Vorstandsschreck, kann ich auch von Ösiland aus Stimmrechte von deutschen Aktien an die SdK übertragen lassen?
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Moin Moin Romko,
leider habe ich Deine Anfrage erst jetzt gelesen. Natürlich kannst Du JEDERMANN deine Stimmrecht übertragen. Sehe mal unter www.sdk.org nach, dort findest Du weitere Informationen! oder guckst du hier ;) : http://www.sdk.org/pdf/Stimmrechtsvollmacht.pdf __________________________________________________ __ Vergleich in der Ahold-Sammelklage Die Koninklijke Ahold N.V. (Ahold) hat am 28. November 2005 bekannt gegeben, dass sie in einer Sammelklage in den USA einen Vergleich erzielt hat. Ahold wird als Ergebnis der Sammelklage 1,1 Mrd. Dollar (etwa 945 Mio. Euro) an die Aktionäre auszahlen. Anspruchsberechtigt sind die Anleger, die ihre Aktien zwischen dem 30. Juli 1999 und dem 23. Februar 2003 erworben haben. Erste Hochrechnungen besagen, dass sich die durchschnittliche Entschädigung pro Aktie auf ca. 1,51 Dollar belaufen kann. Dies gilt für jede im oben genannten Zeitraum gekaufte Aktie, die am 23. Februar 2003 noch im Besitz des Aktionärs war. Anleger, die eher verkauft haben, erhalten voraussichtlich eine durchschnittliche Auszahlung von etwa 0,40 Dollar. Sollten die Anleger nicht mit diesem Ergebnis zufrieden sein, haben sie die Möglichkeit, bis zum 12. Mai 2006 durch ein "Opt out" aus dem Vergleich ausgenommen zu werden. In diesem Fall können sie eine eigene Klage anstrengen, ansonsten sind sie an den Vergleich gebunden. Ahold hat sich die Möglichkeit ausgehandelt, aus dem Vergleich aussteigen zu können, falls die Besitzer von mehr als 180 Mio. Aktien ihr Opt-out-Recht nutzen. Das (deutsche!) Proof-of-Claim-Formular zur Anmeldung der Ansprüche ist inzwischen veröffentlicht worden. Die Unterlagen (Proof of Claim und Transaktionsbelege) müssen bis zum 18. August 2006 an den Klageverwalter gesendet werden. Mitglieder der SdK können das Formular im Mitgliederbereich dieser Seite herunterladen. |
Ansehnliche Erhöhung der Barabfindung für ehemalige Goldschmidt-Aktionäre
Ehemalige Aktionäre der Goldschmidt AG, die im Juni 2002 durch ein Squeeze out von der Degussa AG zwangsweise aus dem Unternehmen herausgedrängt worden sind, können sich über eine ansehnliche Verbesserung der damals angebotenen Barabfindung freuen. Der ursprünglich von der Degussa bestimmte Betrag von 25,23 Euro je Goldschmidt-Aktie, der schon im Rahmen eines Vergleichs mit Anfechtungsklägern auf 28 Euro heraufgesetzt worden war, ist nun endgültig auf 31,55 Euro festgelegt worden. Die SdK hatte auch den erhöhten Betrag nicht für angemessen erachtet und daraufhin 2003 ein Spruchverfahren eingeleitet. Dieses wurde nun, Anfang Juni 2006, durch einen gerichtlichen Vergleich mit einem befriedigenden Ergebnis beendet. Die (bezogen auf den Ursprungsbetrag) um 25% erhöhte Zahlung stellt nach unserer Ansicht einen fairen Ausgleich für alle damaligen Minderheitsaktionäre dar. Aktionäre, bei denen sich die Kontoverbindung seit dem Squeeze out nicht geändert hat, brauchen für die ihnen nun zustehende Nachzahlung von 3,55 je Aktie nichts zu veranlassen. Alle anderen sollten sich an dasjenige Kreditinstitut wenden, über das seinerzeit die Barabfindung abgewickelt worden ist. Als Abwicklungsstelle fungiert die Deutsche Bank. München, 19. Juni 2006 |
Die SdK äußert sich kritisch zur Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge...
Die SdK äußert sich kritisch zur Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge...
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger äußert sich kritisch zu den von der Bundesregierung vorgelegten Plänen für eine einheitliche Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge. Zwar entspricht die Besteuerung von Kapitalerträgen durch eine Abgeltungssteuer einer langjährigen Forderung der SdK und wäre daher grundsätzlich zu begrüßen. Die nun bekannt gewordenen Eckdaten lassen allerdings nach SdK-Ansicht erkennen, dass die anvisierten Ziele – nämlich ein Beenden der Kapitalflucht sowie eine Vereinfachung der extrem komplexen Besteuerung von Kapitalerträgen – verfehlt werden.</i> Dies betrifft insbesondere die Höhe der vorgesehenen Steuersätze. Da mit der Abgeltungssteuer das Halbeinkünfteverfahren bei Dividenden entfällt, werden in Zukunft Dividenden beim Privatanleger faktisch doppelt so hoch wie bisher besteuert. Dies bedeutet bei einer geplanten Abgeltungssteuer von 30% (im Jahr 2007) bzw. 25% (im Jahr 2008) für Anleger mit einem Einkommenssteuersatz von weniger als 30% bzw. 25% eine erhebliche Schlechterstellung. Wenn für diese Einkommensteuerklassen dann die Einzelveranlagung möglich sein soll, ergibt sich allerdings keinerlei Vereinfachungseffekt. Für Anleger mit einem höheren Steuersatz entstünde indessen kein zusätzlicher Anreiz, im Inland in Dividendentiteln zu investieren. Eine Abgeltungssteuer von maximal 15 bis 20% wäre daher der bessere und richtige Weg. Auch die Abschaffung der Spekulationsfrist und die vorgesehene Besteuerung aller Kursgewinne unabhängig von der Haltedauer (z. B. aus Dividendentiteln, aber auch aus zahlreichen Finanzinnovationen) ist nach Auffassung der SdK nur vertretbar, wenn zugleich die Möglichkeit der Verlustverrechnung gegeben ist – wie auch bei anderen Einkommensarten. Andernfalls würde es zu einer massiven Substanzbesteuerung des investierten Kapitals kommen. In diesem Zusammenhang fordert die SdK zudem, dass die Festlegung des Stichtags für die Berechnung der Gewinne nicht rückwirkend erfolgen darf, sondern mit dem Datum zusammenfallen muss, von dem an die Abgeltungssteuer wirksam wird. Um darüber hinaus die steuerliche Gleichbehandlung des Einzelanlegers mit Fondsanlegern zu gewährleisten, sollten Investmentfonds von der Abgeltungssteuer nicht ausgenommen werden. Andernfalls würde es zu einer Privilegierung dieser von den Banken betriebenen Anlageindustrie kommen, hingegen die Direktanlage für Privatpersonen völlig uninteressant werden. Nur bei Berücksichtigung dieser Forderungen kann nach SdK-Ansicht die geplante Abgeltungssteuer zu den erwünschten Effekten führen. Die Nachteile für die Privatanleger gegenüber der bisherigen Regelung wären dann moderat, und zugleich könnte die Motivation zur eigenverantwortlichen Vorsorge mittels Kapitalanlage gestärkt werden. München, 6. Juli 2006 Quelle: www.sdk.org |
