Deutscher Telekom
Die SdK (Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V.) wird die Vorstände der DaimlerChrysler AG und der Deutschen Telekom AG auf den diesjährigen Hauptversammlungen wegen des Autobahn-Maut-Debakels nicht entlasten. Die für das Mautsystem zuständige Toll Collect GmbH ist mit Beteiligungen von jeweils 45 Prozent ein Gemeinschaftsunternehmen, das von entsandten Managern der beiden Firmen geleitet wird. Nach dem blamablen technischen Versagen will man sich nun offenbar mit juristischen Tricksereien der versprochenen Leistung und der Verantwortung entziehen. Der Vorgang erinnert mehr an das Geschäftsgebaren eines unseriösen Gebrauchtwagenhändlers als an Standards, die man von Weltkonzernen erwarten kann. Nach Ansicht der SdK sind durch dieses Verhalten langfristig negative Auswirkungen auf das Image und die Ertragssituation von Telekom und DaimlerChysler zu befürchten. Noch dazu wurde dem Ansehen der gesamten deutschen Wirtschaft geschadet. Die Vorstände der beiden Konzerne sind hierfür verantwortlich und daher nicht zu entlasten. Hinzu kommt, dass bei einem Scheitern des Toll Collect-Projekts erheblicher Abschreibungsbedarf auf DaimlerChrysler und die Deutsche Telekom zukommt. Aus Veröffentlichungen zu Toll Collect ergibt sich, dass die Bilanz zum 30. September 2003 mit über 500 Millionen Euro überwiegend aus Finanzverbindlichkeiten gegenüber den Hauptanteilseignern bestand. Erstaunlicherweise sind die Angaben zur Eigenkapitalausstattung gänzlich unterschiedlich. Während die Deutsche Telekom behauptet, das Eigenkapital der GmbH habe zum damaligen Zeitraum aus 105 Millionen Euro bestanden, ist Unterlagen der DaimlerChrysler AG zu entnehmen, dass die Toll Collect GmbH zum selben Zeitpunkt nur über 7 Millionen Euro Eigenkapital verfügt habe. Im Falle eines endgültigen Scheiterns wäre nach Schadensersatz und Stillegungskosten die Beteiligung voll wertzuberichtigen, was beide Unternehmen nach Schätzung der SdK jeweils mit deutlich über 500 Millionen Euro belasten würde. Die Hauptversammlung der DaimlerChrysler AG findet am 7. April in Berlin statt, die der Deutschen Telekom AG am 18. Mai in Köln. Die SdK ruft andere Aktionäre auf, sich der Nichtentlastung anzuschließen. Ansprechpartner: Lars Labryga oder SdK-Geschäftsstelle 089-59998733 München, 16. Februar 2004 |
Berlin, 17. Feb (Reuters) - Der Bund hat den Vertrag mit dem
Maut-Betreiberkonsortium Toll Collect gekündigt. Es sei keine Einigung erreichbar gewesen, sagte Verkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) am Dienstagmorgen in Berlin nach rund elfstündigen Verhandlungen. Vor allem bei den Punkten Schadenersatz und Haftung habe es keine Übereinstimmungen gegeben. Nun werde der Bund für LKW zunächst wieder die Vignette einführen. Ursprünglich sollte die Maut Ende August 2003 eingeführt worden. Technische Probleme hatten aber zur Verschiebung dieses und eines weiteren Start-Termins geführt. Dem Bund entstehen durch die Verzögerung monatlich Einnahmeausfälle von mehr als 150 Millionen Euro. Hinter Toll Collect stehen DaimlerChrysler , Deutsche Telekom und die französische Cofiroute . rbo/sme ------------------- Frankfurt, 17. Feb (Reuters) - Die Kündigung des Vertrages zwischen der Bundesregierung und dem Toll Collect-Konsortium über ein Mauterfassungssystem für LKW ist nach Einschätzung von Händlern eine Blamage für die beteiligten Unternehmen Deutsche Telekom und DaimlerChrysler . " Das ist ein Desaster und eine Blamage, aber die Auswirkung auf die Kurse dürfte gering sein. Es könnte sogar positiv für die Kurse sein, schließlich bleibt den Firmen nun eine endlose Diskussion über das Projekt - und mögliche weitere Kosten und Schadenersatzforderungen - erspart" , sagte Holger Pfeiffer, Eigenhändler beim Bankhaus Sal. Oppenheim. Andere Händler zeigten sich etwas skeptischer: " Möglicherweise führt das zu Verunsicherung über die Entscheidung und mögliche Folgen heute zunächst für Druck in den Aktien" . Zu Handelseröffnung verloren DaimlerChrysler-Aktien 0,8 Prozent auf 35,82 Euro, Telekom-Papiere notierten unverändert bei 15,87 Euro. Der deutsche Aktienindex tendierte ebenfalls unverändert bei 4073 Punkten. Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) hatte am Morgen erklärt, er habe dem Konsortium die Kündigung des Vertrages angezeigt. Toll Collect habe nun zwei Monate Zeit ein verändertes Angebot vorzulegen. Das Mauterfassungssystem von Toll Collect war wegen technischer Probleme im August 2003 nicht wie geplant in Betrieb gegangen. Dem Bund entstehen durch die Verzögerung Einnahmeausfälle von mehr als 150 Millionen Euro im Monat. ben/fun Nun dürfte es für Telekom und DaimlerChrysler eng werden...! Schadensersatz...Abschreibung....und neben der Blamage für deine Unternehmen jetzt wohl auch negative Auswirkungen auf den Kurs...die die Anlegern schaden........ |
..Das sind die Fakten..!
Seit 1997 konnten Anleger bei nur 8 Prozent aller Neuemissionen Gewinne verzeichnen. Jede 4. Neuemission führte praktisch zum Totalverlust. 339 Emissionen – rund 77 Prozent – bescherten Anlegern über 50 Prozent Verlust. ..... Seit 1997 fanden insgesamt 439 Börsengänge statt. Zu den aktuellen Kursen per gestern ergibt sich dabei folgendes Bild: Nur 37, also gerade einmal 8,4 Prozent der seit 1997 neu gelisteten Unternehmen, notieren noch über ihrem Ausgabepreis. - Bei 5 Neuemissionen haben Anleger bis zu 10 Prozent verloren. - Bei 12 Neuemissionen haben Anleger mehr als 10 und bis zu 20 Prozent verloren. - Bei 10 Neuemissionen haben Anleger mehr als 20 und bis zu 30 Prozent verloren. - Bei 11 Neuemissionen haben Anleger mehr als 30 und bis zu 40 Prozent verloren. - Bei 25 Neuemissionen haben Anleger mehr als 40 und bis zu 50 Prozent verloren. - Bei 32 Neuemissionen haben Anleger mehr als 50 und bis zu 60 Prozent verloren. - Bei 47 Neuemissionen haben Anleger mehr als 60 und bis zu 70 Prozent verloren. - Bei 39 Neuemissionen haben Anleger mehr als 70 und bis zu 80 Prozent verloren. - Bei 77 Neuemissionen haben Anleger mehr als 80 und bis zu 90 Prozent verloren. - Bei 33 Neuemissionen haben Anleger mehr als 90 und bis zu 95 Prozent verloren. - Bei 111 Neuemissionen haben Anleger mehr als 95 Prozent des eingesetzten Kapitals verloren. Quelle: aus der SdK AktionärsNews vom 24. März 2004 |
Amerikanische Geier-Fonds greifen erstmals Aktionärsvermögen in Deutschland an
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., München, kündigt massiven Widerstand gegen die geplante Enteignung der Primacom-Aktionäre an. Diese sollen nach den Vorstellungen der Verwaltung in der Hauptversammlung am 08. Juni 2004 umfangreiche Beschlüsse fassen, die de facto zu ihrer Enteignung führen würden. Bei der geplanten Transaktion soll das operative Geschäft inklusive der Schulden auf eine von JP Morgan und der Apollo Management beherrschte Gesellschaft übergehen. Für die Aktionäre, die beim Börsengang im Jahr 1999 29 Euro pro Aktie gezahlt haben, sollen nach Durchführung der Transaktion im Bestfall 0,25 Euro je Aktie übrigbleiben, die nach der Liquidation in ungefähr zwei Jahren ausgezahlt werden sollen. Angeblich gibt es aufgrund der hohen Verschuldung (derzeit existiert unter anderem ein mit über 440 Mio. Euro valutiertes Fremdkapitalengagement, das zu großen Teilen in Händen von JP Morgan liegt und für das derzeit 20 Prozent Zins anfallen) keine andere Möglichkeit, damit das Unternehmen überleben kann. Dabei wurden in den letzten Jahren allein an Beratungs- und Strukturierungsgebühren (ohne Zinsen) von den beteiligten Banken, die jetzt offensichtlich von der selbst herbeigeführten Situation profitieren wollen, nach Schätzungen der SdK über 80 Millionen Euro (über 4 Euro je Aktie) in Rechnung gestellt. Die SdK hält den Wert der Primacom-Aktie für deutlich höher. Zum einen hat sich das Geschäft operativ positiv entwickelt und zum anderen spricht aus der Sicht der SdK einiges dafür, dass Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit verschiedenen Kreditaufnahmen und aus anderen Geschäften gegen unterschiedliche Beteiligte bestehen. Die 0,25 Euro können zudem erst nach der Abwicklung in etwa 1-2 Jahren ausgezahlt werden. Dabei besteht nach Auffassung der SdK eine hohes Risiko, dass dieser Betrag am Ende doch deutlich niedriger ausfällt. Eine Chance auf Besserung besteht jedoch in keinem Fall. Nach Meinung der SdK ist dies der erste Angriff eines amerikanischen Vultures(Geier)-Fonds, der mit Unterstützung amerikanischer Investmentbanken Aktionärsvermögen an sich reißen will. Die SdK misst dem Vorgang einen extrem hohen Stellenwert bei und hat daher eine Task Force aus Juristen, Analysten und Wirtschaftsprüfern gebildet, die derzeit alle möglichen zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen für sämtliche Beteiligten prüft. Die SdK wird auf der Hauptversammlung verschiedene Sonderprüfungsanträge stellen, die die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsbeziehungen zwischen der Primacom AG und JP Morgan prüfen soll. Zudem ruft die SdK alle Primacom-Aktionäre auf, ihr Stimmrecht zu nutzen bzw. auf die SdK zu übertragen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier: http://www.sdk.org/pdf/primacom.pdf Hintergründe zu der Vorgehensweise der Apollo Management und anderer amerikanischer Geier-Fonds http://www.manager-magazin.de/magazi...257394,00.html München, 14.05.2004 Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger www.sdk.org |
SdK-Information für Mitglieder und Stimmgeber zur PrimaCom-Hauptversammlung am 08. Juni 2004
In der Hauptversammlung der PrimaCom AG am 08. Juni 2004 sollen die Aktionäre nach den Vorstellungen der Verwaltung umfangreiche Beschlüsse fassen, die de facto zu ihrer Enteignung führen würden. Bei der geplanten Transaktion soll das operative Geschäft inklusive der Schulden auf eine von JP Morgan und der Apollo Management beherrschte Gesellschaft übergehen. Für die Aktionäre sollen nach Durchführung der Transaktion im Bestfall 0,25 Euro je Aktie übrigbleiben, die nach der Liquidation in ungefähr zwei Jahren ausgezahlt werden sollen. Nach Ansicht der SdK spiegelt dieser Wert nicht den waren Wert der PrimaCom-Aktien wieder. Zudem sind zahlreiche Umstände, die zu dieser für die Aktionäre extrem nachteiligen Unternehmenssituation und Beschlusslage geführt haben, in vielerlei Hinsicht zu hinterfragen. Die SdK empfiehlt ihren Mitgliedern und Stimmgebern daher, die Tagesordnungspunkte 5 und 6 der Hauptversammlung abzulehnen. Da bereits im Geschäftsabschluss 2003 im Hinblick auf die Transaktion von Seiten der Verwaltung davon ausgegangen wurde, dass das Unternehmen nicht weitergeführt wird, hatte dies zur Folge, dass die Bewertung der Unternehmensaktiva drastisch reduziert wurde (keine Going-Concern-Betrachtung mehr). Diese Maßnahme führt nun dazu, dass bei einer Ablehnung der Transaktion und falls keine andere Lösung gefunden wird, der Tatbestand der Insolvenz aufgrund der Gesamtschuldung (weniger Aktiva als Schulden) zutreffen kann. Wird die Insolvenz aufgrund der Gesamtverschuldung nach der Hauptversammlung angemeldet, müssen Aktionäre schlimmstenfalls mit dem Totalverlust ihres Investments rechnen. Für Aktionäre ergibt sich daher folgende Handlungsempfehlung: Aktionäre, die