Embryonenschutzgesetz
In Deutschland ist das reproduktive Klonen gemäß § 6 und das therapeutische Klonen nach § 1 Abs. 2 und § 2 Abs. 1 Embryonenschutzgesetz strafbar, weil durch die Entnahme der embryonalen Stammzellen aus dem jungen Embryo in vitro der Embryo nicht einem seiner Erhaltung dienenden Zweck verwendet wird. |
Ja Willy die Gesetze hemmen den Weg der Wissenschaft.
Ein dummes Gesetz, andere Länder sind da fortschrittlicher! Gerichtsbarkeit :confused: |
Auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand :(
|
Titanic.
|
Schiffsunglück
|
Schwimmweste
|
Rettungsboot
|
Paddel
|
Schlauchboot
|
Luft
|
Wasser
|
Fische
|
Reis
|
Reisschnaps
:eek: |
Sake :xkotz:
|
Es ist jetzt 21:15 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.