Nortel-Sammelklagen: SdK hilft, Ansprüche anzumelden
Gegen Nortel Networks liefen seit Jahren verschiedene Sammelklagen in den USA. Dem Unternehmen war vorgeworfen worden, über einen langen Zeitraum falsche oder zumindest irreführende Angaben zu vergangenen und zukünftigen Einnahmen gemacht zu haben. Die Klagen wurden schließlich in zwei Verfahren zusammengefasst, die nun beide durch Vergleiche abgeschlossen werden konnten. Das Verfahren „Nortel I“ richtet sich an Anleger, die im Zeitraum vom 24. Oktober 2000 bis zum 15. Februar 2001 Aktien des Unternehmens gekauft hatten. Zur Auszahlung gelangt ein Gesamtbetrag von etwas über 1 Mrd. Dollar, die aufgeteilt in einen Baranteil und Aktien des Unternehmens an die Anleger ausgeschüttet werden. Erste Berechnungen der Hauptkläger gehen von einer Auszahlung von ca. 0,44 Dollar sowie 0,32 Nortel-Aktien je Aktie aus, die Anleger für die während des relevanten Zeitraums gehandelten Aktien erhalten könnten. Vom Vergleich in der Klage „Nortel II“ sind Anleger betroffen, deren Aktien in der Zeit vom 24. April 2003 bis zum 27. April 2004 erworben wurden. Hier werden auch wieder Bar- und Aktienauszahlung gemischt; der Gesamtbetrag beläuft sich auf ebenfalls auf ca. 1 Mrd. Dollar. Die durchschnittliche Auszahlung je Aktie soll hier in etwa 0,10 Dollar und 0,12 Aktien betragen. Die angegebenen Auszahlungsbeträge sind lediglich Durchschnittswerte, die je nach Kaufdatum und weiteren Faktoren nach oben oder unten abweichen können; endgültige Angaben zu den Ansprüchen des einzelnen Aktionärs können zudem erst gemacht werden, sobald bekannt ist, wie viele Aktien insgesamt zur Auszahlung der Ansprüche angemeldet werden. Um einen Anteil an der Entschädigungszahlung zu erhalten, müssen Anleger sogenannte „Proof of Claim“-Formulare ausfüllen und diese bis spätestens zum 20. November in die USA an den Klageverwalter senden. Die SdK hat eine deutschsprachige Ausfüllanleitung für die Proof-of-Claim-Formulare erstellt, die Mitglieder des Vereins kostenlos erhalten. Nichtmitglieder können die Anleitung auf der Internetseite www.sdk.org bestellen. Weitere Informationen unter: http://www.sdk.org/aktuell.php?id=416 München, 06. September 2006 Quelle: www.sdk.org |
Lindner Holding KGaA: SdK-Anfechtungsklage auch in zweiter Instanz erfolgreich
Das Oberlandesgericht München hat die Berufung der Lindner Holding KGaA gegen ein früheres Urteil des Landgerichts Landshut in Bezug auf den Squeeze-out-Beschluss der Hauptversammlung vom Februar 2005 mit Urteil vom 27.11.2006 zurückgewiesen. Das Landgericht Landshut hatte den Squeeze-out-Beschluss, welchen u.a. die SdK angefochten hatte, für nichtig erklärt. In seiner Urteilsbegründung folgt das Oberlandesgericht der Vorinstanz und bestätigt somit die Ansicht der SdK, wonach das „Aktienleihgeschäft“, mit welchem der Großaktionär erst die 95%-Schwelle, die zum Squeeze out berechtigt, erreicht hat, als Umgehungstatbestand zu werten ist. Das Darlehensgeschäft war nach Ansicht des Gerichts so ausgestaltet, dass der Großaktionär nicht die notwendigen Inhaberrechte erworben hatte, die zu einem Squeeze out berechtigt hätten. Das OLG hat die Revision gegen das Urteil zugelassen. Ob die Gesellschaft entsprechende Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird, ist bisher offen. München, 13. Dezember 2006 |
Degussa/RAG: Registrierungsformular und -Hinweise veröffentlicht
In unserer Mitgliederzeitschrift (AktionärsReport Oktober 2006) hatten wir über abgeschlossene Anfechtungsklagen im Zusammenhang mit dem Squeeze-out-Beschluss der Degussa-Hauptversammlung vom 29. Mai 2006 berichtet. Die angesprochenen Klagen wurden auf dem Vergleichsweg beendet. Der Vergleich sah neben einer Nachbesserung des Abfindungspreises eine bevorrechtigte Zuteilung der ehemaligen Degussa-Aktionäre im Rahmen eines möglichen RAG-Börsengangs vor. Um in den Genuss der bevorrechtigten Zuteilung zu kommen, müssen sich anspruchsberechtigte (ehemalige) Aktionäre bis zum 02. Januar 2007 unter Nachweis ihrer Aktionärseigenschaft registrieren lassen. Das hierzu notwendige Formular können Interessenten über ihre Depotbank beziehen, die auch mit der weiteren Abwicklung des Registrierungsverfahrens vertraut und zu beauftragen ist. Die entsprechende Hinweisbekanntmachung findet sich im elektronischen Bundesanzeiger vom 01. Dezember 2006. Das Registrierungsformular ist online unter http://www.rag.de/geschaeft/page_de/registrierung.pdf abzurufen. Anspruchsberechtigt sind Aktionäre, die zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Übertragungsbeschlusses Aktien der Degussa AG hielten oder diese aufgrund der Annahme des am 27. Januar 2006 veröffentlichten freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots der RAG an die RAG verkauft haben. München, 04. Dezember 2006 |
Einladung zur SdK-Pressekonferenz zum Schwarzbuch Börse 2006 am 05.02.2007