dem Verwaltungsvorschlag zustimmen wollen oder es für wahrscheinlich halten, dass dieser Beschluss die benötigte ¾-Hauptversammlungsmehrheit findet, sollten ihre Aktien noch vor der Hauptversammlung verkaufen. Derzeit werden PrimaCom-Aktien bei rund 0,50 Euro gehandelt. Sollte es zu einem positiven Hauptversammlungsbeschluss in den Punkten 5 und 6 kommen, der zudem juristischen Bestand hat, sind für Aktionäre im Bestfall 0,25 Euro je Aktie zu erzielen. Eine unternehmerische Chance besteht dann nicht mehr. Diese 0,25 Euro werden zudem erst nach der Liquidation in ungefähr zwei Jahren ausgezahlt, so dass Aktionäre bei einem derzeit problemlos möglichen Verkauf für Kurse über 0,25 Cent in jedem Fall besser gestellt wären. Aktionären, die das Risiko eines möglichen Totalverlusts nicht tragen wollen oder können, wird von der SdK empfohlen, noch vor der Hauptversammlung ihre Aktien zu verkaufen, da – wie oben beschrieben – im Falle einer Ablehnung des Hauptversammlungsbeschlusses und falls es dann nicht gelingt, eine andere Lösung zu finden, die Insolvenz und der Totalverlust des Kapitals möglich sind. Die Möglichkeit, dass der Hauptversammlungsbeschluss abgelehnt wird, wird von der SdK derzeit aufgrund des uns bekannten Stimmverhaltens vieler Aktionäre als hoch eingeschätzt. Nur diejenigen Aktionäre, die sich über die Risiken insbesondere des möglichen Totalverlusts im Insolvenzfall im Klaren sind, sollten gegen den Tagesordnungspunkt stimmen bzw. die SdK beauftragen, dies für sie zu tun. Nach Ansicht der SdK können Anleger die bei PrimaCom ohne Zweifel vorhandenen hohen Investment- und Kurschancen nur durch die Ablehnung der Tagesordnungspunkte 5 und 6 erzielen. In Anbetracht der oben genannten Umstände und Risiken empfiehlt die SdK ihren Mitgliedern und Stimmgebern jedoch auch, dem TOP 5 und 6 zuzustimmen, wenn ein deutlich höheres Abfindungs-, bzw. Übernahmeangebot gemacht werden sollte. München, 07.06.04 |
SdK bittet TUI-Chef, an Hapag-Lloyd-Börsengang festzuhalten
Übernahme bei unter 25 Euro unrealistisch Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger hat in einem am gestrigen 04. August versendeten Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden der TUI AG darum gebeten, an den Börsenplänen für die Hapag Lloyd festzuhalten. Pressegerüchten konnte man entnehmen, dass überlegt wurde, den geplanten Börsengang der Hapag Lloyd abzusagen bzw. zu verschieben. Die Ankündigung des Börsengangs wurde aber von zahlreichen Aktionären sehr positiv aufgenommen. Berechnungen der SdK zufolge könnte die Börsenbewertung der Hapag Lloyd bei fast der Höhe der derzeitigen Marktkapitalisierung der TUI liegen. Die SdK hält die TUI-Aktie für eines der billigsten Papiere auf dem deutschen Kurszettel, das vielleicht durch bewusste Short-Geschäfte und gezielte negative Analysen zu einem billigen Übernahmekandidaten „reifgeschossen“ werden soll. Dass ein Übernahmeangebot unter 25 Euro von den freien Aktionären akzeptiert werden könnte, hält die SdK jedoch für unrealistisch. Nicht nur im Hinblick auf die Tatsache, dass durch einen Börsengang der Hapag Lloyd die Werte der TUI AG deutlich sichtbar gemacht würden, sondern vor allem auch aufgrund der erfolgreichen Geschäftsentwicklung begrüßt die SdK einen Börsengang. Das bisher schleppend angelaufene Emissionsgeschäft ist nach Meinung der SdK in erster Linie auf die völlig unzureichende IPO-Vorbereitung der Konsortialbanken und die überteuerten und teilweise nicht börsentauglichen Kandidaten zurückzuführen. Die SdK ist der Ansicht, dass mit einer angemessenen Bewertung ein gut vorbereiteter Börsengang der Hapag Lloyd durchaus erfolgreich durchzuführen wäre. München, 05. August 2004 |
Erfolg in der Auseinandersetzung mit der Mannheimer AG
Ende Juni 2004 hat die Mannheimer AG Holding unter Beitritt von UNIQA International Beteiligungs-Verwaltungs GmbH vor dem Landgericht Mannheim einen Prozessvergleich mit denjenigen Aktionären der Mannheimer AG Holding geschlossen, die gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 27. Februar 2004 Anfechtungsklagen erhoben haben. Somit kann die auf der Hauptversammlung beschlossene Kapitalerhöhung fristgerecht umgesetzt werden. Auch die SdK hatte Klage eingereicht. Auf der Hauptversammlung ging es um eine Kapitalherabsetzung mit anschließender Kapitalerhöhung um 53 Mio. Euro auf dann 63,1 Mio. Euro, bei der die UNIQA allein als zeichnungsberechtigt zugelassen werden sollte, um die Aktien zu 1,50 Euro zu übernehmen. Vor allem gegen diesen Bezugsrechtsauschluss richteten sich die Klagen. Hauptinhalt des nun geschlossenen Vergleichs, der inzwischen auch im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, ist ein Bezugsrecht auf 1,98 Mio. börsennotierte (alte) Mannheimer-Aktien, die von der UNIQA zur Verfügung gestellt werden. Das Bezugsrecht haben alle Aktionäre, die am Tag der HV im Aktienregister der Mannheimer AG eingetragen waren und auf der HV gegen den entsprechenden HV-Beschluss entweder mit „NEIN“ gestimmt oder sich der Stimme enthalten haben. Dies waren insgesamt 263 000 Aktien. Die berechtigten Aktionäre können die Aktien im Verhältnis 7,5 zu 1 zum Preis von 1,50 Euro je Aktie erwerben. Darüber hinaus räumt die UNIQA ein Bezugsrecht für weitere 3,36 Mio. noch nicht börsennotierte Aktien aus der Kapitalerhöhung ein, die ebenfalls zu 1,50 je Aktie gezeichnet werden können. Die betroffenen Aktionäre werden an Hand des Aktienregisters in den nächsten Tagen über die weiteren vorzunehmenden Schritte direkt von der Mannheimer AG informiert. Die mit der Uniqa bzw. Mannheimer erzielte Regelung zeigt erneut, wie wichtig es für den Privatanleger ist, seine Stimmrechte auf Hauptversammlungen zu vertreten bzw. durch eine kompetente Aktionärsvereinigung wie die SdK vertreten zu lassen. Denn sie setzt sich aktiv für die Rechte der von ihr vertretenen Aktionäre ein und kann damit Lösungen herbeiführen, die durch die Bankenvertretung über das Depotstimmrecht nicht erreichbar sind.... |
Quelle: http://www.sdk.org/
Unter SdK-Pressekonferenz 2004 findet Ihr interessante Informationen: Defizite der Corporate Governance Aktivitäten auf den Hauptversammlungen Gegen räuberische Großaktionäre Neues zum Anlegerschutz Nur wenige Verbesserungen sind zu erkennen Stellungnahme zum Entwurf des UMAG Von der Stärkung des Anlegerschutzes bleibt nicht viel übrig Weitere interessante Infos: Ergebnisse der PrimaCom-Hauptversammlung am 08. Juni 2004 Entscheidende Weichenstellungen für eine nun mögliche Zukunft der Gesellschaft geschaffen Primacom: SdK schaltet BaFin ein Verdacht auf Verstoß gegen §§ 35, 10 WpÜG Unternehmenspräsentationen der SdK Eine Entscheidungshilfe für Aktionäre Spruchverfahren Schott DESAG mit Aufbesserung beendet Im Mai dieses Jahres kam es zu einem gerichtlichen Vergleich mit der Gesellschaft COMROAD - auch aus Prospekthaftung zu Schadensersatz verpflichtet. Erfolg in den von der SdK initiierten Prospekthaftungsklagen ----------------------------------------------------------------------------------- Unter dem Link: http://www.hv-info.de/ findet ihr zu Euren Investmens alle wichtige Informationen... |
Die SdK unterstützt die geplante Verschärfung der Managerhaftung
Mit Entschiedenheit wird die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) in der Anhörung zu dem Gesetzentwurf des KapInHaG am 29. 10. 2004 die geplante Verschärfung der Managerhaftung für falsche Kapitalmarktinformationen unterstützen. Nach den katastrophalen Erfahrungen von Anlegern mit den Folgen von Falschinformationen in Fällen wie E.MTV, Comroad, Infomatec u. a. hält die SdK derartige Regelungen zur Wiederherstellung des Anlegervertrauens für notwendig und überfällig. In ihrer heute veröffentlichten Stellungnahme weist die SdK zugleich das anhaltende Trommelfeuer von Verbänden und Lobbyisten gegen eine angebliche Überregulierung und ein Ersticken des deutschen Unternehmertums zurück. Die Erfahrungen in den USA haben vielmehr gezeigt, dass mit deren wesentlich schärferen Regelungen weder das Unternehmertum noch das Informationsverhalten von Managern beeinträchtigt wird und sich dennoch wesentlich breitere Bevölkerungskreise am Kapitalmarkt beteiligen. Die SdK hebt hervor, dass die vorgesehene persönliche Haftung lediglich für grob fahrlässige oder vorsätzliche Falschinformationen gelten wird. Damit wird von Vorständen und Aufsichtsräten nur verlangt, dass sie nicht „lügen“ sollen – eine Selbstverständlichkeit, die ohnedies von der großen Mehrzahl aller Manager erfüllt wird. Daraus einen angeblichen Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Finanzplätzen abzuleiten, erscheint geradezu absurd. Von den Betroffenen wird auch gerne übersehen, dass der Gesetzentwurf künftig sogar eine geringere Haftung von Vorständen oder Aufsichtsräten bewirken wird. Denn nach aktuellem Recht haften Manager z. B. bei falschen Ad-hoc-Mitteilungen indirekt unbegrenzt, sofern ihr Unternehmen haftungspflichtig wird. Hier sieht hingegen der Gesetzentwurf eine Obergrenze von vier Jahresgehältern vor. Ergänzend zum Gesetzentwurf schlägt die SdK u. a. vor, die Haftung der Manager auf alle grob fahrlässig oder vorsätzlich falschen Äußerungen zu erweitern, unabhängig davon, wo sie gemacht worden sind. Denn eine Äußerung etwa in einer Talkshow kann ungleich größere Wirkung auf die Anleger entfalten als z. B. eine offizielle Pressemitteilung. Anlegerschutz ist nach Ansicht der SdK letztlich Kapitalmarktschutz. Der vorgelegte Entwurf leistet dazu einen wichtigen Beitrag. (Die Stellungnahme der SdK zum KapInHaG findet sich auf ihrer Internetseite www.sdk.org) München, 28. Oktober 2004 ------------------------------------------------------------------------------------ persönliche anmerkung! bzgl.: ...katastrophalen Erfahrungen von Anlegern mit den Folgen von Falschinformationen in Fällen wie E.MTV, Comroad, Infomatec..... möchte ich ausdrücklich noch folgende unternehmen hinzufügen! 1. Datasave AG 2. Capital Stage AG 3. Gauss Interprise AG... Übrigens! In Sachen "Datasave und Capital Stage" ermittelt die Saatsanwaltschaft Kiel und Hamburg... siehe Handelsblatt-Artikel vom 2.8.2004 |
SdK: PrimaCom auf dem richtigem Weg
SdK: PrimaCom auf dem richtigem Weg