Anfang Februar veröffentlicht die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. wieder ihr \"Schwarzbuch Börse\", diesmal mit den Skandalen, Missständen und Pleiten rund um das Börsengeschehen im Jahr 2006. Als Sonderthema greifen wir in dieser Ausgabe erneut den Zertifikatemarkt auf und darüber hinaus auf der Pressekonferenz (s.u.) die geplante Novelle des Investmentgesetzes. Gerne stellen wir den Pressevertretern das Schwarzbuch Börse 2006 auch in diesem Jahr wieder im Rahmen einer Pressekonferenz vor und laden Sie dazu herzlich ein am 5. Februar 2007, um 10.30 Uhr, im Tagungsraum der Börse München (Erdgeschoss), Lenbachplatz 2, 80333 München Wie gewohnt werden Mitglieder des SdK-Vorstands anwesend sein und Ihre Fragen zum Schwarzbuch Börse 2006 beantworten. Um Rückmeldung im Fall der Teilnahme wird gebeten, ein Rückmeldeformular sowie eine Bestellmöglichkeit für ein kostenloses Rezensionsexemplar finden Sie unter www.sdk.org. München, 30.01.2007 |
Heinrich Industrie: Abfindung nachgebessert
Der auf der Hauptversammlung der Heinrich Industrie AG am 12. Mai 2005 beschlossene Beherrschungsvertrag sowie das ebenfalls beschlossene Squeeze out sahen eine Abfindungszahlung an die Minderheitsaktionäre in Höhe von 24,69 Euro vor. Die SdK, die diese Abfindung als zu gering erachtete, leitete daraufhin vor dem LG Dortmund ein Spruchstellenverfahren in Bezug auf die Abfindungszahlung ein. Dieses wurde nun durch einen gerichtlichen Vergleich erfolgreich abgeschlossen und die SdK konnte für die betroffenen Aktionäre eine Aufbesserung der Abfindungszahlung in Höhe von 32% erzielen. Die Abfindung erhöht sich demnach auf 32,50 Euro. Anspruchsberechtigt aus diesem Vergleich sind alle Minderheitsaktionäre der Heinrich Industrie AG, die gegen die ursprüngliche Barabfindung im Rahmen des Unternehmensvertrages oder aufgrund des Squeeze out aus der AG ausgeschieden sind. Nicht anspruchsberechtigt sind die Minderheitsaktionäre, die sich mittels einer Verzichtserklärung einem am 22. September 2005 geschlossenen Vergleich unterworfen haben und sich darin bereiterklärt haben, auf eine in dem jeweiligen Spruchverfahren gerichtlich festgesetzte Abfindung zu verzichten. Diese Aktionäre erhielten dafür eine Barabfindung in Höhe von 28 Euro. |
hallo Vorstandsschreck,
weißt du auch etwas über die Klosterbrauerei Königsbronn (WKN 795821)... genauer gefragt: stimmt es, dass gegen Reich eine Klage läuft? |
snow, siehe postfach!
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SdK-Klage gegen MAN gründet sich auf Verstoß gegen Corporate Governance Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) hat die von ihr angekündigte Anfechtungsklage gegen die MAN-Aufsichtsratswahlen fristgerecht beim Landgericht München I eingereicht. Mit ihr sollen bekanntlich die Wahlen der Herren Professor Dr. Ferdinand Piëch und Stephan Schaller in den Aufsichtsrat der MAN AG für nichtig erklärt werden. Da die SdK ihre Klage mit massiven Verstößen gegen den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) begründet, betritt sie juristisches Neuland. Bislang ist die Einhaltung des Kodex noch bei keiner Gesellschaft gerichtlich eingefordert worden. Zur Klagebegründung weist die Schutzgemeinschaft darauf hin, dass sich die MAN den Kodexvorgaben unterworfen habe – unabhängig davon, ob sie sich unmittelbar aus dem Gesetz ableiten oder auf besondere Empfehlungen des Kodex zurückgehen. Dies geht aus der gesetzlich vorgeschriebenen und veröffentlichten Entsprechenserklärung der MAN AG vom Dezember 2006 hervor, in der sie sämtliche Kodex-Bestimmungen für sich für verbindlich erklärt. Damit besitzt der DCGK nach Auffassung der SdK satzungsgleiche Wirkung für die Gesellschaft. Zudem muss er aktienrechtlichen Schutz genießen, da mit dem Kodex am Kapitalmarkt bei Anlegern im In- und Ausland Vertrauen geweckt und beansprucht wird. Verstoßen wurde bei der Aufsichtsratswahl der Herren Piëch und Schaller direkt gegen die Bestimmung des Kodex unter Ziffer 5.4.2, nach der Aufsichtsratsmitglieder keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern innehaben können. Dies ist jedoch bei Herrn Schaller (dem Vorstandsvorsitzenden der Nutzfahrzeugsparte von VW) der Fall. Und dies gilt auch für Herrn Dr. Piech als Vorsitzenden des Aufsichtsrats der VW AG. Dr. Piech hat sich bekanntlich aktiv der Nutzfahrzeugsparte von VW angenommen und soll sogar Absprachen mit Arbeitnehmervertretern des MAN-Aufsichtsrates im Hinblick auf gemeinsame Interessen der Nutzfahrzeugsparten von VW und MAN getroffen haben. Bei der Wahl von Herrn Dr. Piech kommt zudem der Verstoß gegen die kodexgemäß festgelegte Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder bei der MAN hinzu. Angesichts des von der SdK festgestellten rechtlichen Status des DCGK hätten sich auch besondere Informationspflichten ergeben, wenn man gegen Bestimmungen zu verstoßen beabsichtigte. Dieses Erfordernis sei jedoch weder vorher öffentlich und schriftlich noch auf der Hauptversammlung mündlich erfüllt worden. Es fehlte zudem an Informationen darüber, ob und inwieweit die Entsprechenserklärung aufrecht erhalten werden soll oder gegebenenfalls geändert werden muss. Daher sind die Wahlen der betreffenden Herren auch wegen dieser Mängel nichtig, stellt die SdK fest. München, 14. Juni 2007 Quelle: www.sdk.org Von diesem Verteiler abmelden können Sie sich unter www.sdk.org im Bereich Newsletter. |
Endemol-Aktionäre müssen aktiv werden
Aktionäre, in deren Depots sich nicht handelbare Endemol-Aktien befinden, können auf einen Squeeze out und somit auf die Barabfindung ihrer Anteile hoffen. Die Edam Acquistion B.V. plant, die Aktionäre der Endemol Investment Holding B.V. (der früheren Endemol Entertainment Holding B.V.) nach niederländischem Recht abzufinden, nachdem die Aktien schon vor einigen Jahren von der Börse genommen wurden. Diesbezüglich fand am 30. August 2007 vor einem Amsterdamer Gericht eine Anhörung statt. Geplant ist eine Abfindung in Höhe von 76,12 Euro, davon sollen bereits jetzt 7,67 Euro (vor Steuern) als Vorabzahlung zur Ausschüttung gelangen. Auf die restliche Abfindung wird man dann voraussichtlich noch einige Monate warten müssen. Um in den Genuss der Zwischenzahlung (und später dann der Abfindungszahlung) zu kommen, muss man jedoch selbst aktiv werden und sich bei der Gesellschaft registrieren, um diese direkt anzufordern. Dem Anforderungsschreiben sollte man einen aktuellen Bankbeleg über die entsprechende Depotposition und Angaben zur aktuellen Bankverbindung beifügen. An folgende Adresse können sich betroffene Aktionäre wenden: Endemol Investment Holding B.V. Shareholders’ secretariat P.O. Box 678 1200 AR Hilversum The Netherlands QUELLE: www.sdk.org |
Mitsprache bei Managergehältern
SdK fordert mehr Mitsprache der Aktionäre bei Managergehältern
In der derzeitigen Debatte über die Managergehälter vertritt die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) die Ansicht, dass der unmittelbare Einfluss der Aktionäre gestärkt werden sollte. Daher fordert die SdK erneut, ein Mitspracherecht der Anteilseigner in Sachen Vorstandsgehälter einzuführen . Ähnlich wie in Großbritannien sollten dazu die Aktionäre auch hierzulande die Möglichkeit erhalten, auf der Hauptversammlung über die Vergütung der Manager abzustimmen. Eine entsprechende Regelung kann, so die SdK, ohne größere Schwierigkeiten im Aktiengesetz verankert werden. Ungeachtet der derzeitigen Übertreibungen sollte die Politik sich davor hüten, ähnlich wie beim Mindestlohn nun ein Maximalgehalt für Spitzenmanager festzulegen. Ein solcher Schritt wäre ein Eingriff in Eigentumsrechte, denn die Vergütung der angestellten Manager ist einzig und allein die Aufgabe der Eigentümer. In Aktiengesellschaften entscheidet darüber der Aufsichtsrat. Er hat nach der eindeutigen Regelung in § 87 Aktiengesetz dafür zu sorgen, dass die Gesamtbezüge in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Vorstandsmitglieds und zur Lage der Gesellschaft stehen. Dass es trotzdem immer wieder zu Exzessen kommt, liegt aus Sicht der SdK daran, dass die Aufsichtsräte häufig nicht unabhängig besetzt sind, so dass man sich gerne gegenseitig hohe Bezüge gewährt. Deshalb sollten, fordert die Sdk, Anteilseigner im Aufsichtsrat von Vertretern in- und ausländischer Investoren sowie von privaten Verbänden gestellt werden. Quelle: www.sdk.org |
Meldung vom 07.01.08
Evotec Phase I Unbedenklichkeits- und Verträglichkeitsstudie mit EVT 302 erfolgreich abgeschlossen Hamburg, Deutschland | Oxford, UK – Evotec AG (Deutsche Börse: EVT) gab heute bekannt, dass sie eine Phase I Unbedenklichkeits- und Verträglichkeitsstudie mit EVT 302 erfolgreich abgeschlossen hat. Die vorläufigen Ergebnisse bestätigen das gute Verträglichkeitsprofil von EVT 302 und sind eine gute Grundlage für die weitere klinische Entwicklung. EVT 302, ein hoch selektiver und reversibler MAO-B-Inhibitor, der für die Raucherentwöhnung entwickelt wird, wurde in einer Studie mit steigender Dosierung und wiederholter täglicher Verabreichung in insgesamt 84 gesunden jungen und älteren Probanden untersucht. Die gesunden jungen männlichen Probanden nahmen über einen Verabreichungszeitraum von zwei Wochen 2,5, 5, bzw. 15 mg EVT 302 oder Placebo ein, die gesunden älteren männlichen und weiblichen Probanden über vier Wochen 2,5 bzw. 10 mg EVT 302 oder Placebo. Jede dieser sieben Gruppen bestand aus 12 Personen. Die höchsten Dosierungen lagen über der erwarteten maximalen therapeutischen Dosierung, die für die weitere klinische Entwicklung geplant ist. Während der Behandlung und eines Teils der anschließenden Auswaschphase durften die Probanden das Institut nicht verlassen. Ziel der Studie war es, die Unbedenklichkeit bzw. Verträglichkeit, Pharmakokinetik und Pharmakodynamik (Inhibition von MAO-B in Thrombozyten) von EVT 302 im Placebovergleich über einen längeren Verabreichungszeitraum zu untersuchen. Die Studie wurde wie im Studienprotokoll vorgesehen durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen. Die Ergebnisse sind zurzeit noch verblindet und werden im Laufe der kommenden zwei Monate als endgültig ausgewertete Daten verfügbar sein. Die vorläufigen Daten deuten darauf hin, dass EVT 302 bis in die höchsten getesteten Dosierungsstufen von sowohl den jungen als auch den älteren Probanden gut vertragen wurde. Unerwünschte Arzneimittelwirkungen, die ihre Ursache in der Behandlung haben könnten, waren vorübergehender Natur und meist nur schwach ausgeprägt. Es traten nur sehr wenige mäßig ausgeprägte und keinerlei schwere Arzneimittelwirkungen oder ernsthafte Komplikationen auf. Es wurden keine klinisch relevanten Veränderungen bei den hämatologischen oder klinisch-chemischen Laborwerten festgestellt. Insbesondere traten bei keinem Probanden erhöhte Leberwerte auf. |
SdK verweigert Siemens-Vorstand und -Aufsichtsrat teilweise die Entlastung
Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) wird auf der bevorstehenden Hauptversammlung der Siemens AG am 24.01.2008 dem Vorstand die Entlastung verweigern und einen entsprechenden Gegenantrag stellen. Lediglich bei den Herren Löscher, Kaeser und Dr. Hiesinger sieht die SdK keine Verantwortung für die Korruptionsfälle in der Vergangenheit und gewährt ihnen daher die Entlastung. Die SdK legt großen Wert darauf, dass die Unternehmen, an denen sich ihre Mitglieder beteiligt haben, im Einklang mit den Gesetzen geführt werden. Dies ist bei Siemens offenbar nicht der Fall gewesen. Zwar ist aktuell noch nicht bekannt, wer innerhalb des Vorstandes welche Verantwortung für dieses Korruptionssystem hat, doch ist es aus der Sicht der SdK undenkbar, dass der Vorstand im Hinblick auf die Bekämpfung der Korruption hinreichend seinen Pflichten nachgekommen ist. Offensichtlich reichte das installierte System zur Korruptionsbekämpfung, sofern es denn ein solches überhaupt gegeben haben sollte, nicht aus, um die Korruption zu verhindern. Die SdK kann den Vorständen, die schon lange dem Gremium angehören, daher das Vertrauen nicht aussprechen und wird ihnen die Entlastung verweigern. In keiner Weise ist für die SdK nachvollziehbar, wieso die Entlastung von Herrn Prof. Feldmayer nur vertagt werden soll. Die Vorwürfe, die gegen ihn erhoben wurden, sind derart massiv, dass seine Amtsführung im Jahre 2006/07 keinesfalls gebilligt werden kann. Die SdK wird daher gegen die Vertagung stimmen. Zudem stellt die SdK den Gegenantrag, dem Aufsichtsrat, mit Ausnahme der Personen, die 2007 neu in das Gremium eingetreten sind, für das Geschäftsjahr 2006/2007 die Entlastung zu verweigern. Die im Geschäftsjahr 2006/2007 bekannt gewordene, im Hause Siemens offensichtlich systematisch betriebene, Korruption als Wettbewerbsmittel war gesetzwidrig. Im Zeitraum 1999 bis 2006 wurde von den Medien immer wieder von Anklagen und Verurteilungen von Siemens-Ländergesellschaften, bzw. deren Mitarbeitern, wegen Korruption berichtet. Zudem wurde infolge von Ermittlungen der italienischen Behörden, die im Jahr 2005 begannen, bekannt, dass verdächtige Zahlungen von München in die Schweiz und Liechtenstein durchgeführt wurden. Obwohl er von diesen Kenntnis hatte oder hätte haben müssen, hat der Aufsichtsrat diese Fälle wohl nicht zum Anlass genommen, das Thema Korruption zu besprechen, den Vorstand dazu zu befragen und eine Änderung der Compliance zu veranlassen. Damit hat er bei der Ausübung seiner Überwachungsfunktion versagt. Die SdK geht davon aus, dass gegen die Personen, die für die Korruption verantwortlich waren, zivilrechtlich vorgegangen wird, um Schadensersatz zu erhalten. Dies ist die Pflicht des Aufsichtsrates. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, behält sich die SdK vor, auf der nächsten Hauptversammlung entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, damit gegen die Verantwortlichen auch von Seiten der Gesellschaft vorgegangen wird. München, 10. Januar 2008 Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. |
Enron schließt Vergleich
Enron schließt Vergleich
Eine Sammelklage gegen Enron wurde mit einem Vergleich abgeschlossen – mit erfreulichen Ergebnissen für die geschädigten Anleger: sie sollen rund 7,2 Mrd. Dollar erhalten . Ein Recht auf einen Anteil an der Schadensersatzzahlung haben Anleger, die zwischen dem 9. September 1997 und dem 2. Dezember 2001 Wertpapiere von Enron erworben haben. Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass das „Proof of Claim“-Formular (siehe Download auf www.sdk.org) richtig ausgefüllt und bis zum 30. April 2008 an den Klageverwalter in den USA gesendet wird. Erste Berechnungen besagen, dass die voraussichtliche durchschnittliche Auszahlung pro Aktie bei etwa 7 Dollar liegen wird, wenn alle berechtigten Wertpapiere angemeldet werden. Erfahrungsgemäß wird jedoch nur etwa die Hälfte aller Ansprüche aus Sammelklagen auch angemeldet, so dass die tatsächliche (durchschnittliche) Auszahlung höher ausfallen dürfte. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. hat für ihre Mitglieder eine deutschsprachige Ausfüllanleitung für das Proof of Claim erstellt, die im Mitgliederbereich der Internetseite www.sdk.org heruntergeladen werden kann. Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. 18. Januar 2008 Quelle: www.sdk.org |
Schwarzbuch Börse 2007 erschienen
Aktienanleger können mit dem Börsenjahr 2007 alles in allem zufrieden sein. Im fünften Jahr in Folge konnte der deutsche Leitindex DAX mit Zuwächsen abschließen. 22% sind es 2007 geworden. Trotz der überwiegend positiven Börsenbilanz 2007 gab es wieder zahlreiche Schattenseiten, die das soeben erschienene Schwarzbuchfüllen, leider durch alle Segmente hindurch. Beispiele : >Daimler AG ( Abspaltung der US-Tochter Chrysler ), >Siemens AG ( Korruption ), >die durch die Hypothekenkrise betroffene Hypo Real Estate, die Mittelstandsbank IKB, >Kein Geld verloren, sondern jede Menge verdient hat Ferdinand K. Piëch bei Volkswagen und MAN. Beispiellos jedoch, wie er dabei die Corporate Governance mit Füßen trat, um seine Interessen durchzusetzen. Jede Menge Skandale. >z.B. die von der Beteiligungsgesellschaft ARQUES über einen Mantel an die Börsegebrachte ARQUANA musste schon zwei Jahre nach dem Börsengang Insolvenz Anmelden Neben den Pleiten und Insolvenzen gibt es auch wieder jede Menge Skurriles , dass durch die zahlreichen Hauptversammlungsbesuche zutage kam. > z.B. bei der Juragent AG fiel der Vorstandschef Mirko Heinen zum Beispiel nicht nur dadurch auf, dass er „Kaugummi kauend am Pult lümmelte“, sondern auch dadurch, dass er nicht schlüssig beantworten konnte, warum die Gesellschaft eine Kaution von 1 Mio. Euro hinterlegte, damit der Juragent-Aufsichtsrat Wolfgang Gierk aus dem Knast freikam. Bestellen kann man das Schwarzbuch Börse 2007 unter www.sdk.org PERSÖNLICHE ANMERKUNG! Ich kann das SCHARZBUCH BÖRSE nur jeden Empfehlen, denn die objektiven Berichte sind inhaltlich sehr fundiert, aufklärend und erhellend. Inhaltliche Aufklärung kann nie schaden, und schützt sicherlich vor künftigen Fehlinvestitionen… |
hier ein etwas ausführlicherer bericht / unternehmensauflistung der neue schwarz-buch ausgabe.