Sonderprüfungsgutachten macht Hoffung auf deutlich höheren Unternehmenswert Der Kabelnetzbetreiber PrimaCom AG, Mainz, veröffentlichte heute die Ergebnisse einer Sonderprüfung, die von der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger in der Hauptversammlung vom 08. Juni 2004 beantragt und mit den Stimmen zahlreicher Mitglieder, Stimmgeber und anderer Aktionäre durchgesetzt wurde. Mit diesem Gutachten wurden diverse Geschäftsvorfälle untersucht, die praktisch zur Enteignung der PrimaCom-Aktionäre durch die Investmentbank JP Morgan Chase und die Fondsgesellschaft Apollo Management führen sollten. Zum Hintergrund: JP Morgan Chase war ursprünglich Aktionär der PrimaCom. Als es der Gesellschaft, die über ein durchweg gesundes operatives Geschäft verfügt, noch gut ging, trennte sich JP Morgan Chase von ihrer Aktienbeteiligung und versuchte nach Ansicht der SdK fortan, Primacom durch überteuerte Kredite, knebelnde Vertragsbedingungen und extreme hohe Gebühren und Beraterkosten \"kaputt\" zu finanzieren. Der dreiste Plan sah nach Ansicht der SdK vor, das Geschäft der dann quasi insolventen Gesellschaft wieder billigst zu übernehmen. Die Sonderprüfung ergab weiter, dass der Vorstand Sondervorteile und Bonuszahlungen in Millionenhöhe erhalten hätte, wenn es zu dem für die Aktionäre extrem nachteiligen Geschäft gekommen wäre. Zudem war vorgesehen, dass die UPC/Liberty Gruppe, die mit rund 25% größter Aktionär der PrimaCom ist, die niederländische PrimaCom Tochter Multikabel zu Konditionen hätte erwerben dürfen, die nach Auffassung der SdK rund 100 Millionen Euro unter den marktüblichen Preis gelegen hätten. Durch das Engagement der SdK und des Großaktionärs Wolfgang Preuss konnte das Vorhaben auf der Hauptversammlung verhindert und der Vorstand durch einen neuen ersetzt werden, der das Vertrauen der Aktionäre genießt. Das nun vorliegende Sonderprüfungsgutachten, das von der renommierten Münchner Kanzlei LKC Kemper Czarske v. Gronau Berz angefertigt wurde, kommt außerdem zu dem Ergebnis, dass ein Großteil der Finanzierung nach deutschem Recht sittenwidrig ist. Sollte dies vor Gericht bestätigt werden, würde dies eine deutliche Steigerung des Unternehmenswerts bedeuten. Die SdK begrüßt und unterstützt daher die vom Vorstand der PrimaCom eingeleiteten Restrukturierung und die vorgenommenen rechtlichen Schritte zur Wahrung der Rechte und des Vermögens der Aktionäre. Das Sonderprüfungsgutachten kann auf der Internetseite der Primacom AG unter http://www.primacom.de/investor/sonderbericht.php abgerufen werden. München, 22. Dezember 2004 |
Der Infineon-Vorschlag zur Treuepflicht dient vor allem der Abschirmung der Verwaltung
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. wendet sich entschieden gegen die von der Infineon Technologies AG geplante Verankerung einer Schadensersatzpflicht der Aktionäre in der Satzung für ein von den Vorschlägen der Verwaltung abweichendes Verhalten. Das Vorhaben dient nach Ansicht der SdK vor allem der Abschirmung der Verwaltung vor kritischen Aktionären. Da die Treuepflicht der Aktionäre nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ohnehin geboten ist und die Voraussetzungen eindeutig sind, wertet die SdK die vorgesehene Satzungsänderung als einen Versuch, die Eigentümer des Unternehmens von Kritik an den Organen abzuhalten und mundtot zu machen. Damit würde Infineon die in Deutschland ohnehin schwach ausgeprägte Aktienkultur weiter unterhöhlen. Insbesondere die in die Satzung aufzunehmende Androhung von Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit dem Abstimmungsverhalten, aber auch mit rechtlichen Auseinandersetzungen durch Aktionäre, zielt faktisch mehr auf den „Schutz“ von Vorstand und Aufsichtsrat als auf den der Mitaktionäre. Über den Aktivitäten aller kritischen Aktionäre hinge künftig das Damoklesschwert von Schadensersatzansprüchen. Opponierenden Aktionären könnte die Verwaltung stets einen möglichen Schaden für das Unternehmen entgegenhalten und sie dadurch gegebenenfalls von Gegenstimmen oder anderen berechtigten Maßnahmen (etwa Sonderprüfungsanträgen, Auskunfts- und Anfechtungsklagen) abbringen. Eine derartige, bislang einmalige Drohgebärde einer Unternehmensverwaltung gegenüber ihren eigenen Aktionären wird die SdK nicht hinnehmen. Sie wird daher auf der Infineon-Hauptversammlung am 25. Januar 2005 in München Antrag auf Ablehnung der Satzungsänderung stellen und alle anderen Aktionäre dazu auffordern, in diesem Sinne zu stimmen. Sollte ein dementsprechender Beschluss gefasst werden, behält sich die SdK dessen rechtliche Überprüfung ausdrücklich vor. München, 13. Dezember 2004 |
Zehn-Punkte-Programm lückenhaft umgesetzt
Rückzieher bei Managerhaftung: „Bundesregierung knickt ein vor Unternehmenslobby“ 16. November 2004 – Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) haben eine kritische Bilanz des Zehn-Punkte-Programms der Bundesregierung zum Anlegerschutz gezogen. Sie riefen die Koalition auf, die noch ausstehenden Punkte zügig umzusetzen. vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller kritisierte den Rückzieher der Bundesregierung bei der persönlichen Haftung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern gegenüber Anlegern für vorsätzliche oder grob fahrlässige falsche Information des Kapitalmarktes. „Mit diesem Einknicken gegenüber der Unternehmenslobby wird man das Vertrauen der privaten Anleger nicht zurückgewinnen können,“ so die vzbv-Chefin. Der vzbv und die SdK erinnerten an das Ziel des Anlegerschutzprogramms, das Leistungspotential des deutschen Kapitalmarkts besser auszuschöpfen: „Im Zweifel können private Anleger ihre Rechte kaum durchsetzen. Deshalb verzichten sie aus Furcht vor unkalkulierbaren Risiken auf die Anlage in Aktien,“ so Edda Müller. „Das ist volkswirtschaftlich schädlich.“ Aus Sicht der beiden Organisationen enthält das Zehn-Punkte-Programm eine Reihe positiver Ansätze zur Verbesserung des Anlegerschutzes. Besonders positiv sei die angestrebte Ausdehnung der Haftungstatbestände für falsche oder unterlassene Informationen des Kapitalmarktes. Die Einführung einer persönlichen Haftung von Vorständen und Aufsichtsräten werde eine abschreckende Wirkung zeigen und als vertrauensbildende Maßnahme wirken. Auch die zumindest teilweise verbesserten Klageaussichten sind zu begrüßen. Diese Reformen waren im vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Entwurf für das Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz vorgesehen. Der Gesetzentwurf sollte zusammen mit dem Gesetz zur Unternehmensintegrität und dem Kapitalanlager-Musterverfahrensgesetz ursprünglich am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Er wurde jedoch vom Finanzministerium auf unbestimmte Zeit zurückgezogen. „Man darf solche Dinge nicht nur ankündigen, sondern muss auch die Standfestigkeit haben, sie durchzusetzen“, sagte dazu der SdK-Vorsitzende Klaus Schneider. „Von dieser „Rückrufaktion“ dieser Gesetzesinitiative geht ein fatales Signal an Anleger, an den Kapitalmarkt und an die Verantwortlichen in Unternehmen aus“, sagte vzbv-Vorstand Edda Müller. Die Marktteilnehmer müssten sich auf durchgehend zuverlässige Kapitalmarktinformationen verlassen können, die Grundlage jeder Investitionsentscheidung und jeder zuverlässigen Preisbildung sind. Außerdem seien Rahmenbedingungen unerlässlich, die bei unrichtigen oder unvollständigen Informationen dem Anleger die Durchsetzbarkeit seiner Ansprüche garantieren. Maulkorb für Manager? vzbv und SdK erinnerten an das Ziel der verschärften Haftung für Falschinformationen. Es gehe nicht darum, Managern einen Maulkorb anzulegen. Vielmehr gehe es einzig und allein darum sicherzustellen, dass der Kapitalmarkt nicht auf unverantwortliche Weise mit falschen Informationen versorgt werde. Vorstände und Aufsichtsräte sollten auch ausschließlich für vorsätzlich beziehungsweise grob fahrlässige Falschinformationen haften. „Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass verantwortliche Personen in einem Unternehmen sich hier gewissenhaft verhalten“, so SdK-Chef Schneider. Der heftige Widerstand gegen die Regelung sei bezeichnend. Das Fazit zur bisherigen Umsetzung des Zehn-Punkte-Programms insgesamt fällt nüchtern aus. In wesentlichen Punkten bleiben die bislang realisierten Maßnahmen hinter den angestrebten Zielen zurück oder führen sogar zu einer Verschlechterung der Rechte von Anlegern. Wichtige Probleme wurden bisher überhaupt nicht aufgegriffen. Zu den Kritikpunkten von vzbv und SdK zählen: die zu kurzen Verjährungsfristen bei den Schadensersatzansprüchen geschädigter Kapitalanleger, die fehlende Aufsicht und Kontrolle des Grauen Kapitalmarktes, die Intransparenz der Arbeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, das Problem unangemessen hoher Vorstandsbezüge. Als gravierenden Rückschritt bezeichnete der SdK-Vorsitzende Klaus Schneider die Beschränkung der Aktionärsrechte im geplanten Gesetz zur Unternehmensintegrität. Die Einschränkung des Fragerechts in den Hauptversammlungen sei ein Angriff auf die Grundrechte von Aktionären. „Hier werden den Aktionären mehr Rechte genommen als gegeben“, so Schneider. Problemfall Verjährung Bei der Durchsetzung von Anlegerrechten vor Gericht bilden die gesetzlichen Verjährungsfristen den Dreh- und Angelpunkt: Sie entscheiden, ob Anlegerrechte lediglich auf dem Papier bestehen oder notfalls auch vor Gericht erstritten werden können. Von der Verschiebung des Kapitalmarktinformationshaftungsgesetzes betroffen ist auch die vorgesehene Anpassung der Verjährungsfristen für Aufklärungs- und Informationsfehler in der Anlageberatung und -vermittlung. Der zurückgezogene Gesetzentwurf zeigte hier eine positive Linie auf: Die relative Verjährungsfrist sollte von einem Jahr ab Kenntnis auf drei angehoben, die absolute Verjährungsfrist von drei auf zehn Jahre verlängert werden. Diese Fristen gelten inzwischen einheitlich für das gesamte Zivilrecht, nur der Bereich der Kapitalanlagen ist bisher noch ausgenommen. Dabei ist Deutschland mit seinen kurzen Verjährungspflichten international eine Ausnahme. Statt die Verjährungsfristen zugunsten geprellter Anleger zu verbessern, hat das bereits verabschiedete Anlegerschutzverbesserungsgesetz sie dagegen sogar verkürzt. Bei falschen Angaben in Prospekten und bei falscher oder unterlassener Kapitalmarktinformation gelten jetzt Fristen von nur einem Jahr beziehungsweise drei Jahren. „Diese Fristen sind viel zu kurz, um dem Anleger eine reelle Chance auf gerichtliche Durchsetzung seiner Schadensersatzansprüche einzuräumen“, so Edda Müller. „Sie sind somit geradezu eine Einladung, die Anlegerrechte zu missachten.“ Der Bundesrat hatte eine Überprüfung der Verjährungsvorschriften wiederholt angemahnt. Mehrere Anläufe zu einer Verbesserung für den Anleger scheiterten jedes Mal im Gesetzgebungsverfahren, weil die Bundesregierung dem Druck der Anbieterseite nachgab. Es stellt sich die Frage, warum die Verkäufer von Wertpapieren weiterhin wesentlich kürzer haften sollen als die Vertreter anderer beratender Berufe wie etwa Rechtsanwälte oder Steuerberater. Unkontrollierte Kapitalvernichtung am Grauen Markt Im Gegensatz zum Aktienmarkt unterliegt der Graue Kapitalmarkt keiner staatlichen Kontrolle. Wegen dieser fehlenden staatlichen Regulierung ist der Graue Kapitalmarkt ein beliebter Tummelplatz für unseriöse Anbieter. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums belaufen sich allein die amtlich festgestellten Schäden auf fünf Milliarden Euro jährlich. Gerade im Hinblick auf die von der Politik propagierte private Altersvorsorge kommt es zunehmend zu Schnellschüssen bei Kapitalanlagen. Viele Anleger haben Angst, dass ihr Geld für den Lebensabend nicht reicht. Dies macht Betrügern das Spiel leichter. Daher darf der Gesetzgeber seine Maßnahmen zur Bekämpfung des Grauen Kapitalmarktes nicht allein auf Regelungen zu Verkaufsprospekten beschränken. Vielmehr ist auch dieser Markt in wesentlich größerem Maße der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu unterstellen. Intransparenz der BaFin schadet Anlegern Geschädigte Anleger haben keine Möglichkeit, die bei der BAFin vorliegenden Ermittlungsergebnisse zu den Hintergründen ihres Schadensfalls zu erhalten. Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen vor Gericht wird dadurch erheblich erschwert. Der heutige Zustand birgt nach Ansicht von vzbv und SdK einen doppelten Widerspruch: Vom Verbraucher werden auf Grund der Beweislastverteilung Informationen verlangt, die nur die BaFin kennt. Andererseits verlangt aber das Gericht den Beweis von Umständen, die den Behörden längst bekannt sind. Angemessenheit und Transparenz der Vorstandsbezüge Die im Zehn-Punkte-Programm angesprochene Angemessenheit und Transparenz der Vorstandsbezüge bezeichneten vzbv und SdK als „ungelösten Problemfall.“ Die Vorstandsgehälter steigen weiterhin auch dann, wenn die Aktienkurse fallen, die angekündigten Unternehmensziele verfehlt werden, wenn Arbeitnehmer entlassen werden oder Lohnkürzungen hinnehmen müssen. Dem sollte durch eine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung der Vorstandsbezüge entgegengewirkt werden. Weitere Maßnahmen in Zusammenhang mit der Angemessenheit und Transparenz der Vorstandsbezüge wurden bisher vom Gesetzgeber völlig vernachlässigt. So wurde bisher keine persönliche Haftung des Aufsichtsrates bei unangemessenen Aktienoptionsprogrammen, keine Verpflichtung zur Rückzahlung überzogener Abfindungen und Vergütungen aufgrund falscher Bilanzen und keine Pflicht zur Ausweisung der Versicherungen zum Schutz vor Haftungsansprüchen eingeführt. Zum „Outsourcing“ der Gesetzgebungsarbeit Im Zusammenhang mit dem Zehn-Punkte-Programm wurde bekannt, dass die Bundesregierung bei der Gesetzgebungsarbeit offenbar eine Art „Outsourcing“ betreibt. So wurde beispielsweise das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) in wesentlichen Teilen von Partnern zweier Rechtsanwaltskanzleien erarbeitet und ausformuliert. So fragwürdig dies ganz grundsätzlich ist: Die Kanzleien waren offenbar auch inhaltlich nicht unvoreingenommen: Die beteiligten Kanzleien hatten unter anderem Unternehmen in Zivilverfahren vertreten. Der vzbv und die SdK halten dies für außerordentlich bedenklich. Die Gesetzgebungsarbeit darf auch nicht teilweise in die Hände Dritter gelegt werden. Die notwendige Unabhängigkeit des Gesetzgebungsverfahrens wird hierdurch eklatant beschnitten. Quelle: Manager Magazin 5/2004 |
SdK: Das voraussichtliche Umtauschverhältnis für die T-Online-Aktien ist nicht befriedigend
Das von der Telekom heute angekündigte Umtauschverhältnis von T-Online-Aktien in T-Aktien kann nach Ansicht der SdK die T-Online-Aktionäre nicht befriedigen. Wie die Telekom mitteilt, beträgt der nach dem Ertragswertverfahren ermittelte Wert der T-Online-Aktie mindestens 14 Euro. Dennoch erhalten die Aktionäre nicht diesen Betrag in bar als Abfindung, sondern im Zuge der festgelegten Umtauschrelation faktisch nur etwa den Betrag, den die Telekom in ihrer freiwilligen Barofferte schon zuvor angeboten hat. Die rechtliche Zulässigkeit eines Zwangsumtauschs in T-Aktien bei der Verschmelzung ist allerdings gegeben. Dem drohenden Zwangsumtausch in T-Aktien können Aktionäre daher nur durch Annahme des noch bis zum 4. Februar laufenden Barangebots oder gegebenenfalls durch Verkauf über die Börse entgehen. Dabei geht die SdK davon aus, dass die Notiz der T-Online AG erst nach Abschluss sämtlicher Verfahren, vermutlich nicht vor Jahresende, eingestellt wird. Wer trotzdem T-Aktionär wird, bleibt künftig indirekt – jedoch in Bezug auf den Anlagebetrag gesehen in geringerem Umfang – auch an den Aktivitäten von T-Online beteiligt. Sollte sich allerdings an Hand der vorzulegenden Bewertungsunterlagen das Umtauschverhältnis für die T-Online-Aktionäre als nachteilig erweisen, könnte in einem Gerichtsverfahren auf eine Nachbesserung geklagt werden. Diesen Schritt behält sich die SdK ausdrücklich vor. München, 26. Januar 2005 |
SdK: JP Morgan Chase sind die „Bank-Räuber des Jahres 2004“
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger hat die JP Morgan Chase Bank zu den „Bank-Räubern des Jahres 2004“ erklärt. Mit der Negativauszeichnung „Bank-Räuber des Jahres“ macht die SdK auf Kreditinstitute aufmerksam, die sich durch besondere Abzockerei, Dreistigkeit und Vorteilnahme zum Nachteil von Aktionären oder Anlegern profiliert haben. Die Jury der SdK hat entschieden, dass die unrühmliche Auszeichnung dieses Jahr der JP Morgan Chase Bank für ihr Verhalten gegenüber den Aktionären der Primacom AG verliehen wird. Begründung: Im Jahr 1999 freute sich die heute JP Morgan Chase genannte Bank über den Börsengang der Primacom. Schließlich war die Bank schon vorbörslich mit rund 5% beteiligt und musste nicht die von den Zeichnern verlangten 29 Euro berappen. (Primacom betreibt Kabelnetze, die hauptsächlich mittelgroße und kleine Gemeinden in Deutschland versorgen. Diese Netze dienen der Übermittlung von analogem Kabelfernsehen, Digital-TV, Telekommunikation, Internet- und Datendiensten.) Die operative Geschäftsentwicklung der Gesellschaft war äußerst positiv. Primacom ist sowohl in einem attraktiven Wachstumsmarkt tätig und profitiert andererseits von einem stabilen Kundenstamm, der konjunkturell unabhängige Erlöse liefert. Der Kurs stieg in den folgenden Monaten bis auf über 100 Euro. Die JP Morgan Chase Bank verabschiedete sich jedoch als Aktionär und verkaufte sämtliche Papiere. Doch dabei sollte es nicht bleiben. In der Folge bemühte sich JP Morgen Chase, die Kabelgesellschaft regelrecht ausbluten zu lassen; offensichtlich mit dem Ziel, das Geschäft der Primacom anschließend billigst an sich zu reißen. Das sollte so gehen: Im Jahr 2000 erwarb Primacom den niederländischen Kabelnetzbetreiber Multikabel für 375 Mio. Euro. Multikabel könnte derzeit für 530 Mio. Euro verkauft werden. Unter normalen Umständen also ein glänzendes Geschäft, das auch fremdfinanziert gut funktioniert hätte. Doch die Umstände waren nicht normal. Denn der damalige Primacom-Vorstand Paul Thomason arbeitete sehr eng mit JP Morgan Chase zusammen. Mit seiner Zustimmung und unter maßgeblicher Führung der JP Morgan Chase Bank wurden die Kreditarrangements mehrfach – mitunter wirtschaftlich völlig unsinnig – umfinanziert. Dabei wurde die exorbitant hohe Summe von über 80 Mio. Euro an Berater- und Bankgebühren berechnet. Die exzessiv teure Beratung hatte zum Ergebnis, dass der Kredit über 375 Mio. Euro – der durch Zinseszinsen sukzessive anwächst – mit Belastungen von sage und schreibe 20% pro Jahr zu Buche schlägt. Auf Dauer kann selbst das gesündeste Unternehmen eine derartige Zinsbelastung nicht schultern. Weil Primacom trotzdem tapfer weiterexistierte, wollte JP Morgan Chase am 16. April 2004 zum letzten Streich ansetzen: Gemeinsam mit dem amerikanischen Geierfonds Apollo Management planten sie, den Geschäftsbetrieb der Primacom AG ganz zu übernehmen. Die Aktionäre sollten mit 25 Cent je Papier abgespeist werden. Der Kurs der Aktien brach nach Bekanntwerden dieser Pläne drastisch ein. Vor der entscheidenden Hauptversammlung im Juni veröffentlichte der Geschäftsführer des neuen Gemeinschaftsunternehmens der JP Morgan Chase und Apollo mehrfach Falschmeldungen, in denen er behauptete, dass Primacom unmittelbar von der Insolvenz bedroht sei, die unmittelbar nach der HV angemeldet werden müsse, falls die Aktionäre dem Plan nicht zustimmen. Sogar eine Medienagentur wurde eingeschaltet, um diese angebliche Insolvenzmeldung so weit wie möglich zu verbreiten. (Dass Kreditgeber einer besonderen Fürsorgepflicht unterliegen, schien JP Morgan Chase nicht zu stören.) Die Falschmeldungen hatten nach Meinung der SdK zwei Ziele: Die Zustimmung der Aktionäre sollte erpresst werden und gleichzeitig sollte die Kreditwürdigkeit der Primacom derart beschädigt werden, dass eine Umfinanzierung unmöglich werden sollte. Maßgeblich durch das Engagement der SdK konnte dieses Vorhaben auf der Hauptversammlung im Juni verhindert werden. Das Ergebnis der Hauptversammlung brachte dann auch die Wende: Der Aufsichtsrat wurde neu besetzt, der Vorstand ausgetauscht. Inzwischen arbeitet die Primacom AG an einer Restrukturierung – der Aktienkurs notiert mit Kursen über 2,50 Euro bei mehr als dem 10fachen des Bankangebots. Der hochverzinste Kredit der JP Morgan Chase Bank wird von zwei renommierten Gutachtern als „in Deutschland sittenwidrig“ bezeichnet. Daraufhin hat Primacom eine Klage auf Rückzahlung der Gelder angestrengt. Die Gesellschaft bemüht sich inzwischen auch um den Verkauf der Multikabel. Mit den Erlösen von 530 Mio. Euro könnte ein Großteil der Kredite zurückgeführt werden. Derzeit, so scheint es zumindest, wollen JP Morgan Chase und Apollo den Verkauf blockieren. Sie hoffen wohl immer noch, die Restrukturierung zu verhindern und wie geplant die Aktionäre enteignen zu können. Fazit: Die dreisten Versuche der JP Morgan Chase Bank, durch ihre Stellung als Kreditgeber Aktionäre zu enteignen, sind in dieser Form bisher einmalig und verdienen nach Ansicht der SdK den Titel „Bank-Räuber des Jahres“. Um auch bei anderen Unternehmen Gefahren aufzuspüren, die offensichtlich bei Geschäftsbeziehungen börsennotierter Aktiengesellschaften mit der JP Morgan Chase Bank entstehen können, wird die SdK auf den wesentlichen der von ihr besuchten 800 Hauptversammlungen die eventuellen Beziehungen der Gesellschaften mit dem „Bank-Räuber des Jahres“ detailliert hinterfragen. Neben dem „Bank-Räuber des Jahres“ wurde für 2004 auch wieder die Negativauszeichnung „IPO-Zitrone“ verliehen. Bitte beachten Sie hierzu die heute erschienene gesonderte Pressemitteilung. München, den 31. Januar 2005 Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger Rückfragen unter 089-59 99 87 33 Quelle: www.sdk.org |
Rechtshotline der SdK
Im Rahmen unserer Mitgliederumfrage im März 2004 ergab sich unter anderem, dass eine Rechtsberatung zu Anlagegeschäften von vielen SdK-Mitgliedern gewünscht wird. Die SdK darf als Verein gemäß Rechtsberatungsgesetz keine Rechtsberatung im Einzelfall durchführen, so dass wir nun eine andere Möglichkeit gefunden haben: die Rechtshotline. Ab dem 04. Oktober 2004 haben SdK-Mitglieder die Möglichkeit, zu einer aktienrechtlichen Fragestellung in Bezug auf börsennotierte deutsche Aktiengesellschaften eine kostenlose Erstberatung durch einen Vertragsanwalt der SdK zu erhalten. Von Montag bis Freitag stehen zwischen 12 und 13 Uhr kompetente Ansprechpartner für Rechtsfragen zur Verfügung. Für eine anwaltliche Erstberatung sind normalerweise bis zu 190 Euro fällig – für Mitglieder der SdK ist die telefonische Erstberatung zu einem konkreten Fall kostenlos. Erst wenn Sie sich entscheiden, weitere Beratungsleistungen zu dem besprochenen Thema in Anspruch zu nehmen, beauftragen Sie den Anwalt, wodurch dann Kosten anfallen. Sollten Sie nach Ihrem ersten Anruf bei unserer Hotline weitere Rechtsberatung zu anderen Themen suchen, so wird ab der zweiten anwaltlichen Erstberatung jeweils eine Pauschale von 50 Euro fällig. Sie sparen also in jedem Fall viel Geld gegenüber dem Gang zu einem regulär zu bezahlenden Anwalt und haben so die Möglichkeit, die Erfolgsaussichten für eventuelle Klagen einschätzen zu können. Die Hotline-Nummer erfahren Sie im AktionärsReport (Ausgabe September 2004) oder bei der SdK-Geschäftsstelle unter 089 / 59 99 87 33. |
manchmal kommt es auch vor, dass Anlegerverarsche erfolgreich verhindert wird...gut so!