Schwarzbuch Börse 2007 Aktienanleger können mit dem Börsenjahr 2007 alles in allem zufrieden sein. Im fünften Jahr in Folge konnte der deutsche Leitindex DAX mit Zuwächsen abschließen. 22% sind es 2007 geworden. Trotz der überwiegend positiven Börsenbilanz 2007 gab es wieder zahlreiche Schattenseiten, die das soeben erschienene Schwarzbuch füllen, leider durch alle Segmente hindurch. Die Daimler AG beschloss die Abspaltung der US-Tochter Chrysler und damit das Ende der "Welt AG". Durch die aktionärsfeindliche Ausgestaltung des Optionsprogramms wurde der Managementversager und ehemalige DaimlerChrysler-Chef Jürgen Schrempp nun auch noch zum großen Gewinner. In nur einem Jahr schaffte es die 1847 gegründete Siemens AG, zum weltweiten Inbegriff für Korruption zu werden. Mit immer neuen Negativschlagzeilen füllte Siemens fast täglich die Tageszeitungen. Dauersorgen bereitet auch die US-Subprime-Krise, die in der zweiten Jahreshälfte nach Deutschland schwappte. Getroffen wurde der Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate. Dessen Management versicherte den Aktionären zuvor wieder und wieder, dass man von der Hypothekenkrise nicht betroffen sei. Der Schaden, der durch die verlorene Glaubwürdigkeit und das Vertrauen entstand, war dann auch deutlich größer als die tatsächlichen Abschreibungen. Noch schlimmer traf es die Mittelstandsbank IKB, die jahrelang als sicher e Bank galt. Die Immobilienkreditkrise trieb das Institut in kürzester Zeit an den Rand des Ruins. Natürlich auch dabei: die WestLB. Neben den 2 Mrd. Euro, die man am US-Immobilienmarkt versenkte, verzockte sich die Bank auch massiv mit Vorzugsaktien - und soll dabei sogar versucht haben, Kurse zu manipulieren. Kein Geld verloren, sondern jede Menge verdient hat Ferdinand K. Piëch bei Volkswagen und MAN. Beispiellos jedoch, wie er dabei die Corporate Governance mit Füßen trat, um seine Interessen durchzusetzen. Aber auch bei kleineren Unternehmen gab es wieder jede Menge Skandale. Die von der Beteiligungsgesellschaft ARQUES über einen Mantel an die Börse gebrachte ARQUANA musste schon zwei Jahre nach dem Börsengang Insolvenz anmelden. Durch die Pleite verloren nicht nur ARQUANA-Anleger ihr Geld, sie stellt auch die Glaubhaftigkeit der ARQUES-Erfolgsstory infrage. Neben den Pleiten und Insolvenzen gibt es auch wieder jede Menge Skurriles, das durch unsere zahlreichen Hauptversammlungsbesuche zutage kam. Bei der Juragent AG fiel der Vorstandschef Mirko Heinen zum Beispiel nicht nur dadurch auf, dass er "Kaugummi kauend am Pult lümmelte", sondern auch dadurch, dass er nicht schlüssig beantworten konnte, warum die Gesellschaft eine Kaution von 1 Mio. Euro hinterlegte, damit der Juragent-Aufsichtsrat Wolfgang Gierk aus dem Knast freikam. Im 104-seitigen Schwarzbuch Börse 2007 sind folgende Firmen erwähnt: A. Moksel, ADVA, Advanced Inflight Alliance, Air Berlin, ARQUANA, Beate Uhse, cash.life, CellCyte, Citigroup, Conergy, Coutrywide Financial, Creaton, CropEnergies, Daimler, DEPFA Bank, Deutsche Bank, DLO, EADS, Edel Music, Eisengießerei Bühler, equinet, Escada, Euroventa, Gerresheimer, GPC Biotech, HVB, Hypo Real Estate Holding, IKB, IM Internationalmedia, Jack White, Juragent, Kampa, Köhler & Krenzer , LENA Beteiligungen, MAN, Meinl European Land, MWG-Biotech, neosino, Northern Rock, Paion, Pandatel, Petrotec, Premiere, Siemens, Tognum, Tracom Holding, TV Loonland, VERBIO, Versatel, Vivanco, Volkswagen, Wacker Construction Equipment, WestLB, Württembg. Lebensversicherung, Zapf Creation Das Schwarzbuch ist für 15 Euro (incl. Porto und Versand) gegen Vorkasse bei der SdK zu beziehen: Commerzbank Wuppertal, Konto: 80 75 145, BLZ: 330 403 10 Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. 11. Februar 2008 Quelle: www.sdk.org |
SdK fordert Wiederbelebung des KapInHaG
Der Beinahezusammenbruch der Hypo Real Estate und damit verbundene etwaige Pflichtverletzungen ihres früheren Vorstandschefs Georg Funke hat erneut eine Debatte über die Haftung von Managern in Gang gesetzt. Dabei könnte die Politik nach Ansicht der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) kurzfristig auf bereits bestehende Gesetzesentwürfe zurückgreifen. Dazu bietet sich besonders das 2004 auf Druck von Verbänden und Lobbyisten zurückgezogene Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz, kurz KapInHaG, an. Der Entwurf sah vor, für grob fahrlässige oder vorsätzliche Falschinformationen eine persönliche Haftung von Managern einzuführen. Dabei hatte der Gesetzgeber eine Obergrenze von vier Jahresgehältern festgelegt, bei Vorsatz war sogar eine unbegrenzte Haftung vorgesehen . Angesichts der katastrophalen Erfahrungen von Anlegern mit den Folgen von Falschinformationen durch Vorstände und Aufsichtsräte in der Vergangenheit und erneut aufkommender Verdachtsmomente in der derzeitigen Krise hält die SdK die Einführung von Haftungsregeln für dringend notwendig. Sie können dazu beitragen, das Vertrauen der Anleger wieder herzustellen. Ergänzend zum Gesetzentwurf schlägt die SdK vor, die Haftung der Manager auf alle grob fahrlässig oder vorsätzlich falschen Äußerungen zu erweitern, unabhängig davon, wo sie gemacht worden sind . Denn eine Äußerung etwa in einer Talkshow kann ungleich größere Wirkung auf die Anleger entfalten als eine offizielle Mitteilung. Anlegerschutz ist nach Ansicht der SdK letztlich Kapitalmarktschutz. Der Entwurf des KapInHaG leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Erfahrungen in den USA haben gezeigt, dass mit wesentlich schärferen Regelungen weder das Unternehmertum noch das Informationsverhalten von Managern beeinträchtigt wird und sich wesentlich breitere Bevölkerungskreise am Kapitalmarkt beteiligen. Ein Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Finanzplätzen, wie immer wieder betont wird, lässt sich daraus also nicht ableiten. München, 23. Oktober 2008 Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Quelle: SdK |
Fall Madoff: SdK zeigt mögliche Wege zu Schadensersatz
Fall Madoff: SdK zeigt mögliche Wege zu Schadensersatz für betroffene Anleger
Der Milliardenbetrüger Bernard Madoff sitzt seit Juni 2009 im Gefängnis.Für viele deutsche Anleger stellt sich nach wie vor die drängende Frage,wie sie zu Schadensersatz kommen. Dabei dürften wohl nur diejenigen eineChance haben, die sich trotz aller Unwägbarkeiten auf das Risiko einergerichtlichen Geltendmachung ihrer Ansprüche einlassen. Klagen gegen Anlageberater und Vermögensverwalter in Deutschland mitVerweis auf deren Nachsorgepflicht erscheinen dabei als nicht unbedingtaussichtsreich. Zwar gab es schon 1992 warnende Stimmen in Bezug auf einmögliches Schneeballsystem, aber in den Medien fanden sich nur wenigeAussagen hierüber. Hinzu kommt, dass die amerikanische Börsenaufsicht SECgleich in mehreren Fällen das Modell Madoff untersucht und keine Bedenkengeäußert hat, geschweige denn eingeschritten wäre. Auf dieser Basis eineBerater- bzw. Verwalterhaftpflicht zu konstruieren, scheint riskant. Ein vielleicht aussichtsreicherer Weg scheint ein rechtliches Vorgehengegen die Depotbanken und Wirtschaftsprüfer der verschiedenen Madoff-Fondszu sein. Depotbanken sind eigentlich rechtlich dazu verpflichtet,Fondseinlagen als Sondervermögen zu führen und vor unberechtigtenZugriffen zu schützen. Sie hätten daher prüfen müssen, ob dieausgewiesenen Vermögensangaben der Fonds zutreffen können. Die Depotbankenhaben aber stattdessen die Depotverwaltung und weitere Depotbankaufgaben andritte Unternehmen ausgelagert, die dem Betrüger Madoff noch dazu selbstgehörten. Und diese Unternehmen traten zugleich offenbar auch alsInvestmentmanager auf. Dies ist ein klarer Bruch europäischer Richtlinien,wonach die Funktionen des Investmentverwalters und der Depotverwahrungnicht an dieselbe Rechtspersönlichkeit delegiert werden dürfen. Die zuständigen Wirtschaftsprüfer haben es offenbar unterlassen, dieentsprechenden Kontrollmechanismen und die verwaltetenFonds-Vermögensteile zu überprüfen. Der international tätige Dienstleister Deminor, der sich im Bereich derCorporate Governance auf die Intervention vor allem im Auftrag voninstitutionellen Investoren konzentriert, ist im Fall Madoff unter anderemauch für Privatanleger tätig geworden und plant in Kürze diverse"Sammelklagen" in Luxemburg einzureichen. Die Klagen über Deminor werdennach luxemburgischen bzw. niederländischem Recht behandelt. Für denAnleger ist dies deshalb besonders günstig, weil die anfallendenGerichtskosten gering sind und jede Partei nur ihre eigenen Anwaltskostentragen muss. Deminor verlangt für die Vorbereitung und Vertretung sowiedie zu verauslagenden Gerichtsgebühren 0,55 bis 0,75% auf den Wert desMadoff-Investments als fixe Gebühr. Dies stellt für den Kläger einübersichtliches und kalkulierbares Klagerisiko dar. Darüber hinaus mussder Anleger Deminor 10% der gewährten Schadenssumme im Erfolgsfallbezahlen, aber eben nur dann. Die SdK hat mit Deminor darüber hinaus vereinbart, dass sich fürSdK-Mitglieder die Fixgebühr auf 0,3% reduziert. Die Entscheidung, ob erklagt, kann die Schutzgemeinschaft dem Anleger natürlich nicht abnehmen. Ausführlichere Informationen zu den von Klagen betroffenen Fonds sowie denAnmeldemöglichkeiten über Deminor und den SdK-Sonderkonditionen könneninteressierte Anleger unter info@sdk.org anfordern. Außerdem berichtet dieSdK in ihrem "Schwarzbuch Börse", das am 8. Februar 2010 erscheinen wird. München, 27.01.2010 Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Quelle: www.sdk.org |
SCHWARZBUCH BÖRSE
Schwarzbuch Börse 2009 erschienen