__________________________________________________ __ Das OLG München stoppt den W.E.T.-Großaktionär Klageerfolg für die SdK Der Versuch der Private-Equity-Firma Hg Capital, die W.E.T. Automotive Systems AG mit der eigens gegründeten Tochter-Gesellschaft Blitz Holding zu verschmelzen und damit mittelbar ein Delisting des börsennotierten Unternehmens herbeizuführen, ist erfolgreich abgewehrt worden. Mit Urteil vom 17. Februar 2005 hat das OLG München den Klagen der SdK und weiterer Aktionäre, die im Sommer 2003 gegen das Vorhaben eingereicht worden waren, stattgegeben. Besonders skandalöses Vorgehen geplant Die Vorgehensweise von Hg Capital war von den freien W.E.T.-Aktionären damals als besonders skandalös kritisiert worden. Nachdem Hg Capital von den W.E.T.-Altgesellschaftern 67,5% der Anteile erworben hatte, brachte das anschließende Übernahmeangebot nur noch weitere 10 Prozent des übrigen freien Kapitals, so dass die angestrebte Squeeze-out-Schwelle weit verfehlt wurde. Es war ganz offensichtlich: die Minderheitsaktionäre wollten sich zu dem gebotenen Preis von 52,70 Euro je Aktie nicht von ihren Anteilen an diesem hochprofitablen Weltmarktführer von Autositzheizungen trennen - übrigens auch nicht, als dieser Preis später noch um 1,47 Euro aufgebessert wurde. Um dennoch die Aktionäre loszuwerden, beschloss Hg Capital auf der Hauptversammlung 2003 kurzerhand die Verschmelzung des Unternehmens auf die eigens zu diesem Zweck gegründete Blitz Holding GmbH & Co. KG. Damit wären aus den bisherigen Aktionären automatisch Kommanditisten geworden - eine äußerst unattraktive Alternative für sie. Außerdem sollte das operative Geschäft der kanadischen W.E.T.-Tochter an eine Briefkastenfirma in Ontario veräußert werden, wodurch der AG ein Großteil der operativen Aktivitäten entzogen werden sollte. In der zweitägigen Hauptversammlung manifestierte sich massiver Widerstand gegen diese Pläne. Die SdK sah darin vor allem einen Missbrauch des Umwandlungsrechtes und reichte folglich Klage ein. Das Urteil des OLG München bestätigt nun die SdK-Haltung. Hg Capital hat bereits angekündigt, die Veräußerung des kanadischen Geschäftes rückabzuwickeln. Zwischenzeitlich meldet die W.E.T., dass die Blitz Holding GmbH & Co KG vom Verschmelzungsvertrag mit der W.E.T. Automotive Systems AG mit sofortiger Wirkung zurückgetreten ist. Die W.E.T.-Aktie notiert übrigens mit 61 Euro weiterhin deutlich oberhalb des seinerzeitigen Übernahmeangebots. München, 23. Februar 2005 Quelle: www.sdk.org |
Pressemitteilung zur Situation der CBB Holding AG (WKN 544400/ ISIN DE 0005444004)
1) Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) teilt mit, dass alle Aktionäre der Einladung der Minderheitsaktionäre zur Hauptversammlung am 30.03.2005 nach Berlin sowie der Einladung der Verwaltung zur Hauptversammlung am 31.03.2005 und am folgenden Tag Folge leisten sollten. Begründung: Die Situation stellt sich aktuell so dar, dass die Einladungen zu beiden Hauptversammlungen ordnungsgemäß sein könnten. Die Minderheitsaktionäre Annette und Klaus E. H. Zapf sind durch Beschluss des Amtgerichtes Köln vom 01.02.2005 (Az.: 42 HRB 34337) zur Einberufung einer Hauptversammlung ermächtigt. Hiervon haben sie Gebrauch gemacht. Damit ist die Hauptversammlung, die in Berlin stattfinden soll, rechtmäßig einberufen. Gleiches könnte auch für die Hauptversammlung am folgenden Tag in Köln gelten, da hierzu das zur Einberufung grundsätzlich befugte Organ, der Vorstand, einberufen hat. Ob die Einladung rechtmäßig war, ist erst in Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklagen zu klären. Ob diese für den folgenden Tag in Köln einberufene Hauptversammlung jedoch noch stattfinden wird, wenn die in Berlin geplante Hauptversammlung abgehalten wird, steht derzeit nicht fest. Um unnötige Kosten zu vermeiden, empfiehlt die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) den Aktionären daher, Mitteilungen zur Gesellschaft im März aufmerksam zu verfolgen. Es sollten in jedem Fall Eintrittskarten für beide Hauptversammlungen bestellt werden. Sollte es zu Problemen mit der Hinterlegung der Aktien kommen, wenden Sie sich bitte an die SdK. 2) Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) schließt sich den Anträgen der Minderheitsaktionäre Annette und Klaus E. H. Zapf an und wird mit den von ihr vertretenen Stimmen den Anträgen auf Sonderprüfung zustimmen. Begründung: Die Verwaltung missachtet seit 3 Jahren die Rechte der Aktionäre, indem sie keinerlei Auskünfte über den Stand der Gesellschaft gibt. So wurden bislang unter Missachtung der handels- und aktienrechtlichen Vorschriften keinerlei Bilanzen für die Jahre 2002 und 2003 vorgelegt. Es wurden irreführende Mitteilungen gemacht. So wurde im Frühjahr mitgeteilt, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitales bestünde (§ 92 AktG). Danach wurde in einer Ad-hoc-Mitteilung suggeriert, dass der Verlust der Hälfte des Grundkapitals doch nicht eingetreten sei. Eine ordentliche Vorstandsbestellung wurde gleich gar nicht mitgeteilt. Zudem bestanden diverse Patronatserklärungen, deren Verbleib bislang ungeklärt ist. 3) Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger wird weiterhin einen Antrag auf Sonderprüfung dahingehend stellen, dass der Antrag zu III i) der Eheleute Zapf insoweit erweitert wird, als ebenfalls festgestellt werden soll, welche Gegenleistung im Falle eines Besitzwechsels der Patronaterklärung der EBC Asset Management Ltd. zugunsten der CBB Holding AG vereinbart und geleistet wurde. Begründung: Aus Anlass der Hauptversammlung am 30.12.2003 erklärte der Vorstand, dass er die Patronatserklärung an die EBC Asset Management Ltd. zurückgegeben habe, weil diese wertlos sei. Gleichzeitig war der Vorstand aber Geschäftsführer und Mehrheitseigner der EBC Asset Management Ltd. Es ist nicht auszuschließen, dass der Vorstand der CBB Holding AG durch dieses Geschäft einen Schaden zugefügt hat. München, 28. Februar 2005 Quelle: www.sdk.org |
Zur Hauptversammlung der Mobilcom AG am 22. April 2005 hat die SdK einen Antrag auf Sonderprüfung gestellt.
Im März 2000 war zwischen der Mobilcom AG und der France Télécom S.A. ein Kooperationsvertrag geschlossen worden, der die Mobilcom an die Konzernstrategie der France Télécom band. Unter anderem wurde darin der Aufbau des UMTS-Geschäfts und dessen Finanzierung durch die France Télécom festgesetzt. Nach Ansicht der SdK entspricht dieser Kooperationsvertrag durch die darin getroffenen Vereinbarungen einem Beherrschungsvertrag. Mobilcom war nicht nur wirtschaftlich von France Télécom abhängig, sondern der französische Staatskonzern setzte seine Stellung auch durch die Benennung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern durch. Dass die France Télécom im September 2002 dann die Finanzierung von Mobilcom einstellte, stellt nach Ansicht der SdK für das Unternehmen einen ausgleichspflichtigen Nachteil dar. Im November 2002 wurde ein Vergleich (MC Settlement Agreement) geschlossen, der unter anderem den Verzicht auf alle Ansprüche gegen die France Télécom beinhaltet. Die außerordentliche Hauptversammlung der Mobilcom stimmte dem Vergleich im Januar 2003 zu. Allerdings ist die SdK der Ansicht, dass der Verzicht auf die Ansprüche durch Nichteinhaltung der laut §§ 93 Abs. 4 und § 309 Abs. 3 AktG nötigen 3-Jahresfrist nicht wirksam ist. Der Antrag der SdK auf Sonderprüfung sieht in erster Linie vor, unabhängig und unparteiisch aufklären zu lassen, ob und ggf. in welchem Umfang der Gesellschaft gegen die France Télécom S.A. Ersatzansprüche zustehen, die trotz der Vereinbarung des MC Settlement Agreement noch geltend gemacht werden können. An dieser umfassenden Aufklärung des Sachverhalts haben die Gesellschaft und ihre Aktionäre ein unabweisbares Interesse. In diesem Zusammenhang soll der Sonderprüfungsauftrag auch auf die Ordnungsgemäßheit der Kapitalerbringung durch France Télécom S.A. im Jahre 2000 ausgedehnt werden. Hintergrund hierzu ist, dass Mobilcom im Mai 2004 in einer Presseerklärung Folgendes mitgeteilt hat: „France Télécom zahlte im Wege einer Kapitalerhöhung 3,7 Mrd. Euro ein … Die Verwendung der Mittel war aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen von vorn herein zweckgebunden.“ Diese Aussage der Gesellschaft wirft die Frage der Ordnungsgemäßheit der Kapitalaufbringung durch France Télécom S.A. auf, da Zweckbindungen bei der Kapitalaufbringung nicht mit dem Prinzip vereinbar sind, dass das aufgebrachte Kapital zur freien Verfügung der Gesellschaft gezahlt werden muss. Angesichts der Tatsache, dass Forderungen in Milliardenhöhe für Mobilcom im Raum stehen könnten, sollte alle Aktionäre der Gesellschaft dem Antrag zustimmen. Ansprechpartner: Stefan ten Doorkaat, 0211 - 55 63 93 Quelle: www.sdk.org |
Zum Finanzskandal Phoenix Kapitaldienst GmbH
Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) begrüßt das Eingreifen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der Phoenix Kapitaldienst GmbH; Frankfurt. Wie die BaFin mitteilt, wurde der Geschäftsbetrieb der Phoenix Kapitaldienst GmbH mit sofortiger Wirkung gestoppt. Schneeballsystem – Phoenix schon lange in Kritik Die Phoenix Kapitaldienst warb mit einer 27-jährigen Erfahrung am Optionsmarkt sowie durchschnittlichen jährlichen Anlageerfolgen von über 10 Prozent im sog. „Managed Account“. Durch die Vermittlung von völlig überteuerten und unseriösen Optionsgeschäften war Phoenix bereits mehrfach negativ aufgefallen. Wie am Freitag bekannt wurde sind jetzt offensichtlich Anlegergelder in Höhe von 600 Mio. Euro verschwunden. Entgegen den Behauptungen des Phoenix-Managements, der Chefhändler des Unternehmens habe Fälschungen von Kontounterlagen vorgenommen, hat die SdK einen anderen Verdacht: „Es deutet viel darauf hin, dass es sich beim angebotenen Managed Account um ein geplantes, betrügerisches Schneeballsystem handelt“, so Christoph Öfele, Sprecher der SdK. Die SdK weist in ihrem Anlageschutzarchiv (www.anlageschutzarchiv.de) durch mehrere Warnhinweise bereits seit Jahren auf die unseriösen Praktiken der Phoenix Kapitaldienst GmbH hin. Anleger sollen schnell reagieren Ein Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche könnte sich nach Meinung der SdK gegen das von der Phoenix GmbH beauftragte Brokerhaus Man Financial in London richten. Zudem ist zu prüfen, ob Anlegern Ansprüche aus der Mitgliedschaft der Phoenix GmbH in der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zustehen. In erster Linien wird jedoch zu ermitteln sein, wie die Einzahlungen der Anleger verschwunden sind und wer Begünstigter ist. Zahlreich Betroffene haben sich bereits an die SdK gewandt. Die SdK unterstützt geschädigte Anleger unter der Hotline 089-29165043 sowie unter der E-Mail-Adresse info@sdk.org . Quelle: www.sdk.org |
Infohalber möchte ich euch darüber informieren,
dass ab ca. mitte mai folgende homepage nur noch im vollen umfang für sdk-mitglieder zur verfügung steht. nichtmitglieder können die hv-info-seite dann nur noch eingeschränkt nutzen... http://www.hv-info.de/ |
SdK: Anfechtungsklage bei der Lindner Holding KGaA
SdK: Anfechtungsklage bei der Lindner Holding KGaA
Die SdK hat gegen den auf der Hauptversammlung am 25. Februar 2005 gefassten Squeeze-out-Beschluss der Lindner Holding KGaA, Arnstorf, Anfechtungsklage erhoben. Die Aktionäre sollten zu einem Abfindungspreis von 28,52 Euro je Aktie aus dem Unternehmen gedrängt werden. Die Linder Holding GmbH im Besitz der Familie Lindner hatte behauptet, über 95% der Anteile an der Lindner Holding KGaA zu halten, was sie zu einem Squeeze-out-Beschluss berechtigen würde. Die GmbH hatte bis vor kurzem lediglich eine Mehrheit von etwas mehr als 50% an der Linder Holding KGaA inne. Im Verlauf der Hauptversammlung stellte sich dann auch heraus, dass sich die Lindner Holding GmbH die Aktien, die zur Überschreitung der für den Squeeze out nötigen 95%-Schwelle erforderlich waren, nur geliehen hatte. Die Aktien müssen nach 2 Jahren zurückgegeben werden. Die SdK sieht hier ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen , da die GmbH nicht, wie gesetzlich gefordert, tatsächlich Eigentümer der Aktien und somit der Hauptaktionär der Lindner Holding KGaA war. Somit hatte sie auch nicht die Berechtigung, den Beschluss zum Squeeze out zu fassen. In keinem die Hauptversammlung vorbereitendem Dokument wurde das Ausleihen der Aktien erwähnt, auf der HV wurde diese Tatsache auch erst spät am Abend, als Fragen der Aktionäre schon nicht mehr zugelassen wurden, offenbart. So lässt der Versuch der angeblichen Hauptaktionärin, die Aktien der Minderheitsaktionäre an sich zu bringen, an Betrug denken. Die SdK ist zuversichtlich, die Anfechtungsklage zu gewinnen. Eine Abweisung der Klage und damit eine Bestätigung der Argumentation der Beklagten würde nach Ansicht der SdK die Verfassungswidrigkeit des in diesem Fall zentralen § 327 a ff AktG bedeuten. Entsprechend hohe Bedeutung misst die SdK dem Verfahren daher bei. Den fairen Wert der Aktien der Lindner Holding KGaA, die 1991 zu umgerechnet 25 Euro emittiert wurden und seitdem kontinuierlich und erfolgreich wachsen konnte, sieht die SdK bei 75 bis 100 Euro. München, 12. April 2005 Quelle: www.sdk.org |
SdK: Gegenanträge bei T-Online
Die SdK wird der Verschmelzung mit der Deutschen Telekom nicht zustimmen und Vorstand und Aufsichtsrat nicht entlasten Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V., SdK, München, wird auf der Hauptversammlung der T-Online International AG am 28. April 2005 in Hannover der Verschmelzung von T-Online mit der Deutschen Telekom nicht zustimmen sowie Vorstand und Aufsichtsrat nicht entlasten. In der Begründung zu den entsprechenden Gegenanträgen heißt es: „Die T-Online-Aktionäre sind enttäuscht und fühlen sich an der Nase herumgeführt. Nachdem sie den Aufbau des Geschäfts in langen Verlustjahren finanziert haben, und zwar verleitet von den vollmundigen Versprechungen des Großaktionärs Deutsche Telekom, werden sie nun, da das Investment endlich Früchte trägt, von ebendiesem Großaktionär vor die Tür gesetzt und zur Realisierung ihrer Verluste gezwungen. Die Kleinaktionäre haben offensichtlich ihre Schuldigkeit getan und können gehen. Das Kaufangebot und der Umtauschkurs in Höhe von jeweils weniger als einem Drittel des Emissionspreises sind vor diesem Hintergrund eine zusätzliche Demütigung.“ Da Vorstand und Aufsichtsrat dem Verschmelzungsvertrag zugestimmt und dabei die Interessen der der freien Minderheitsaktionäre aus dem Blick verloren haben, ist ihnen nach Auffassung der SdK die Entlastung zu verweigern. Dass beide Gremien im letzten Geschäftsjahr ansonsten gute Arbeit geleistet haben, vergrößert nur den Unmut. „Das unfaire Vorgehen schadet auch der Aktienkultur: Börsengänge von Tochterunternehmen in Deutschland werden in Zukunft von allgemeinem Mißtrauen und schlechten Erfahrungen überschattet sein.“ Die SdK kündigt an, dass sie sich alle Möglichkeiten eines rechtlichen Vorgehens gegen die Verschmelzung offen halten wird: So ist u. a. die Frage der Treuepflicht des Großaktionärs zu prüfen. Auf jeden Fall wird die SdK ein Spruchverfahren zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses einleiten. München, 14. April 2005 Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger |
Vorauseilender Gehorsam
Liebe Leserinnen und Leser, die Bundesregierung hat im November 2004 den Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) zur vermeintlichen Stärkung der Aktionärsrechte verabschiedet. Der Entwurf sieht u.a. vor, dass der Versammlungsleiter durch eine von der Hauptversammlung beschlossene Satzung ermächtigt werden kann, angemessene Rede- und Fragezeitbegrenzungen festzusetzen. U.a. auch dann, wenn die begehrte Information einige Zeit vor Beginn der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft für den Aktionär verfügbar war und während der Hauptversammlung zugänglich ist. Obwohl sich das Gesetz noch im Entwurfsstadium befindet und es insbesondere seitens der Aktionäre erhebliche Vorbehalte dagegen gibt, die hoffentlich noch beachtet werden, wollen sich die Organe einiger Gesellschaften wie beispielsweise Volkswagen, Deutsche Telekom oder BMW nun schon einen Vorratsbeschluss für eine entsprechende Satzungsänderung geben lassen. Diesen Satzungsänderungen werden wir nicht zustimmen. Schon jetzt ist das Instrumentarium des Hauptversammlungsleiters zur ordnungsgemäßen Leitung der Hauptversammlung mehr als ausreichend. Solcher Regelungen bedarf es daher selbst dann nicht, wenn das UMAG verabschiedet werden sollte, Aktien und Geldanlage aber keinesfalls schon jetzt, da das Gesetz noch nicht in Kraft getreten ist. Auch die Regelung, dass zukünftig Fragen nicht mehr beantwortet werden müssen, deren Antwort sich aus einer auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglichen Information ergibt, ist verfehlt. Zum einen wird es problematisch sein, ob die Antwort auf eine ganz bestimmte Frage tatsächlich im Internet befindet, so dass Streitigkeiten vorprogrammiert sind. Wichtiger ist aber ein anderes Argument: Die Aktionäre geben ihre Stimme in der Hauptversammlung auf Grund der ihnen präsenten Informationen ab. Können sie die Antwort auf eine Frage nicht nachvollziehen, weil sie aktuell in der Hauptversammlung über keinen Internetzugang verfügen, so kann die Beschlussfassung nicht ordnungsgemäß sein. Aus diesem Grund kann die Antwort auf der Internetseite grundsätzlich die Antwort in der Hauptversammlung nicht ersetzen, eventuell aber ergänzen. Der geplanten Satzungsänderung auf die Vorschriften zur Teilnahme an der Hauptversammlung können wir ebenfalls nicht zustimmen. Hier geht es auch um eine Regelung im Vorgriff auf das in den Einzelheiten noch nicht endgültig verabschiedete Gesetz. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist eine Entscheidung darüber daher weder sinnvoll noch notwendig. Artikel von: Reinhild Keitel SdK-Vorstand AktionärsNews / 89. Ausgabe |
ANLAGESCHUTZBRIEF
Phoenix Kapitaldienst GmbH Erste Klagen laufen In den Betrugsskandal rund um die Phoenix Kapitaldienst GmbH, bei dem etwa 30.000 Anleger hunderte von Millionen Euro verloren haben dürften, kommt Bewegung. Bereits mehrere Rechtsanwaltskanzleien haben erste Klagen gegen Vermittler von Phoenix-Produkten eingereicht. Wie uns beispielsweise Rechtsanwalt Tiemo Schwarz von der Münchener Sozietät LKC (www.lkc-wp.de) mitteilt, wurde am letzten Donnerstag eine Klage gegen die ProIndex GmbH, den größten Vermittler des PHOENIX Managed Account, eingereicht. In diesem Fall sei davon auszugehen, dass die ProIndex GmbH den Anleger falsch beraten hat. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH hat ein Anlagevermittler aber die Pflicht, anlage- und anlegergerecht zu beraten. Rechtsanwalt Schwarz weist aber darauf hin, dass jeder Fall individuell zu prüfen ist, da es auf das einzelne Beratungsgespräch ankommt. Oftmals kann es ebenso sinnvoll sein, gegen die anderen Beteiligten wie die Geschäftsführer, den Broker, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft etc., vorzugehen. Quelle: AktionärsNews / 89. Ausgabe |
Anleger, die Aktien der WorldCom, Inc. in der Zeit vom 29. April 1999 bis zum 25. Juni 2002 gekauft haben, können bei zwei verschiedenen Stellen Schadensersatzansprüche geltend machen. Zum einen sind dies die Sammelklagen gegen Banken und einzelne WorldCom-Manager, zum anderen besteht ein Entschädigungsfonds („WorldCom Victim Trust“) der amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde, die WorldCom verklagt hatte.