Das Schwarzbuch Börse 2009 ist erschienen und kann bei der SdK bestelltoder heruntergeladen werden. Im Jahr 2009 haben Bundesregierung und Gesetzgeber sich auf denKapitalmarkt konzentriert, es war ein Jahr der möglichen Besinnung undmoralischen Erneuerung, ein Jahr, in dem das Wort "Vertrauen" zummeistgenannten, zum leuchtenden Ziel aller Beteiligten avancierte; aber eswäre natürlich naiv anzunehmen, dass deswegen 2009 weniger Skandale undMissstände passiert und von uns sorgfältig zwischen zwei Heftdeckeln zusezieren gewesen wären als in den Jahren zuvor. Oh nein! Besonders depressiv stimmen kann dabei, dass ausgerechnet der rettendeStaat selbst sich im Falle Hypo Real Estate - wenn auch nur zeitweise -unter die rücksichtslosen Enteigner mischen wollte und dabei soentschieden und fintenreich gegen aktienrechtliche Kerngedanken undanlegerisches Rechtsempfinden verstoßen hat, als müsse er das Seine dazubeitragen, das kapitalvernichtende Höllenfeuer anzufachen. Auch nicht schön ist, dass die Zertifikatebranche, der prominente Buhmannder Krise, ihre jüngst wieder steil ansteigenden Image- und Umsatzwerte invielen Fällen weniger echter Einsicht und konsequentem Umdenken, sondernvielmehr geschickterer Öffentlichkeitsarbeit verdankt. Wie anders lassensich die dreisten Fälle von Gebührenschneiderei erklären, über die wir indiesem Heft berichten? Übrigens: Die Intransparenz von Zertifikaten war imSchwarzbuch, wie der regelmäßige Leser weiß, schon seit 2006 durchgängigThema. Wenn man nur auf uns gehört hätte! Und weiter schöpfen wir aus dem Füllhorn des Zwielichtigen: Wir bieten einKaleidoskop von instruktiven Einzelfällen in Sachen Lug, Trug undUnfähigkeit. Aktuelle Maschen des Grauen Kapitalmarktes werden aufgezeigtund die für Anleger wesentliche Rechtsprechung wird dargelegt. Außerdem beleuchten wir noch einmal die Auswirkungen der Finanz- undWirtschaftskrise auf bedeutende Unternehmergrößen. Merckle, Wiedeking,Schaeffler: Viele Helden sind gestürzt und aus der Asche der Krise sollsich nun der Unternehmenslenker von neuem Schrot und Korn erheben, auflangfristigen Gewinn ausgerichtet und mehr von Kompetenz und Freude an derSache als von Boni und Tantiemen gesteuert. Man darf hoffen. Ein Wunsch gilt auch in diesem Jahr: Mögen die schlechten Beispiele demAnleger helfen, im Jahr 2010 rechtzeitig die Spreu vom Weizen zu trennen.Gute Chancen gibt es reichlich. Das Schwarzbuch ist für 15 Euro (inkl. Porto und Versand) gegen Vorkassebei der SdK per Post zu beziehen oder online für 11 Euro unter: http://www.sdk.org/schwarzbuchboerse.php. Sämtliche Themen und die im Schwarzbuch Börse erwähnten Firmen sowie einFormular für die postalische Bestellung finden Sie unter: http://www.sdk.org/show_attachment.php?anlageID=1047. Quelle: www.sdk.org |
eigentlich gibt es ja mehr schwarze als weisse schafe bei den AG's oder? :rolleyes:
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SdK prüft Vorgehen der Eurohypo AG in Bezug auf Genussscheine
SdK prüft Vorgehen der Eurohypo AG in Bezug auf Genussscheine
Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) überprüft derzeit diegerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen von Genussscheininhabern derEurohypo AG mit Blick auf den angekündigten Ausfall der Zinszahlung 2009sowie auf die darüber hinausgehende avisierte Beteiligung der Genussscheinean den Verlusten der Eurohypo AG. Zum Hintergrund: Zunächst kündigte die Eurohypo AG in einer Ad-hoc-Mitteilung vom 02.November 2009 sowohl ein negatives Jahresergebnis im Konzern als auch imfür die Bedienung der Genüsse relevanten AG-Abschluss an. Dieses führe, sodie Eurohypo seinerzeit weiter, zu einem voraussichtlichen Kuponausfall beiden Genussscheinen der AG für das Geschäftsjahr 2009. In einer weiteren Ad-hoc-Meldung vom 03. Februar 2010 gab die Eurohypodarüber hinaus bekannt, dass "aufgrund eines für das Geschäftsjahr 2009 zuerwartenden Jahresfehlbetrages der Eurohypo AG die Nennwerte sämtlicher vonder Eurohypo AG ausgegebenen Genussscheine um einen niedrigen, einstelligenProzentsatz" herabgesetzt würden. Insgesamt drohen damit den Inhabern der Eurohypo-Genüsse erheblicheBelastungen aus Nennwertreduktion und Zinsausfall. Die SdK ist nach erster rechtlicher Prüfung der Auffassung, dass für dieGenussscheine mit der WKN 805976 (Fälligkeit am 31.12.2009) sowie der WKN556838 (Fälligkeit am 31.12.2013) als auch der WKN 810109 (Fälligkeit am31.12.2012) unter anderem aufgrund des bestehenden Beherrschungs- undGewinnabführungsvertrages mit der Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH,einer 100% Tochtergesellschaft der Commerzbank AG, ein Anspruch auf Zahlungder Zinsen für das Geschäftsjahr 2009 besteht und auch eineVerlustteilnahme der Genussscheine ausgeschlossen ist. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. bietet allen Betroffenen an,sich unter info@sdk.org für einen kostenlosen Newsletter zu registrieren,um ein gemeinsames Vorgehen zur Durchsetzung Ihrer Interessen zuorganisieren. München, 22. Februar 2010 Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Quelle: www.sdk.org |
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