Sammelklagen: neue Frist Für die Vergleichszahlung der Citigroup in Höhe von 2,65 Mrd. Dollar war die Anmeldefrist bereits Anfang März 2005 abgelaufen. Seither wurden jedoch über 15 weitere Einzelzahlungen von anderen Beklagten zugesagt, die ebenfalls an die Aktionäre ausgeschüttet werden sollen. Die größten hierunter sind J.P. Morgan Chase mit 2 Mrd. Dollar, Bank of America mit 460,5 Mio. Dollar, Deutsche Bank mit 325 Mio. Dollar und ABN Amro mit 278,4 Mio. Dollar. Überraschend schnell wurde nun beschlossen, dass alle diese Gelder in einem einzelnen Anmeldevorgang zusammengefasst werden sollen. Dies bedeutet, dass Anleger, die sich schon im März für die Citigroup-Vergleichszahlung angemeldet hatten, automatisch ihren Anteil an den weiteren Zahlungen erhalten. Wer für diese erste Anmeldemöglichkeit noch kein Proof-of-Claim-Formular („Anspruchsbeweis“) für die Sammelklagen ausgefüllt hat, kann dies nun bis zum 26. August 2005 nachholen, um an der Gesamtsumme von über 6,1 Mrd. Dollar einen Anteil zu erhalten. Der Klageverwalter geht davon aus, dass die durchschnittliche Auszahlung pro Aktie bei ca. 0,56 Dollar liegen wird. Dieser Betrag wurde errechnet aus der Anzahl der innerhalb der Class Period gehandelten Aktien abzüglich der Anleger, die ihre Anteile durch ein „Opt out“ von der Klage ausschließen ließen. Dieses Vorgehen wählen Aktionäre, die selbst eine Klage lancieren wollen, da mit der Annahme der Entschädigungszahlung aus der Sammelklage das individuelle Recht, das Unternehmen zu verklagen, aufgegeben wird. Victim Trust: Frist verlängert Auch der WorldCom Victim Trust hat seine Frist zur Einreichung der Formulare bis zum 19. August 2005 verlängert. Hierbei geht es um 500 Mio. Dollar und 10 Mio. Aktien der WorldCom-Nachfolgegesellschaft MCI, die die amerikanische Börsenaufsichtsbehörde SEC in einer Klage gegen das Unternehmen erlöst hatte. Eine offizielle Prognose zur voraussichtlichen Auszahlung pro Aktie liegt für den Victim Trust nicht vor. Schätzungen der SdK gehen von einer durchschnittlichen Zahlung von ca. 0,20 bis 0,30 Dollar aus. Zu beachten ist bei der Anmeldung zum Victim Trust, dass der Klageverwalter unseren Informationen nach darauf besteht, dass Belege in englischer Sprache und mit in Dollar umgerechneten Beträgen eingereicht werden. Diese Belege müssen von der depotführenden Bank ausgestellt werden. Der SdK sind bereits erste Fälle bekannt, in denen die Anspruchsformulare wegen fehlender Übersetzung, auch trotz beigefügter Dollar-Kurslisten, zurückgewiesen wurden. Für beide Verfahren stellt die SdK eine Ausfüllanleitung zu dem jeweiligen Proof-of-Claim-Formular zur Verfügung. Diese Dokumente sind für SdK-Mitglieder kostenlos. Einen Ausfüllservice, bei dem ein der SdK angeschlossener Rechtsanwalt die Formulare gemäß der Dokumente des Anlegers ausfüllt, wird gegen einen Kostenbeitrag angeboten. Näheres erfahren Sie auf der Internetseite der SdK unter www.sdk.org. |
HV der Capital Stage AG am 13.12.2005
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. -Die Aktionärsvereinigung- zu Tagesordnungspunkt: TOP 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004 Wegen Nichtbeantwortung von zahlreichen Aktionärsfragen bzgl. diverser Geschäftvorfälle der Gesellschaft in der Vergangenheit (z.B. auf der HV vom 21.12.2004 ) kann dem Vorstand die Entlastung nicht erteilt werden! TOP 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004 Das ehem. Vorstandsmitglied Herr Overheu wollte der Bitte der Aktionären auf der HV vom 26.7.2004 nachkommen, zur Aufklärung von ungeklärten Geschäftsvorgängen beizutragen. Nach der Hauptversammlung vom 26.7.2004 hat der Aufsichtsrat Herrn Overheu entlassen und so die mögliche Aufklärung verhindert. Aus diesem Grund kann dem Aufsichtsrat die Entlastung nicht erteilt werden! TOP 4. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und für den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2005 Es besteht kein Vertrauen in den vorgeschlagenen und auch bisher für die Gesellschaft tätigen WP. Dem Wahlvorschlag wird daher nicht zugestimmt. Die SdK wird auf der HV einen eigenen Vorschlag unterbreiten. TOP 5. Festlegung der Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004 Die SdK hält die vorgeschlagene Vergütungsregelung unter Berücksichtigung der Leistung des AR und der aktuellen Lage der Gesellschaft für zu hoch. Angemessen erscheinen aus unserer Sicht: 1. Vorsitzender 15.000,- Euro 2. stellv. Vorsitzender 12.500,- Euro 3. das weitere Aufsichtsratsmitglied 10.000,- Euro per Anno. TOP 6. Beschlussfassung gemäß § 93 Abs. 4 S. 3 AktG über die Zustimmung zu einem Vergleich mit dem ehemaligen Vorstandsmitglied Marco Hahn Zahlreiche Geschäftsvorfälle, die hier nicht näher ausgeführt werden können, führen dazu, dass diesem Tagesordnungspunkt in keinem Fall zugestimmt werden kann. Die SdK erwägt, entsprechende Gegenanträge und Sonderprüfungsauftrage auf der Hauptversammlung zu stellen. Diese können ggf. vor der Hauptversammlung unter www.hv-info.de oder www.sdk.org eingesehen werden. TOP 7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an das UMAG Diesem Tagesordnungspunkt kann zugestimmt werden. Quelllink: http://www.hv-info.de/abstimmungsver...p4?firmaID=554 |
Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen (VorstOG)
Das Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen (VorstOG) verlangt bei börsennotierten Aktiengesellschaften, künftig für jedes Vorstandsmitglied die gesamten Bezüge unter Namensnennung anzugeben. Gefoerdert wird die Aufschlüsselung in erfolgsunabhängige und erfolgsbezogene Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung (z. B. Aktienoptionen). Anwendung finden die neuen Regelungen erstmals auf Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2006 . Allerdings können die Aktionäre in der Hauptversammlungssaison 2006 von der Opting Out-Klausel Gebrauch machen und mit 3/4-Mehrheit beschließen, für maximal fünf Jahre auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge zu verzichten. Die SdK hingegen befürwortet die Pflicht zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütungen. Sie ist eine der Forderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zur Schaffung von mehr Transparenz und entspricht international anerkannten Standards verantwortungsvoller Unternehmensführung und offener Kapitalmarktkommunikation. Diesen Anforderungen sollte sich keine börsennotierte Aktiengesellschaft entziehen. Nur die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung ermöglicht dem Aktionär die Beurteilung, ob die Höhe der Vergütung und die einzelnen Vergütungsbestandteile für jedes Vorstandsmitglied, gemessen an dessen individuellem Aufgabenbereich sowie am Unternehmenserfolg, angemessen im Sinne des Aktiengesetzes sind. Da die Vergütung der Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf der Grundlage einer Leistungsbeurteilung u.a. auf Basis des Aufgabengebietes jedes einzelnen Vorstandsmitglieds sowie seiner persönlichen Leistung festzulegen ist, dient die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütungen zugleich dem Aktionär indirekt auch zur Kontrolle der Aufsichtsratstätigkeit. Die SdK lehnt daher die Opting Out-Klausel ab und wird, sofern dies von den Verwaltung in Einzelfällen der Hauptversammlung vorgeschlagen wird, entsprechende Gegenanträge stellen. München, 03. November 2005 |
SdK: Derivate-Probleme der Deutschen Bank dürfen nicht zu Lasten von Anlegern gehen
Der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. ist heute bekannt geworden, dass die Deutsche Bank offensichtlich erhebliche Probleme beim Handel mit Goldderivaten hat. Dabei handelt es sich um die Papiere mit den Kennnummern DB6181, DB6183, DB6184, DB6185 und DB6187. Diese Papiere sind sogenannte Long- bzw. Short-WAVE Knock-Out-Optionsscheine, die seit dem 04. Oktober 2005 an der Börse Stuttgart und der Börse Frankfurt gehandelt werden, und sich gemäß Prospekt vom 03. Oktober 2005 auf den Bezug bzw. den Verkauf einer Unze Gold zu unterschiedlichen Basispreisen beziehen. Aufgrund der großen Hebeleffekte – mit denen die Deutsche Bank für diese Produkte auch im Internet und in ihrer Printpublikation warb – waren diese Scheine bei Anlegern besonders beliebt. Erst letzte Woche hatte die SdK in einem „Gold Special“ ihrer Publikation „SdK exclusiv“ auf diese attraktiven Scheine der Deutschen Bank hingewiesen. In einer „Nacht- und Nebelaktion“ hat die Deutsche Bank heute versucht, die Prospektbedingungen dieser Scheine im nachhinein einseitig und gravierend zu Lasten der Anleger zu verschlechtern. Demnach sollen die Bezugsverhältnisse von 1 Unze Gold je Schein auf 0,1 Uzen abgesenkt werden. Für bereits investierte Anleger verschlechtern sich die Bedingungen um den Faktor 10. Der SdK ist ein derartiges Vorgehen bisher noch nicht bekannt. Sollten nachträgliche Prospektänderungen mit derart negativen Auswirkungen für Anleger möglich sein, würde das die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in den gesamten deutschen Options- und Derivatemarkt massiv beschädigen. Die SdK hat daher die Börse Stuttgart und die Deutsche Bank gebeten, bis zur Klärung des Sachverhalts den Handel in diesen Produkten einzustellen. 14. November 2005, Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Quelle: www.sdk.org |
OL Time Warner-Sammelklage: SdK hilft Aktionären beim Anmelden der Ansprüche
Die Anmeldefristen für die Rekordzahlung in der WorldCom-Sammelklage sind noch nicht lange beendet, da besteht nun wieder eine Chance auf Schadensersatz für geprellte Aktionäre. Es handelt sich um eine Sammelklage gegen AOL Time Warner aus dem Jahr 2002, die vor Kurzem mit einem Vergleich abgeschlossen wurde. AOL Time Warner wurde in der Klage vorgeworfen, durch Falschinformationen den Aktienkurs von AOL sowie von Time Warner vor der Fusion der Unternehmen künstlich nach oben getrieben zu haben. Unter anderem hieß es in der Anklage, man habe gewusst, dass die Fusion nicht die angekündigten Synergieeffekte generieren könne. AOL Time Warner gesteht keine Schuld ein, ist aber bereit, das langwierige Class-Action-Verfahren zu beenden - so stehen nun insgesamt 2,65 Milliarden Dollar zur Auszahlung an die Anleger bereit. Von AOL Time Warner stammen 2,4 Mrd. Dollar dieser Summe; der ebenfalls beklagte Wirtschaftsprüfer Ernst & Young steuert 100 Mio. Dollar bei. Des Weiteren werden 150 Mio. Dollar, die Time Warner in einem Verfahren mit der amerikanischen Justizbehörde bezahlen musste, für die Aktionäre freigegeben. Noch nicht sicher ist, ob auch eine weitere Zahlung des Unternehmens in Höhe von 300 Mio. Dollar, die aus einer Klage der US-Börsenaufsicht stammt, mit eingerechnet wird. Anspruchsberechtigt sind Anleger, die in den \"Class Periods\" vom 27. Januar 1999 bis zum 11. Januar 2001 mit AOL-Aktien bzw. vom 11. Januar 2001 bis einschließlich 27. August 2002 mit Time Warner-Aktien gehandelt und daraus einen Verlust erlitten haben. Ansprüche können mit Hilfe des sogenannten Proof-of-Claim-Formulars (\"Anspruchsbeweis\") beim Klageverwalter in den USA angemeldet werden. Einsendeschluss für dieses Formular ist der 21. Februar 2006. Die SdK hat eine (für Mitglieder kostenlose) deutsche Ausfüllanleitung für dieses Formular bereitgestellt. Alternativ können Anleger gegen einen Kostenbeitrag auch die Formulare von einem der SdK angeschlossenen Rechtsanwalt ausfüllen lassen. Genauere Informationen zu diesen Angeboten der SdK finden sich auf www.sdk.org. Für Anleger interessant dürfte sein, dass es erste Berechnungen gibt, wie viel dem Einzelnen von der Gesamtsumme zugestanden werden könnte. Es gibt hier zwei verschiedene Berechnungsmethoden: Im ersten Fall geht man von der Anzahl der Aktien aus, die während der jeweiligen Class Period den Anlegern Verluste brachten (geschätzte 3,4 Mrd. Stück) und setzt voraus, dass alle diese Aktien von den Anlegern angemeldet werden. Sollte dies der Fall sein, entsteht pro Aktie ein durchschnittlicher Anspruch auf 0,78 Dollar. Nach den Erfahrungen der SdK ist es so, dass sich in Fällen mit großem öffentlichen Interesse, wie es schon bei WorldCom war und hier wohl auch wieder sein wird, die Hälfte bis zwei Drittel der Anleger tatsächlich anmelden. Von der ersten Berechnung ausgehend bedeutet dies dann pro Aktie einen maximalen Durchschnitt von 1,56 bzw. 1,17 Dollar. Allerdings ist es so, dass ein und die selbe Aktie während der Class Period mehrmals den Besitzer gewechselt hat und so mehreren Aktionären finanziellen Schaden zufügen konnte. Davon ausgehend erhält man eine Zahl von 11,315 Mrd. gehandelten Aktien, aus denen Ansprüche entstehen. Dies setzt die durchschnittliche Entschädigung pro Aktie auf 0,23 Dollar herab – nach Schätzung der SdK wäre also mit etwa 0,35 bis 0,46 Dollar pro Aktie zu rechnen. Diese Angaben sind Durchschnittszahlen, je nach Kauf- und Verkaufsdatum und weiteren Umständen kann der Einzelne einen höheren oder auch geringeren Betrag pro Aktie erhalten. Die Anmeldung der Ansprüche an sich ist kostenlos; lediglich sollte bedacht werden, dass der Versand der Unterlagen in die USA zwischen 13 und 20 Euro ausmachen kann (je nach Umfang und Versandart), und dass die Entschädigung als Dollar-Scheck ausgezahlt wird, für dessen Einlösung die Banken nochmals Gebühren verlangen. München, 15. November 2005 Quelle: www.sdk.org |
Gegenanträge zur ordentlichen Hauptversammlung der
Capital Stage AG am 13. Dezember 2005 in Hamburg An die Capital Stage AG Brodschrangen 4 20457 Hamburg vorab per FAX: 040 - 37 85 62-129 München, 28.11. 2005 Gegenanträge zur ordentlichen Hauptversammlung der Capital Stage AG am 13. Dezember 2005 in Hamburg Sehr geehrte Damen und Herren, auf der ordentlichen Hauptversammlung der Capital Stage AG am 13. Dezember 2005 wird die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) als Aktionärin der Gesellschaft unter Bezugnahme auf die §§ 125, 126 AktG folgenden Gegenantrage stellen und die anwesenden Aktionäre auffordern, sich unseren Anträgen anzuschließen: Gegenantrag zu TOP 6 Zustimmung zu einem Vergleich Wir beantragen, dem vorgelegten Vergleich nicht zuzustimmen. Begründung: In dieser Angelegenheit sind aktuell bei den Staatsanwaltschaften Hamburg und Kiel Ermittlungsverfahren gegen die Beteiligten anhängig. So lange diese Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, ist es nicht möglich abschließend zu beurteilen, ob der ausgehandelte Vergleich die Interessen der Gesellschaft hinreichend berücksichtigt. Die SdK ist aktuell der Ansicht, dass der Gesellschaft ein weitaus höherer Schaden entstanden ist und dass die Organe, die sich unseres Erachtens pflichtwidrig verhalten haben, in der Lage sind, einen weit höheren Schadensersatz zu zahlen. Unter Berücksichtigung aller dieser Umstände, kann einem Vergleich zumindest im aktuellen Verfahrensstadium nicht zugestimmt werden. Wir bitten Sie, mit dem vorstehenden Gegenantrag nach den §§ 125, 126 AktG zu verfahren, diese insbesondere den anderen Aktionären zugänglich zu machen. Die Begründung umfasst nicht mehr als 5000 Zeichen und entspricht den gesetzlichen Vorgaben des § 126 AktG. Mit freundlichen Grüßen SdK – Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. |
Vergleich in der Ahold-Sammelklage
Die Koninklijke Ahold N.V. (Ahold) hat am 28. November 2005 bekannt gegeben, dass sie in einer Sammelklage in den USA einen Vergleich erzielt hat. Ahold wird als Ergebnis der Sammelklage 1,1 Mrd. Dollar (etwa 945 Mio. Euro) an die Aktionäre auszahlen. Anspruchsberechtigt sind die Anleger, die ihre Aktien zwischen dem 30. Juli 1999 und dem 23. Februar 2003 erworben haben. Obwohl der endgültige Auszahlungsplan für die Entschädigungssumme noch nicht feststeht, gibt es erste Hochrechnungen bezüglich der Entschädigung pro Aktie. Aholds Berechnungen zufolge werden für jede im oben genannten Zeitraum gekaufte Aktie, die am 23. Februar 2003 noch im Besitz des Aktionärs war, zwischen 1,00 und 1,30 Dollar bezahlt werden. Anleger, die eher verkauft haben, erhalten einen entsprechend geringeren Anteil. Sollten die Anleger nicht mit diesem Ergebnis zufrieden sein, haben sie die Möglichkeit, zwischen Februar und April 2006 durch ein „Opt out“ aus dem Vergleich ausgenommen zu werden. In diesem Fall können sie eine eigene Klage anstrengen, ansonsten sind sie an den Vergleich gebunden. Ahold hat sich die Möglichkeit ausgehandelt, aus dem Vergleich aussteigen zu können, falls die Besitzer von mehr als 180 Mio. Aktien ihr Opt-out-Recht nutzen. Der Zeitplan sieht nun vor, dass nach Ablauf der Opt-out-Frist das Gericht dem Vergleich endgültig zustimmt. (Die vorläufige Zustimmung soll bereits im Januar 2006 erfolgen.) Sollten keine weiteren juristischen Schritte in den USA eingeleitet werden, können sich die Aktionäre ab etwa Juni 2006 mittels der Proof-of-Claim-Formulare beim Klageverwalter anmelden, um ihren Anteil an der Vergleichszahlung zu erhalten. Sobald diese Formulare veröffentlicht werden, wird die SdK sie natürlich für ihre Mitglieder bereitstellen. München, 07. Dezember 2005 |
Gegenantrag zur Hauptversammlung der ce Consumer AG am 07. Dezember 2005
Zur Hauptversammlung der ce Consumer Electronic AG am 07.12.2005 hat die SdK folgende Gegenanträge gestellt: Zu TOP 2: Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form unter gleichzeitiger Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals Zu 2a: Die SdK beantragt, gegen die Herabsetzung des Grundkapitals auf 0,00 Euro zu stimmen. Stattdessen beantragt die SdK, eine Kapitalherabsetzung im Verhältnis 5:1 mit anschließender Kapitalerhöhung (wie von der Gesellschaft unter TOP 2b vorgeschlagen) durchzuführen. Zu 2c: Weiter beantragt die SdK in Bezug auf TOP 2c, dass der Vorstand einen Bezugsrechtshandel einführt. Begründung: Eine derart drastische Kapitalherabsetzung wie in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Form ist aus unserer Sicht nicht erforderlich. Nach den Vorschriften der Kapitalherabsetzung in vereinfachter Form sind zunächst sämtliche Gewinnrücklagen sowie der Teil der gesetzlichen Rücklage und der Kapitalrücklage, um den diese zusammen über 10% des nach der Kapitalherabsetzung verbleibenden Grundkapitals hinausgehen, vorweg aufzulösen. Nach dem von uns vorgeschlagenen Kapitalschnitt 5:1 würden so 105.806 TSD Euro zur Verrechnung mit aufgelaufenen Bilanzverlusten frei (in Bezug auf die Bilanz per 31.12.2004: 20.412 TSD Euro aus der Kapitalherabsetzung, 78.618 TSD Euro aus der Auflösung der Kapitalrücklage und 6.776 TSD Euro aus der Auflösung der Gewinnrücklage). In Anbetracht der nachfolgenden Kapitalerhöhung ist aus unserer Sicht dieser Betrag zunächst ausreichend, um die bilanzielle Schieflage angemessen auszugleichen. Zugleich wird den Aktionären durch die Kapitalherabsetzung 5:1 statt auf 0,00 Euro ihre Beteiligung an der Gesellschaft erhalten, dabei werden jeweils 5 alte Namensaktien zu einer neuen Namensaktie zusammengelegt. Die Kapitalherabsetzung in dem von uns geforderten Verhältnis ermöglicht zudem die von der Gesellschaft unter TOP 2b vorgeschlagene Kapitalerhöhung zu nominal. Damit Aktionäre, die diese Kapitalerhöhung nicht zeichnen möchten, eine Kompensation für ihren Beteiligungsverlust erhalten, fordern wir die Einführung eines Bezugsrechtshandels für die den Aktionären aus der Kapitalerhöhung zustehenden Bezugsrechte. München, 28. November 2005 |
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 08.02.2006 veröffentlicht die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. wieder ihr „Schwarzbuch Börse“, diesmal mit den Skandalen, Missständen und Pleiten rund um das Börsengeschehen im Jahr 2005. Als Sonderthema greifen wir in dieser Ausgabe zudem die Schattenseiten des Zertifikatemarkts auf. Gerne stellen wir den Pressevertretern das Schwarzbuch Börse 2005 in diesem Jahr exclusiv vorab im Rahmen einer Pressekonferenz vor und laden Sie dazu herzlich ein am 7. Februar 2006, um 10.30 Uhr, im Tagungsraum der Börse München (Erdgeschoss), Lenbachplatz 2, 80333 München Wie gewohnt werden Mitglieder des SdK-Vorstands anwesend sein und Ihre Fragen zum Schwarzbuch Börse 2005 beantworten. Um Rückmeldung im Fall der Teilnahme wird gebeten, ein Rückmeldeformular sowie eine Bestellmöglichkeit für ein kostenloses Rezensionsexemplar finden Sie unter http://www.sdk.org/aktuell.php?id=397 München, 1. Februar 2006 Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Quelle: www.sdk.org |
Wer Aktien von VW hält und nicht selbst zur VW-Hauptversammlung gehen kann, kann seine Stimmrechte von der SdK vertreten lassen!
Ansprechpartner ist Herr Hansgeorg Martius ( Tel: 040-8231440 ) der als Aktionärsvertreter auf der Hauptversammlung die Aktionärsinteressen vertreten wird! SdK: Keine Entlastung für Dr. Piech auf der VW-Hauptversammlung VW - Paradebeispiel für schlechte Corporate Governance Die SdK - Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V. fordert in einem Gegenantrag zur Hauptversammlung der Volkswagen AG am 3. Mai 2006, dem Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Dr. Piech die Entlastung zu verweigern. Zu diesem Zweck wird sie auf der HV die Einzelentlastung beantragen. Ihren Antrag auf Nichtentlastung begründet die SdK damit, dass Herr Dr. Piech als AR-Vorsitzender maßgebliche Verantwortung dafür trage, dass sich VW in letzter Zeit zu einem Paradebeispiel für schlechte Corporate Governance entwickelt hat. Es sei nicht zu akzeptieren, so die SdK, dass Herr Dr. Piech durch bedachte oder unbedachte Äußerungen in der Öffentlichkeit die Autorität des Vorstandsvorsitzenden Dr. Pischetsrieder unterminiert und seine Vertragsverlängerung in unerklärlicher Weise verzögert hat. Dies sei genauso verwerflich, wie er die Berufung des Vorstandsmitglied Dr. Neumann gegen den erkennbaren Willen von Dr. Pischetsrieder durchgesetzt hat. Des weiteren lastet die SdK es Herrn Dr. Piechs „Machtanspruch“an, dass Herr Dr. Cromme nicht mehr für den Aufsichtsrat zur Verfügung steht. Dieser konnte bislang als eine der wenigen unabhängigen Personen gelten und verkörperte das Bemühen um eine bessere Corporate Governance. Sein Ausscheiden lasse nun noch Schlimmeres für die Corporate Governance bei VW befürchten. So enthalten auch die Wahlvorschläge nicht die unter Corporate Governance-Gesichtspunkten erforderliche Anzahl unabhängiger AR-Mitglieder. Schließlich wendet sich die SdK auch gegen die Überrepräsentanz des neuen Großaktionärs Porsche im Aufsichtsrat. Zwar begrüßt die SdK den Einstieg von Porsche grundsätzlich und hält zwei Porsche-Vertreter im VW-Aufsichtsrat für legitim, ja erwünscht. Da aber Herr Dr. Piech weiter im Amt bleibe und unklar sei, ob er 2007 vollständig ausscheide, müsse man davon ausgehen, dass künftig drei Porsche-Vertreter im Aufsichtsrat präsent sein werden. Dies sei zuviel. Für den Antrag auf Einzelentlastung ist auf der HV eine Stimmenzahl von rund 390 000 Aktien erforderlich. Die SdK rechnet damit, diese Stimmenzahl zu erreichen. Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. München, 20. April 2006 Ansprechpartner: Reinhild Keitel, Tel: 069-5890325 oder Hansgeorg Martius, Tel: 040-8231440 Von diesem Verteiler können Sie sich abmelden unter www.sdk.org |
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